Lebensregel

 

Generalstatuten


DER STANDORT DER KONGREGATION IN DER KIRCHE

(Zu Konstitution 2)


01.
Die Kongregation des Heiligsten Erlösers (C.Ss.R.) ist eine Vereinigung von Priestern, Diakonen und Laien, in der alle, sei es daheim oder draußen, in brüderlicher Gemeinschaft dieselbe Sendung erfüllen. Auch wenn sie das Beispiel Jesu in seinem verborgenen Leben nachahmen, müssen alle und jeder einzelne versuchen, in der Welt Sauerteig des Evangeliums zu sein:
- in der Verkündigung und im liturgischen Dienst;
- in einer anderen apostolischen Tätigkeit im eigentlichen Sinn;
- in technischen und handwerklichen Arbeiten.


02.
Die Kongregation kann sich Kleriker und Laien als Oblaten angliedern. Sie betrachtet und fördert dieselben als Mitarbeiter im Apostolat, sei es für immer oder auf Zeit. Die (Vize) Provinzen legen die konkreten Formen der Angliederung fest (vgl. St. 085).


03.
Die Kongregation untersteht sowohl dem allgemeinen Kirchenrecht als auch dem Eigenrecht, wie es in den vom Hl. Stuhl approbierten Konstitutionen, in den vom Generalkapitel verabschiedeten Generalstatuten und Direktorien, in den (Vize) Provinzstatuten und in den Erlassen der (Vize-)Provinzkapitel enthalten ist.


Das Directorium Capitulorum hat Gesetzeskraft. Das Directorium Superiorum hingegen hat nur Gesetzeskraft in bezug auf die in ihm aufgeführten Kompetenzen. Wenn das Directorium Superiorum allgemeines oder Eigenrecht enthält, ergibt sich die Verpflichtung aufgrund des dort angegebenen Rechts.


04.
Die Kongregation genießt das Privileg der Exemtion. Doch sind ihre Gemeinschaften tatsächlich und rechtlich Teile der Ortskirche, an deren Gnaden und Freuden, Bedrängnissen, Verfolgungen und Nöten sie teilnehmen. [1] Daher müssen sie sich in der Sorge um das Volk Gottes in all seinen Bedürfnissen mitverantwortlich wissen. Sie werden je nach den Erfordernissen der Gesamtpastoral tatkräftig mit der Ortskirche zusammenarbeiten, unbeschadet des Eigencharakters der Kongregation (vgl. Konst. 18, 66, 135).


05.
Die Redemptoristen verehren besonders:

- den Heiligsten Erlöser, dessen Namen die Kongregation trägt;

- die selige Jungfrau Maria unter dem Titel der Unbefleckten Empfängnis als Patronin der Kongregation und unter dem Titel der Mutter von der Immerwährenden Hilfe, deren Verehrung zu fördern der Kongregation vom Hl. Stuhl aufgetragen ist;

- den heiligen Josef;

- die heiligen Apostel;

- den heiligen Ordensstifter Alfons als Vorbild und Vater aller Redemptoristen;

- den heiligen Klemens als hervorragenden Verbreiter der Kongregation;

- den heiligen Gerhard als besonderes Vorbild der Brüder;

- den heiligen Johannes Nepomuk Neumann als großes Beispiel pastoralen Eifers;

- den seligen Peter Donders als Vorbild missionarischen Dienstes zur Rettung des ganzen Menschen.


06.
Das Siegel der Kongregation besteht aus einem Kreuz mit Lanze und Schwamm, das über drei Hügeln steht; zu Seiten des Kreuzes die Initialen der Namen Jesu und Mariens; über dem Kreuz ein Strahlenauge und darüber eine Krone. Als Wappeninschrift stehen die Worte: Copiosa apud eum redemptio - Bei Ihm ist Erlösung in Fülle (vgl. ps 129,7).


07.
Das Tragen unseres Ordenskleides wird durch (Vize-)Provinzstatuten näher geregelt unter Wahrung der Konstitution 45,4.


08.
Die Redemptoristen halten das beschauliche Apostolat der Redemptoristinnen (O.Ss.R.) hoch in Ehren. Aus der gleichen Wurzel hervorgegangen und dem gleichen Ziel verpflichtet, nehmen die Redemptoristinnen am Dienst der Kongregation teil. Wir informieren sie regelmäßig über unsere Arbeiten, damit unter ihrer geistlichen Mithilfe das Wort Gottes voranschreitet und verherrlicht wird. Wir unsererseits müssen stets bereit sein, ihnen brüderlich zu helfen. Ein eigenes Sekretariat der Generalkurie nimmt die Angelegenheiten der Redemptoristinnen wahr.

I. KAPITEL

DAS MISSIONSWERK DER KONGREGATION

(Zu den Konstitutionen 3 - 20)

1. Artikel: Die Menschen, an die sich unsere Verkündigung wendet

(Zu den Konstitutionen 3-5)


09.
Allgemeines Kriterium

a) Die Vorliebe der Redemptoristen muß den seelsorglich am meisten vernachlässigten Menschen gelten, besonders den Armen, Schwachen und Unterdrückten. Dabei lassen sie sich leiten von den Richtlinien des Provinzkapitels, entsprechend der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Gebieten und im Rahmen einer pastoralen Gesamtplanung.

b) Die Redemptoristen dürfen den Schrei der Armen und Unterdrückten nicht überhören; vielmehr müssen sie Mittel und Wege suchen, um ihnen zu helfen, so daß diese selbst mit eigenen Kräften jene Übel überwinden können, die sie bedrücken. Nie darf in der Verkündigung des Wortes Gottes dieser wesentliche Bestandteil des Evangeliums fehlen.

010. Die Gruppe jener Gläubigen, denen die Kirche die notwendigen Heilsmittel noch nicht geben konnte


Zu ihnen gehören jene Kreise, die wegen Priestermangels oder wegen ihrer sozialen Lebensverhältnisse seelsorglich vernachlässigt sind, zum Beispiel:

- die Landbevölkerung mancher Gegenden;

- die vielen Auswanderer, Vertriebenen, Flüchtlinge und andere Entwurzelte;

- die Großstadtbewohner und Großstadtpendler;

- die, «welche widerrechtlich wegen ihrer Rasse oder Hautfärbe von den Grundrechten der übrigen Bürger ausgeschlossen sind». [2]


011. Menschen, welche die Botschaft der Kirche überhaupt noch nicht gehört haben

a) Die Kongregation ist sich bewußt, daß das Grundanliegen missionarischer Liebe und die vorrangige Sendung der Kirche darin bestehen, das Evangelium jenen Menschen zu verkünden, die Christi Botschaft und sein heilbringendes Erbarmen noch nicht kennen. [3]

Gerade auf diesem Gebiet hat die Kirche noch eine große Missionsarbeit zu leisten. Unsere Kongregation nimmt dieses Hauptanliegen der Kirche zwar schon wahr, sie muß sich jedoch bemühen, hierin noch größere Anstrengungen zu unternehmen. [4]

Um dem Wunsch der Kirche nachzukommen, müssen sich die einzelnen (Vize-)Provinzen fragen, ob sie mit anderen Provinzen, die bereits in den Missionen tätig sind, personell oder materiell zusammenarbeiten, oder selbst neue Missionen übernehmen können.

b) Redemptoristen, die in diesem Apostolat tätig sind, ahmen den Erlöser in hervorragender Weise nach. Sie verwirklichen zugleich ein Anliegen unseres Ordensstifters, der seine Söhne eindringlich ermahnte, «echten Eifer für die Nichtchristen» zu entwickeln. Er wollte sie sogar durch ein Gelübde verpflichten, «in die Missionen zu gehen». [5]

c) Die Verchristlichung des ganzen Lebens geht um so tiefer, je enger die Missionare mit den zum Glauben berufenen Völkern zusammenwirken. Deshalb sollen sich die Missionare, bevor sie in ein fremdes Land gehen, mit Missionswissenschaft befassen. Sie müssen sich gründliche Kenntnisse in Sprache und Kultur, Religion und Sitten des entsprechenden Volkes aneignen. [6]

Was sich an Gutem und Wahrem in der Überlieferung der Völker findet, sollen sie hochachten und organisch in das Glaubensleben aufnehmen. Nur so kann eine wirklich einheimische Kirche entstehen, die zugleich ein Zeichen der Weltkirche ist.

Die religiöse Tradition der Kirche ist reich und vielfältig. Um diese Reichtümer weitergeben zu können, müssen sich die Redemptoristen bemühen, dort, wo sie arbeiten, auch ihre Kongregation einzupflanzen, damit sie dem Volk entsprechend seiner Eigenart zu dienen vermag. Die ausländischen Missionare müssen sich bewußt sein: sie sind lediglich gerufen, um dem Volk Hilfe zu bieten. Zu gegebener Zeit müssen sie gern und selbstlos ihren Platz dem einheimischen Klerus abtreten. [7]

d) Um eine möglichst gute Zusammenarbeit zu erreichen, sollen die Obern mit den Ortsordinarien über die gegenseitigen Rechte und Pflichten einen Vertrag abschließen. Aus dem gleichen Grund soll auch festgelegt werden, welche Güter der Kongregation und welche der Diözese gehören. [8]


012.
Menschen, welche die Botschaft der Kirche noch nicht als «Frohe Botschaft» vernommen haben [9]

Es gibt Menschen und Menschengruppen, «unter denen die Kirche zwar gegenwärtig ist», denen aber Christus nichts bedeutet oder die sich von der Kirche entfremdet haben. Vielerorts durchdringt heute der Atheismus weitgehend das Leben und die Institutionen. Er muß Gegenstand unseres ernsten Studiums sein. Um auch dort den echten christlichen Glauben fördern zu können, müssen wir den Atheismus unter allen, auch den positiven Gesichtspunkten beurteilen (vgl. 014, b).


013.
Menschen, die durch die Spaltung der Kirche Schaden erleiden

Die Redemptoristen müssen alles fördern, was zur Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann. Das gilt für alle Redemptoristen, die ihre Aufgabe in unserer pluralistischen Gesellschaft erfüllen, besonders aber für jene, die vorwiegend im ökumenischen Dienst stehen. [10]


Diese Aufgabe verlangt von den Missionaren, daß sie in ihrem Dienst aufrichtig, selbstlos, demütig, geduldig und brüderlich tolerant seien. Folglich werden sie um so mehr die Einheit der Christen vorantreiben, je mehr sie sich mühen, ein Leben im Geiste des Evangeliums zu führen.


014. Die Gläubigen, die allzeit der Bekehrung bedürfen

a) Da die Kirche unablässig Glauben und Buße predigen muß, stellt auch die Arbeit unter den Gläubigen für die Kongregation immer eine missionarische Aufgabe dar. Um ihre Arbeit überall weiterführen zu können, muß die Kongregation versuchen, aus der Mitte der Gläubigen Berufe für sich zu gewinnen. [11]

b) Der Stil der Missionsarbeit in den traditionell christlichen Ländern muß heute ganz besonders die Glaubensbekehrung zum Ziel haben. Auch da sind heute die Gläubigen einer allgemeinen Glaubenskrise ausgesetzt. Die soziale Umwelt nämlich, die vom kulturellen Pluralismus gekennzeichnet ist, kann nicht mehr christlich genannt werden; sie stützt auch nicht mehr die äußeren Strukturen des Glaubens. [12]

Diese neuen Verhältnisse, die das religiöse Leben unmittelbar beeinflussen, rufen nach einer Klärung und nach einer lebendigeren Glaubensüberzeugung.

c) Die Missionare sollen den gläubigen Laien helfen, sich ihrer eigenen Berufung in der Kirche bewußt zu werden, damit sie, vom Geist des Evangeliums geleitet, wie Sauerteig gleichsam von innen her ihren Beitrag zur Heiligung der Welt leisten. [13]

Wir müssen dem apostolischen Wirken des Gottesvolkes mehr Gewicht verleihen. Das Apostolat der Laien hat nämlich einen eigenen und in jeder Hinsicht notwendigen Anteil an der Sendung der Kirche. Denn die Kirche hat noch nicht ihr volles Leben, ist noch nicht ganz Zeichen Christi unter den Menschen, wenn nicht ein wahrer Laienstand da ist und arbeitet. [14]

d) Die junge Generation hat heute in der Gesellschaft einen sehr bedeutsamen Einfluß. Wir müssen uns der Jugendlichen mit liebender Sorgfalt annehmen, besonders in den von uns betreuten Pfarreien, damit sie wirklich neue Menschen und Baumeister einer neuen Menschheit werden. Auch gilt es, in ihnen den Missionseifer zu wecken und zu fördern, damit aus ihren Reihen für die Zukunft Verkünder des Evangeliums kommen. [15]

015. Seelsorge an den Priestern


Die Priester als Träger der ordentlichen Seelsorge sind ganz natürlich die berufenen Erzieher im Glauben.

Doch können niemandem die Schwierigkeiten entgehen, die im Leben von heute auf den Priester zukommen. Viele Priester sind entmutigt, sei es weil stets neue Hindernisse den Glauben erschweren, sei es weil ihre Seelsorge scheinbar wenig Erfolg hat oder weil sie sich selbst oft so einsam fühlen. [16]

Daher muß unsere besondere Sorge gerade den Priestern gelten. Durch menschliche Kontakte und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln müssen wir sie im Glauben stärken und ihnen in der gegenwärtigen pastoralen Situation Hoffnung geben.


2. Artikel: Einige Formen der Missionsarbeit

(Zu den Konstitutionen 13 – 16)


016. Allgemeiner Grundsatz

In den folgenden Statuten sind einige Formen unseres missionarischen Dienstes aufgeführt. Wo sich diese bewähren, sollen sie mutig und zielbewußt angewandt, zugleich aber auch stets den Anforderungen der Pastoral angepaßt werden.

017. Die Volksmissionen

a) Die Kirche ist eine Gemeinschaft von Sündern. Sie ist heilig und bedarf zugleich stets der Reinigung; immer muß sie den Weg der Buße und Erneuerung gehen. [17]

Dazu waren die Volksmissionen ein äußerst wirksames Mittel, wie die Geschichte bezeugt. In dieser Form außerordentlicher Seelsorge wird die Heilsbotschaft ausgerufen, und die Gläubigen werden zur Bekehrung aufgerufen (Kerygmatische Verkündigung). Die Volksmissionen sind eine Fortführung der Erlösung, welche der Sohn Gottes durch seine Diener in der Welt wirkt.

b) Um das in den Volksmissionen begonnene Werk zu festigen, werden nachdrücklich sogenannte Missionserneuerungen empfohlen, die für unsere Kongregation besonders kennzeichnend sind.


018. Der Pfarrdienst

Die Mitbrüder, die in den Pfarreien tätig sind, sollen mit aller Sorgfalt ihren Pflichten nachkommen. Sie seien sich wohl bewußt, daß sie um so mehr eine Art immerwährender Mission durchführen, je mehr ihr Wirken von missionarischem Geist bestimmt ist.


019. Die Katechese

Die katechetische Unterweisung strebt danach, daß in den Menschen der durch die Lehre erleuchtete Glaube lebendig wird, sich entfaltet und zu Taten führt. Daher müssen die Redemptoristen in ihren pastoralen Tätigkeiten den Religionsunterricht mit allen Mitteln fördern. Dabei sollen sie mit den bestehenden katechetischen Stellen zusammenarbeiten. [18]


020. Die Exerzitien

Die Redemptoristen geben in ihren Häusern oder anderswo Exerzitien für die Priester und andere Kleriker, für Ordensleute und Laien. Mit einem auf das Wohl der Kirche bedachten Eifer müssen sie den Teilnehmern helfen, immer tiefer in die Geheimnisse des Heiles einzudringen und wahre Missionare zu werden.

Die Laien sollen vor allem über ihren Dienst in der Kirche belehrt und zu christlicher Verantwortung für ihre Brüder angehalten werden (vgl. St. 014 c - d).


021. Die Förderung der Gerechtigkeit und der gesamtmenschlichen Entwicklung

Die Kirche ist beauftragt, für die Befreiung und Erlösung des GS 26,42 ganzen Menschen zu wirken und die gesamte Menschheit, ja die ganze Welt, in Christus zu formen. Das ist bei der Verkündigung des Evangeliums immer zu beachten. Darum müssen sich die Redemptoristen bei der Evangelisation stets auch um den menschlichen und sozialen Fortschritt bemühen, besonders in den Entwicklungsländern. [19]

Das kann auf verschiedene Weise geschehen, je nach örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen der Verkündigung, in engster Zusammenarbeit mit den Organen und Institutionen, die zu diesem Zweck bestehen.

Die (Vize-)Provinzstatuten sollen diesbezüglich Näheres bestimmen, wobei allerdings das missionarische Charisma, das die Kongregation in der Kirche hat, berücksichtigt werden muß.


022. Das Apostolat mit Hilfe sozialer Kommunikationsmittel

Die sozialen Kommunikationsmittel können viel zur Ausbreitung und Stärkung des Reiches Gottes beitragen. Daher werden sich die Redemptoristen ihrer gern bedienen und sie für ihre Missionsarbeit einsetzen, mag es sich dabei um volkstümliche oder wissenschaftliche Veröffentlichungen, um künstlerisches Scharfen oder um audiovisuelle Mittel handeln. [20]

Die Kapitel haben die Frage des Apostolates durch die sozialen Kommunikationsmittel zu prüfen. Zudem sollen die (Vize-)Provinzleitungen geeigneten Mitbrüdern eine fachliche Ausbildung auf diesem Gebiet ermöglichen.


023. Das Studium der Moral- und Pastoraltheologie

Nach dem Wunsch der Kirche sollen sich die Mitglieder dem Studium der Theologie und der Humanwissenschaften widmen, damit sie befähigt sind, dem Volk Gottes im täglichen Leben die notwendigen Heilsmittel anzubieten. Der Tradition und Eigenart unserer Kongregation entsprechend müssen sich die Redemptoristen ganz besonders dem Studium der Moraltheologie, der Pastoraltheologie und der Spiritualität widmen. [21]

Zu diesem Zweck wurde in Rom die Academia Alfonsiana errichtet, deren Aufgabe eng mit der Zielsetzung der Kongregation verbunden ist. Die gesamte Kongregation muß die Academia unterstützen und fördern.


024. Die geistliche Beratung

Das Charisma der geistlichen Beratung (Beicht- und Gesprächsseelsorge) war beim heiligen Alfons stark ausgeprägt und wurde in der Tradition unserer Kongregation stets gepflegt. In unserer Zeit, da der Mensch sich selbst mehr und mehr zur Frage wird, ist diese Art der Seelsorge offensichtlich von größter Bedeutung. [22]

Auch hier müssen immer wieder neue Formen entwickelt werden, die den Menschen unserer Zeit entsprechen. Als Beispiele seien erwähnt: die Beratung (counseling), der sogenannte «Fragekasten» in Zeitschriften usw. Wo solche Einrichtungen bereits bestehen, wollen wir uns ihrer bedienen und unseren spezifischen Beitrag leisten. [23]

3. Artikel: Die Weiterentwicklung der Apostolatsmethoden

(Zu den Konstitutionen 17 – 19)

025.     a) Angeregt und geleitet vom (Vize-)Provinzial und unter Mitwirkung der zuständigen Sekretariate sollen auf (Vize-)Provinzebene Versammlungen über Moral- und Pastoralfragen, sowie über die Anpassung der Apostolatsmethoden durchgeführt werden. Zusammenkünfte dieser Art müssen in der (Vize-)Provinz eine ständige Einrichtung sein und mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden (vgl. Konst. 126; St. 0114,0155).

b) Für die Weiterentwicklung der apostolischen Tätigkeit ist es sehr vorteilhaft, wenn die Provinzleitung zusammen mit dem Sekretariat für das apostolische Leben bestimmte Arbeitsgruppen einsetzt, um neue missionarische Vorhaben zu erproben. Diese Experimente sollen in Zusammenarbeit mit der Ortskirche durchgeführt werden (vgl. Konst. 36–38; St. 045, 049).

2. KAPITEL

DAS LEBEN IN GEMEINSCHAFT

(Zu den Konstitutionen 21-45)

1. Artikel: Die Bedeutung der Gemeinschaft

026. Zur Gemeinschaft, von der in Konstitution 22 die Rede ist, gehören auch jene, die in Ausnahmefällen, wenn es der Dienst erfordert und die Gemeinschaft den Auftrag dazu gibt, allein leben und eine Aufgabe der Gemeinschaft leisten.


027.
Sowohl die Obern wie auch die anderen Mitbrüder sollen darauf achten, daß die Angehörigen der verschiedenen Häuser sich regelmäßig treffen, um den Geist brüderlicher Zusammenarbeit zu stärken. Das gilt in besonderer Weise für jene Mitbrüder, die, im Auftrag ihrer Gemeinschaft und innerlich mit ihr verbunden, außerhalb der Gemeinschaft leben und arbeiten.


2. Artikel: Die Gemeinschaft des Gebetes


028.
     a) Das Geheimnis der Eucharistie ist Ausdruck der Gemeinschaft und baut zugleich Gemeinschaft auf. Darum ist es sehr wünschenswert, daß sie in Konzelebration oder in Gemeinschaft gefeiert wird.

Außerdem soll allen die tägliche Zwiesprache mit Christus, dem Herrn, in der Danksagung nach der Kommunion, bei der Besuchung und in der persönlichen Verehrung der Eucharistie am Herzen liegen.

b) «Da das Stundengebet Stimme der Kirche ist, die Gott öffentlich lobt» (SC 99), ist dafür zu sorgen, daß wenigstens ein Teil des Breviers in Gemeinschaft gebetet wird (vgl. Konst. 30).

c) Wie oft sie aber am Tag zum gemeinsamen Gebet zusammenkommen sollen, bestimmen die Provinzstatuten gemäß Konstitution 30.


029.
Etwa monatlich werden sie sich für einen Tag und jährlich für acht Tage in geistlichen Übungen intensiver der inneren Zwiesprache mit Gott hingeben. Die Provinzstatuten legen das genauer fest.


3. Artikel: Die brüderliche Gemeinschaft


030.
Die Verwaltungsstruktur der Gemeinschaft soll immer so sein, daß sie dem Geist der Einheit und der Brüderlichkeit dient. Dieser hat im gemeinsamen Leben der Mitbrüder unbedingten Vorrang. [24]

Deshalb muß die Verwaltung so angelegt werden, daß sie diesen Geist fördert und erhält. Darauf ist besonders in zahlenmäßig großen Gemeinschaften zu achten.


031.
Alle Mitbrüder sollen sich immer bemühen, treu die zahllosen Aufgaben der Liebe zu erfüllen, die eine menschliche und christliche Reife fördern. Dazu gehören: gegenseitige Achtung und Hilfe, rücksichtsvolle Anteilnahme gegenüber Mitbrüdern in Schwierigkeiten, Sorgen und Ängsten; bereitwillige Gastfreundschaft bei der Aufnahme und Bewirtung durchreisender Mitbrüder; brüderliche Dienstbereitschaft, Mithilfe bei den häuslichen Diensten und ähnliches.


032.
Besonders hochschätzen sollen sie die sogenannte brüderliche Zurechtweisung (vgl. Mt 18, 15). Sie dient und nützt der Auferbauung der Gemeinschaft, in der sich jeder um menschliche Beziehungen und um ein freundschaftliches Verhältnis im Geiste des Evangeliums ernsthaft bemüht (vgl. Konst. 34).


033.
Allen soll es ein gemeinsames Anliegen sein, daß die Mitbrüder, die am Anfang ihres Dienstes in der Kongregation stehen, eng mit Leben und Wirken der Gemeinschaft verwachsen.


034.
Kranke und alte Mitbrüder, die nicht selten vom Gefühl der Einsamkeit bedrückt werden, müssen immer besondere Sorge und Hilfe erfahren, vor allem aber, wenn ihre letzte Stunde naht.

Die alten, kranken und leidgeprüften Mitbrüder selbst mögen der Einladung Christi folgen und ihre Lebenssituation gläubig und zuversichtlich auf sich nehmen. Ihr vom Gebet geprägtes Leben, ihre Erfahrung und auch die Dienste, die sie noch leisten können, vermögen den Jüngeren viele Anregungen zu geben.


035.
Die Angehörigen der Mitbrüder, vor allem die Eltern, ferner die Mitarbeiter und Wohltäter der Kongregation sind mit unserer Ordensfamilie verbunden. Sie haben deshalb in besonderer Weise Anspruch auf Aufmerksamkeit und Liebe, besonders wenn sie in Not und Schwierigkeiten sind.


036.
Die dankbare Liebe der Mitbrüder gebührt auch den heimgegangenen Mitbrüdern, ebenso den anderen Verstorbenen, die ein dankbares Gedenken verdienen. Die (Vize) Provinzstatuten bestimmen, wie ihrer gedacht wird. Die Namen der Verstorbenen der ganzen Kongregation werden von der Generalleitung den (Vize-)Provinzen mitgeteilt.

Das Totengedenken für einen Generalobern, auch wenn er nicht mehr im Amt war, bestimmt die Generalleitung.


4. Artikel: Die Arbeitsgemeinschaft


037.
Der Obere als belebende Kraft für eine ständige Erneuerung soll dafür sorgen, daß sich jede Gemeinschaft zu bestimmten Zeiten, entsprechend den (Vize-)Provinzstatu-ten, trifft, um sich mit jenen theologischen, pastoralen und ähnlichen Fragen zu beschäftigen, die für eine wirksame Tätigkeit wichtig sind. So können die Mitbrüder in ihrer Berufung bestärkt und in ihrem Dienst erneuert werden (vgl. Konst. 38, 73, 90, 103, 136, 139; Stat. 048). Bei diesen theologischen Überlegungen und Planungen sollen stets die Situation der Ortskirche und deren pastorale Strukturen berücksichtigt werden (vgl. Konst. 38, 135; Stat. 04).

Nach Abschluß einer apostolischen Arbeit oder nach einer Zeitspanne gemeinschaftlichen Lebens ist eine Überprüfung angebracht, damit die Absichten Gottes allen deutlicher erkennbar werden und alle besser auf sie eingehen zum Wohle der Kirche.


5. Artikel: Die Gemeinschaft in ständiger Bekehrung


038.
Zum Fortschritt im geistlichen Leben und um Mängel und Fehlhaltungen zu beheben, sollen die Mitglieder mehrmals im Jahre gemeinsam ihre Lebensführung überprüfen. Die Zeit dafür wird von den (Vize-)Provinzstatuten festgesetzt. Dabei geben sie sich Rechenschaft, wie sie ihre Pflichten erfüllen, die Konstitutionen und Statuten beachten, besonders im Hinblick auf die brüderliche und missionarische Liebe. Wo die monatliche Rekollektion gemeinschaftlich gehalten wird, ist es angebracht, diese Überprüfung damit zu verbinden.


039.
Die (Vize-)Provinzstatuten legen für den einen oder anderen Wochentag und für bestimmte Zeiten des Kirchenjahres einige gemeinsame Bußwerke fest. [25]


040.
Unsere Priester, denen von einem Obern der Kongregation Beichtvollmacht erteilt wurde, haben diese damit für alle Gemeinschaften und Mitglieder der Kongregation, wenn nicht der eigene Obere oder ein anderer zuständiger Vorgesetzter diese Ausdehnung der Jurisdiktion ausdrücklich verweigert.

Jeder von irgendeinem Ordinarius bevollmächtigte Beichtvater hat auch Jurisdiktion für jeden Mitbruder, der bei ihm das Bußsakrament empfangen will.


6. Artikel: Die geordnete Gemeinschaft


041.
Bei der Erstellung einer guten Gemeinschaftsordnung sind vor allem folgende Punkte zu regeln:

a) Die Formen, die einzuhalten sind z. B. bei Ausgängen, bei Besuchen von Angehörigen und anderen, usw;

b) Die günstigen Voraussetzungen für das Studium, das gemeinsame Gebet, die Erholung und das Wohl des einzelnen, z. B. Stillschweigen und Tagesordnung. Die (Vize)Provinzstatuten regeln, was über diese und ähnliche Fragen die Hausgemeinde und was der Provinzrat zu entscheiden hat (vgl. Konst. 137 b).

3. KAPITEL

DIE APOSTOLISCHE GEMEINSCHAFT IN IHRER

HINGABE AN CHRISTUS DEN ERLÖSER

(Zu den Konstitutionen 46 - 76)

l. Artikel: Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen

042. Bei dem Bemühen, die Ehelosigkeit treu zu leben, mögen die Mitbrüder dem Wort des Herrn vertrauen, sich auf Gottes Hilfe und den Beistand und dauernden Schutz der seligen Jungfrau Maria verlassen und die eigene Kraft nicht überschätzen.


2. Artikel: Die Armut


043.
Das Eigenrecht der Kongregation, von dem in Konstitution 68 die Rede ist, findet sich in den Dekreten Pius' X. «Ut tollatur» vom 31. August 1909 und Benedikts XV. vom 7. Mai 1918.


044.
Das freiwillige Zusammenlegen aller Güter in der Gemeinschaft fördert in besonderer Weise den Willen zur Einheit und zum Teilen, besonders mit den Kleinen und Armen.

Denn nach dem Beispiel Christi, der uns alles geschenkt hat, gehört zur Armut das Teilen mit anderen. Als Mitglieder einer Gemeinschaft, welche die Verkündigung der frohen Botschaft an die Armen zum Ziel hat, sollen die Redemptoristen ein waches Empfinden haben für die Armut in der Welt und für die großen sozialen Probleme, die fast überall die Menschen bedrücken.

Jede Art von Armut – materielle, sittliche und geistige – muß ihren apostolischen Eifer herausfordern. Die berechtigten Erwartungen der Armen machen sie zu ihren eigenen.


045.
In manchen Fällen können sich Mitbrüder veranlaßt sehen, mit Zustimmung der Gemeinschaft die Not und Unsicherheit der ärmeren Schichten auch tatsächlich zu teilen. Je nach den Erfordernissen der einzelnen (Vize-)Provinzen können in dieser Richtung geeignete Experimente gemacht werden. Sie können die menschliche und christliche Reife des apostolischen Arbeiters kundtun und fördern.


046.
     1. Die Gemeinschaft ist verpflichtet, den Mitbrüdern alles Notwendige zur Verfügung zu stellen. Näheres regeln die (Vize-)Provinzstatuten.

2. Damit das gemeinschaftliche Leben den Gegebenheiten jeder Region angepaßt ist und zu einem wirksamen Zeugnis der Armut und der Solidarität mit den Armen wird, sollen die (Vize-)Provinzstatuten konkrete Bestimmungen festlegen über:

a) den Gebrauch der Dinge des täglichen Lebens und die Erlaubnis, die dafür einzuholen ist;

b) den Lebensstil und Lebensstandard der einzelnen und der Gemeinschaften, wie er im jeweiligen Land angemessen ist;

c) die regelmäßige Überprüfung der Armutspraxis, um diese wirklich zu fördern;

d) neue Ausdrucksformen der Armut und Möglichkeiten, wie hierin persönliche Verantwortung übernommen werden kann.