02. Die Kongregation kann sich Kleriker
und Laien als Oblaten angliedern. Sie betrachtet
und fördert dieselben als Mitarbeiter im
Apostolat, sei es für immer oder auf Zeit.
Die (Vize) Provinzen legen die konkreten
Formen der Angliederung fest (vgl. St. 085).
03. Die Kongregation untersteht sowohl
dem allgemeinen Kirchenrecht als auch dem
Eigenrecht, wie es in den vom Hl. Stuhl
approbierten Konstitutionen, in den vom
Generalkapitel verabschiedeten Generalstatuten
und Direktorien, in den (Vize) Provinzstatuten
und in den Erlassen der (Vize-)Provinzkapitel
enthalten ist.
Das Directorium
Capitulorum hat Gesetzeskraft. Das Directorium
Superiorum hingegen hat nur Gesetzeskraft
in bezug auf die in ihm aufgeführten Kompetenzen.
Wenn das Directorium Superiorum allgemeines oder Eigenrecht
enthält, ergibt sich die Verpflichtung aufgrund
des dort angegebenen Rechts.
04. Die Kongregation genießt das Privileg
der Exemtion. Doch sind ihre Gemeinschaften
tatsächlich und rechtlich Teile der Ortskirche,
an deren Gnaden und Freuden, Bedrängnissen,
Verfolgungen und Nöten sie teilnehmen.
[1]
Daher müssen sie sich in der
Sorge um das Volk Gottes in all seinen Bedürfnissen
mitverantwortlich wissen. Sie werden je
nach den Erfordernissen der Gesamtpastoral
tatkräftig mit der Ortskirche zusammenarbeiten,
unbeschadet des Eigencharakters der Kongregation
(vgl. Konst. 18, 66, 135).
05. Die Redemptoristen verehren besonders:
-
den Heiligsten Erlöser, dessen Namen die
Kongregation trägt;
-
die selige Jungfrau Maria unter dem Titel
der Unbefleckten Empfängnis als Patronin
der Kongregation und unter dem Titel der
Mutter von der Immerwährenden Hilfe, deren
Verehrung zu fördern der Kongregation vom
Hl. Stuhl aufgetragen ist;
-
den heiligen Josef;
-
die heiligen Apostel;
-
den heiligen Ordensstifter Alfons als Vorbild
und Vater aller Redemptoristen;
-
den heiligen Klemens als hervorragenden
Verbreiter der Kongregation;
-
den heiligen Gerhard als besonderes Vorbild
der Brüder;
-
den heiligen Johannes Nepomuk Neumann als
großes Beispiel pastoralen Eifers;
-
den seligen Peter Donders als Vorbild missionarischen
Dienstes zur Rettung des ganzen Menschen.
06. Das Siegel der Kongregation besteht
aus einem Kreuz mit Lanze und Schwamm, das
über drei Hügeln steht; zu Seiten des Kreuzes
die Initialen der Namen Jesu und Mariens;
über dem Kreuz ein Strahlenauge und darüber
eine Krone. Als Wappeninschrift stehen die
Worte: Copiosa apud eum redemptio - Bei Ihm ist
Erlösung in Fülle (vgl. ps 129,7).
07. Das Tragen unseres Ordenskleides
wird durch (Vize-)Provinzstatuten näher
geregelt unter Wahrung der Konstitution
45,4.
08. Die Redemptoristen halten das beschauliche
Apostolat der Redemptoristinnen (O.Ss.R.)
hoch in Ehren. Aus der gleichen Wurzel hervorgegangen
und dem gleichen Ziel verpflichtet, nehmen
die Redemptoristinnen am Dienst der Kongregation
teil. Wir informieren sie regelmäßig über
unsere Arbeiten, damit unter ihrer geistlichen
Mithilfe das Wort Gottes voranschreitet
und verherrlicht wird. Wir unsererseits
müssen stets bereit sein, ihnen brüderlich
zu helfen. Ein eigenes Sekretariat der Generalkurie
nimmt die Angelegenheiten der Redemptoristinnen
wahr.
I. KAPITEL
DAS MISSIONSWERK DER KONGREGATION
(Zu
den Konstitutionen 3 - 20)
1. Artikel: Die Menschen, an die sich unsere
Verkündigung wendet
(Zu
den Konstitutionen 3-5)
09. Allgemeines Kriterium
a)
Die Vorliebe der Redemptoristen muß den
seelsorglich am meisten vernachlässigten
Menschen gelten, besonders den Armen, Schwachen
und Unterdrückten. Dabei lassen sie sich
leiten von den Richtlinien des Provinzkapitels,
entsprechend der unterschiedlichen Situation
in den einzelnen Gebieten und im Rahmen
einer pastoralen Gesamtplanung.
b)
Die Redemptoristen dürfen den Schrei der
Armen und Unterdrückten nicht überhören;
vielmehr müssen sie Mittel und Wege suchen,
um ihnen zu helfen, so daß diese selbst
mit eigenen Kräften jene Übel überwinden
können, die sie bedrücken. Nie darf in der
Verkündigung des Wortes Gottes dieser wesentliche
Bestandteil des Evangeliums fehlen.
010. Die Gruppe jener Gläubigen, denen die Kirche
die notwendigen Heilsmittel noch nicht geben
konnte
Zu ihnen gehören jene Kreise, die wegen
Priestermangels oder wegen ihrer sozialen
Lebensverhältnisse seelsorglich vernachlässigt
sind, zum Beispiel:
-
die Landbevölkerung mancher Gegenden;
-
die vielen Auswanderer, Vertriebenen, Flüchtlinge
und andere Entwurzelte;
-
die Großstadtbewohner und Großstadtpendler;
-
die, «welche widerrechtlich wegen ihrer
Rasse oder Hautfärbe von den Grundrechten
der übrigen Bürger ausgeschlossen sind».
[2]
011. Menschen, welche die Botschaft der
Kirche überhaupt noch nicht gehört haben
a)
Die Kongregation ist sich bewußt, daß das
Grundanliegen missionarischer Liebe und
die vorrangige Sendung der Kirche darin
bestehen, das Evangelium jenen Menschen
zu verkünden, die Christi Botschaft und
sein heilbringendes Erbarmen noch nicht
kennen.
[3]
Gerade
auf diesem Gebiet hat die Kirche noch eine
große Missionsarbeit zu leisten. Unsere
Kongregation nimmt dieses Hauptanliegen
der Kirche zwar schon wahr, sie muß sich
jedoch bemühen, hierin noch größere Anstrengungen
zu unternehmen.
[4]
Um
dem Wunsch der Kirche nachzukommen, müssen
sich die einzelnen (Vize-)Provinzen fragen,
ob sie mit anderen Provinzen, die bereits
in den Missionen tätig sind, personell oder
materiell zusammenarbeiten, oder selbst
neue Missionen übernehmen können.
b)
Redemptoristen, die in diesem Apostolat
tätig sind, ahmen den Erlöser in hervorragender
Weise nach. Sie verwirklichen zugleich ein
Anliegen unseres Ordensstifters, der seine
Söhne eindringlich ermahnte, «echten Eifer
für die Nichtchristen» zu entwickeln. Er
wollte sie sogar durch ein Gelübde verpflichten,
«in die Missionen zu gehen».
[5]
c)
Die Verchristlichung des ganzen Lebens geht
um so tiefer, je enger die Missionare mit
den zum Glauben berufenen Völkern zusammenwirken.
Deshalb sollen sich die Missionare, bevor
sie in ein fremdes Land gehen, mit Missionswissenschaft
befassen. Sie müssen sich gründliche Kenntnisse
in Sprache und Kultur, Religion und Sitten
des entsprechenden Volkes aneignen.
[6]
Was
sich an Gutem und Wahrem in der Überlieferung
der Völker findet, sollen sie hochachten
und organisch in das Glaubensleben aufnehmen.
Nur so kann eine wirklich einheimische Kirche
entstehen, die zugleich ein Zeichen der
Weltkirche ist.
Die
religiöse Tradition der Kirche ist reich
und vielfältig. Um diese Reichtümer weitergeben
zu können, müssen sich die Redemptoristen
bemühen, dort, wo sie arbeiten, auch ihre
Kongregation einzupflanzen, damit sie dem
Volk entsprechend seiner Eigenart zu dienen
vermag. Die ausländischen Missionare müssen
sich bewußt sein: sie sind lediglich gerufen,
um dem Volk Hilfe zu bieten. Zu gegebener
Zeit müssen sie gern und selbstlos ihren
Platz dem einheimischen Klerus abtreten.
[7]
d)
Um eine möglichst gute Zusammenarbeit zu
erreichen, sollen die Obern mit den Ortsordinarien
über die gegenseitigen Rechte und Pflichten
einen Vertrag abschließen. Aus dem gleichen
Grund soll auch festgelegt werden, welche
Güter der Kongregation und welche der Diözese
gehören.
[8]
012. Menschen, welche
die Botschaft der Kirche noch nicht als
«Frohe Botschaft» vernommen haben
[9]
Es gibt Menschen und Menschengruppen, «unter
denen die Kirche zwar gegenwärtig ist»,
denen aber Christus nichts bedeutet oder
die sich von der Kirche entfremdet haben.
Vielerorts durchdringt heute der Atheismus
weitgehend das Leben und die Institutionen.
Er muß Gegenstand unseres ernsten Studiums
sein. Um auch dort den echten christlichen
Glauben fördern zu können, müssen wir den
Atheismus unter allen, auch den positiven
Gesichtspunkten beurteilen (vgl. 014, b).
013. Menschen, die durch die Spaltung der Kirche Schaden
erleiden
Die Redemptoristen müssen alles fördern, was
zur Einheit aller, die an Christus glauben,
beitragen kann. Das gilt für alle Redemptoristen,
die ihre Aufgabe in unserer pluralistischen
Gesellschaft erfüllen, besonders aber für
jene, die vorwiegend im ökumenischen Dienst
stehen.
[10]
Diese Aufgabe verlangt von den Missionaren,
daß sie in ihrem Dienst aufrichtig, selbstlos,
demütig, geduldig und brüderlich tolerant
seien. Folglich werden sie um so mehr die
Einheit der Christen vorantreiben, je mehr
sie sich mühen, ein Leben im Geiste des
Evangeliums zu führen.
014. Die Gläubigen, die allzeit der Bekehrung
bedürfen
a)
Da die Kirche unablässig Glauben und Buße
predigen muß, stellt auch die Arbeit unter
den Gläubigen für die Kongregation immer
eine missionarische Aufgabe dar. Um ihre
Arbeit überall weiterführen zu können, muß
die Kongregation versuchen, aus der Mitte
der Gläubigen Berufe für sich zu gewinnen.
[11]
b)
Der Stil der Missionsarbeit in den traditionell
christlichen Ländern muß heute ganz besonders
die Glaubensbekehrung zum Ziel haben. Auch
da sind heute die Gläubigen einer allgemeinen
Glaubenskrise ausgesetzt. Die soziale Umwelt
nämlich, die vom kulturellen Pluralismus
gekennzeichnet ist, kann nicht mehr christlich
genannt werden; sie stützt auch nicht mehr
die äußeren Strukturen des Glaubens.
[12]
Diese neuen Verhältnisse, die das religiöse Leben
unmittelbar beeinflussen, rufen nach einer
Klärung und nach einer lebendigeren Glaubensüberzeugung.
c)
Die Missionare sollen den gläubigen Laien
helfen, sich ihrer eigenen Berufung in der
Kirche bewußt zu werden, damit sie, vom
Geist des Evangeliums geleitet, wie Sauerteig
gleichsam von innen her ihren Beitrag zur
Heiligung der Welt leisten.
[13]
Wir
müssen dem apostolischen Wirken des Gottesvolkes
mehr Gewicht verleihen. Das Apostolat der
Laien hat nämlich einen eigenen und in jeder
Hinsicht notwendigen Anteil an der Sendung
der Kirche. Denn die Kirche hat noch nicht
ihr volles Leben, ist noch nicht ganz Zeichen
Christi unter den Menschen, wenn nicht ein
wahrer Laienstand da ist und arbeitet.
[14]
d) Die junge Generation hat heute in der Gesellschaft
einen sehr bedeutsamen Einfluß. Wir müssen
uns der Jugendlichen mit liebender Sorgfalt
annehmen, besonders in den von uns betreuten
Pfarreien, damit sie wirklich neue Menschen
und Baumeister einer neuen Menschheit werden.
Auch gilt es, in ihnen den Missionseifer
zu wecken und zu fördern, damit aus ihren
Reihen für die Zukunft Verkünder des Evangeliums
kommen.
[15]
015. Seelsorge an den Priestern
Die Priester als Träger der ordentlichen
Seelsorge sind ganz natürlich die berufenen
Erzieher im Glauben.
Doch
können niemandem die Schwierigkeiten entgehen,
die im Leben von heute auf den Priester
zukommen. Viele Priester sind entmutigt,
sei es weil stets neue Hindernisse den Glauben
erschweren, sei es weil ihre Seelsorge scheinbar
wenig Erfolg hat oder weil sie sich selbst
oft so einsam fühlen.
[16]
Daher muß unsere besondere Sorge gerade den Priestern
gelten. Durch menschliche Kontakte und mit
allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln
müssen wir sie im Glauben stärken und ihnen
in der gegenwärtigen pastoralen Situation
Hoffnung geben.
2. Artikel: Einige Formen der Missionsarbeit
(Zu den Konstitutionen 13 – 16)
016. Allgemeiner Grundsatz
In den folgenden Statuten sind einige Formen
unseres missionarischen Dienstes aufgeführt.
Wo sich diese bewähren, sollen sie mutig
und zielbewußt angewandt, zugleich aber
auch stets den Anforderungen der Pastoral
angepaßt werden.
017. Die Volksmissionen
a)
Die Kirche ist eine Gemeinschaft von Sündern.
Sie ist heilig und bedarf zugleich stets
der Reinigung; immer muß sie den Weg der
Buße und Erneuerung gehen.
[17]
Dazu waren die Volksmissionen ein äußerst wirksames
Mittel, wie die Geschichte bezeugt. In dieser
Form außerordentlicher Seelsorge wird die
Heilsbotschaft ausgerufen, und die Gläubigen
werden zur Bekehrung aufgerufen (Kerygmatische
Verkündigung). Die Volksmissionen sind eine
Fortführung der Erlösung, welche der Sohn
Gottes durch seine Diener in der Welt wirkt.
b) Um das in den Volksmissionen begonnene Werk
zu festigen, werden nachdrücklich sogenannte
Missionserneuerungen empfohlen, die für
unsere Kongregation besonders kennzeichnend
sind.
018. Der Pfarrdienst
Die Mitbrüder, die in den Pfarreien tätig sind,
sollen mit aller Sorgfalt ihren Pflichten
nachkommen. Sie seien sich wohl bewußt,
daß sie um so mehr eine Art immerwährender
Mission durchführen, je mehr ihr Wirken
von missionarischem Geist bestimmt ist.
019. Die Katechese
Die
katechetische Unterweisung strebt danach,
daß in den Menschen der durch die Lehre
erleuchtete Glaube lebendig wird, sich entfaltet
und zu Taten führt. Daher müssen die Redemptoristen
in ihren pastoralen Tätigkeiten den Religionsunterricht
mit allen Mitteln fördern. Dabei sollen
sie mit den bestehenden katechetischen Stellen
zusammenarbeiten.
[18]
020. Die Exerzitien
Die Redemptoristen geben in ihren Häusern oder
anderswo Exerzitien für die Priester und
andere Kleriker, für Ordensleute und Laien.
Mit einem auf das Wohl der Kirche bedachten
Eifer müssen sie den Teilnehmern helfen,
immer tiefer in die Geheimnisse des Heiles
einzudringen und wahre Missionare zu werden.
Die Laien sollen vor allem über ihren Dienst
in der Kirche belehrt und zu christlicher
Verantwortung für ihre Brüder angehalten
werden (vgl. St. 014 c - d).
021. Die Förderung der Gerechtigkeit und
der gesamtmenschlichen Entwicklung
Die
Kirche ist beauftragt, für die Befreiung
und Erlösung des GS 26,42 ganzen Menschen
zu wirken und die gesamte Menschheit, ja
die ganze Welt, in Christus zu formen. Das
ist bei der Verkündigung des Evangeliums
immer zu beachten. Darum müssen sich die
Redemptoristen bei der Evangelisation stets
auch um den menschlichen und sozialen Fortschritt
bemühen, besonders in den Entwicklungsländern.
[19]
Das kann auf verschiedene Weise geschehen, je
nach örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen
der Verkündigung, in engster Zusammenarbeit
mit den Organen und Institutionen, die zu
diesem Zweck bestehen.
Die (Vize-)Provinzstatuten sollen diesbezüglich
Näheres bestimmen, wobei allerdings das
missionarische Charisma, das die Kongregation
in der Kirche hat, berücksichtigt werden
muß.
022. Das Apostolat mit Hilfe sozialer Kommunikationsmittel
Die
sozialen Kommunikationsmittel können viel
zur Ausbreitung und Stärkung des Reiches
Gottes beitragen. Daher werden sich die
Redemptoristen ihrer gern bedienen und sie
für ihre Missionsarbeit einsetzen, mag es
sich dabei um volkstümliche oder wissenschaftliche
Veröffentlichungen, um künstlerisches Scharfen
oder um audiovisuelle Mittel handeln.
[20]
Die Kapitel haben die Frage des Apostolates durch
die sozialen Kommunikationsmittel zu prüfen.
Zudem sollen die (Vize-)Provinzleitungen
geeigneten Mitbrüdern eine fachliche Ausbildung
auf diesem Gebiet ermöglichen.
023. Das Studium der Moral- und Pastoraltheologie
Nach
dem Wunsch der Kirche sollen sich die Mitglieder
dem Studium der Theologie und der Humanwissenschaften
widmen, damit sie befähigt sind, dem Volk
Gottes im täglichen Leben die notwendigen
Heilsmittel anzubieten. Der Tradition und
Eigenart unserer Kongregation entsprechend
müssen sich die Redemptoristen ganz besonders
dem Studium der Moraltheologie, der Pastoraltheologie
und der Spiritualität widmen.
[21]
Zu diesem Zweck wurde in Rom die Academia Alfonsiana
errichtet, deren Aufgabe eng mit der Zielsetzung
der Kongregation verbunden ist. Die gesamte
Kongregation muß die Academia unterstützen
und fördern.
024. Die geistliche Beratung
Das
Charisma der geistlichen Beratung (Beicht-
und Gesprächsseelsorge) war beim heiligen
Alfons stark ausgeprägt und wurde in der
Tradition unserer Kongregation stets gepflegt.
In unserer Zeit, da der Mensch sich selbst
mehr und mehr zur Frage wird, ist diese
Art der Seelsorge offensichtlich von größter
Bedeutung.
[22]
Auch
hier müssen immer wieder neue Formen entwickelt
werden, die den Menschen unserer Zeit entsprechen.
Als Beispiele seien erwähnt: die Beratung
(counseling), der sogenannte «Fragekasten»
in Zeitschriften usw. Wo solche Einrichtungen
bereits bestehen, wollen wir uns ihrer bedienen
und unseren spezifischen Beitrag leisten.
[23]
3. Artikel: Die Weiterentwicklung der Apostolatsmethoden
(Zu den Konstitutionen 17 – 19)
025. a) Angeregt und
geleitet vom (Vize-)Provinzial und unter
Mitwirkung der zuständigen Sekretariate
sollen auf (Vize-)Provinzebene Versammlungen
über Moral- und Pastoralfragen, sowie über
die Anpassung der Apostolatsmethoden durchgeführt
werden. Zusammenkünfte dieser Art müssen
in der (Vize-)Provinz eine ständige Einrichtung
sein und mit einer gewissen Regelmäßigkeit
stattfinden (vgl. Konst. 126; St. 0114,0155).
b) Für die Weiterentwicklung der apostolischen
Tätigkeit ist es sehr vorteilhaft, wenn
die Provinzleitung zusammen mit dem Sekretariat
für das apostolische Leben bestimmte Arbeitsgruppen
einsetzt, um neue missionarische Vorhaben
zu erproben. Diese Experimente sollen in
Zusammenarbeit mit der Ortskirche durchgeführt
werden (vgl. Konst. 36–38; St. 045, 049).
2. KAPITEL
DAS LEBEN IN GEMEINSCHAFT
(Zu den Konstitutionen 21-45)
1. Artikel: Die Bedeutung der Gemeinschaft
026. Zur Gemeinschaft, von der in Konstitution 22
die Rede ist, gehören auch jene, die in
Ausnahmefällen, wenn es der Dienst erfordert
und die Gemeinschaft den Auftrag dazu gibt,
allein leben und eine Aufgabe der Gemeinschaft
leisten.
027. Sowohl die Obern wie auch die anderen Mitbrüder
sollen darauf achten, daß die Angehörigen
der verschiedenen Häuser sich regelmäßig
treffen, um den Geist brüderlicher Zusammenarbeit
zu stärken. Das gilt in besonderer Weise
für jene Mitbrüder, die, im Auftrag ihrer
Gemeinschaft und innerlich mit ihr verbunden,
außerhalb der Gemeinschaft leben und arbeiten.
2. Artikel: Die Gemeinschaft des Gebetes
028. a) Das Geheimnis
der Eucharistie ist Ausdruck der Gemeinschaft
und baut zugleich Gemeinschaft auf. Darum
ist es sehr wünschenswert, daß sie in Konzelebration
oder in Gemeinschaft gefeiert wird.
Außerdem soll allen die tägliche Zwiesprache
mit Christus, dem Herrn, in der Danksagung
nach der Kommunion, bei der Besuchung und
in der persönlichen Verehrung der Eucharistie
am Herzen liegen.
b) «Da das Stundengebet Stimme der Kirche ist,
die Gott öffentlich lobt» (SC 99), ist dafür
zu sorgen, daß wenigstens ein Teil des Breviers
in Gemeinschaft gebetet wird (vgl. Konst.
30).
c) Wie oft sie aber am Tag zum gemeinsamen Gebet
zusammenkommen sollen, bestimmen die Provinzstatuten
gemäß Konstitution 30.
029. Etwa monatlich werden sie sich für einen Tag
und jährlich für acht Tage in geistlichen
Übungen intensiver der inneren Zwiesprache
mit Gott hingeben. Die Provinzstatuten legen
das genauer fest.
3. Artikel: Die brüderliche Gemeinschaft
030. Die Verwaltungsstruktur
der Gemeinschaft soll immer so sein, daß
sie dem Geist der Einheit und der Brüderlichkeit
dient. Dieser hat im gemeinsamen Leben der
Mitbrüder unbedingten Vorrang.
[24]
Deshalb muß die Verwaltung so angelegt werden,
daß sie diesen Geist fördert und erhält.
Darauf ist besonders in zahlenmäßig großen
Gemeinschaften zu achten.
031. Alle Mitbrüder sollen sich immer bemühen, treu
die zahllosen Aufgaben der Liebe zu erfüllen,
die eine menschliche und christliche Reife
fördern. Dazu gehören: gegenseitige Achtung
und Hilfe, rücksichtsvolle Anteilnahme gegenüber
Mitbrüdern in Schwierigkeiten, Sorgen und
Ängsten; bereitwillige Gastfreundschaft
bei der Aufnahme und Bewirtung durchreisender
Mitbrüder; brüderliche Dienstbereitschaft,
Mithilfe bei den häuslichen Diensten und
ähnliches.
032. Besonders hochschätzen sollen sie die sogenannte
brüderliche Zurechtweisung (vgl. Mt 18,
15). Sie dient und nützt der Auferbauung
der Gemeinschaft, in der sich jeder um menschliche
Beziehungen und um ein freundschaftliches
Verhältnis im Geiste des Evangeliums ernsthaft
bemüht (vgl. Konst. 34).
033. Allen soll es ein gemeinsames Anliegen sein,
daß die Mitbrüder, die am Anfang ihres Dienstes
in der Kongregation stehen, eng mit Leben
und Wirken der Gemeinschaft verwachsen.
034. Kranke und alte Mitbrüder, die nicht selten vom
Gefühl der Einsamkeit bedrückt werden, müssen
immer besondere Sorge und Hilfe erfahren,
vor allem aber, wenn ihre letzte Stunde
naht.
Die alten, kranken und leidgeprüften Mitbrüder
selbst mögen der Einladung Christi folgen
und ihre Lebenssituation gläubig und zuversichtlich
auf sich nehmen. Ihr vom Gebet geprägtes
Leben, ihre Erfahrung und auch die Dienste,
die sie noch leisten können, vermögen den
Jüngeren viele Anregungen zu geben.
035. Die Angehörigen der Mitbrüder, vor allem die
Eltern, ferner die Mitarbeiter und Wohltäter
der Kongregation sind mit unserer Ordensfamilie
verbunden. Sie haben deshalb in besonderer
Weise Anspruch auf Aufmerksamkeit und Liebe,
besonders wenn sie in Not und Schwierigkeiten
sind.
036. Die dankbare Liebe der Mitbrüder gebührt auch
den heimgegangenen Mitbrüdern, ebenso den
anderen Verstorbenen, die ein dankbares
Gedenken verdienen. Die (Vize) Provinzstatuten
bestimmen, wie ihrer gedacht wird. Die Namen
der Verstorbenen der ganzen Kongregation
werden von der Generalleitung den (Vize-)Provinzen
mitgeteilt.
Das Totengedenken für einen Generalobern, auch
wenn er nicht mehr im Amt war, bestimmt
die Generalleitung.
4. Artikel: Die Arbeitsgemeinschaft
037. Der Obere als belebende Kraft für eine ständige
Erneuerung soll dafür sorgen, daß sich jede
Gemeinschaft zu bestimmten Zeiten, entsprechend
den (Vize-)Provinzstatu-ten, trifft, um
sich mit jenen theologischen, pastoralen
und ähnlichen Fragen zu beschäftigen, die
für eine wirksame Tätigkeit wichtig sind.
So können die Mitbrüder in ihrer Berufung
bestärkt und in ihrem Dienst erneuert werden
(vgl. Konst. 38, 73, 90, 103, 136, 139;
Stat. 048). Bei diesen theologischen Überlegungen
und Planungen sollen stets die Situation
der Ortskirche und deren pastorale Strukturen
berücksichtigt werden (vgl. Konst. 38, 135;
Stat. 04).
Nach Abschluß einer apostolischen Arbeit oder
nach einer Zeitspanne gemeinschaftlichen
Lebens ist eine Überprüfung angebracht,
damit die Absichten Gottes allen deutlicher
erkennbar werden und alle besser auf sie
eingehen zum Wohle der Kirche.
5. Artikel: Die Gemeinschaft in ständiger
Bekehrung
038. Zum Fortschritt im geistlichen Leben und um
Mängel und Fehlhaltungen zu beheben, sollen
die Mitglieder mehrmals im Jahre gemeinsam
ihre Lebensführung überprüfen. Die Zeit
dafür wird von den (Vize-)Provinzstatuten
festgesetzt. Dabei geben sie sich Rechenschaft,
wie sie ihre Pflichten erfüllen, die Konstitutionen
und Statuten beachten, besonders im Hinblick
auf die brüderliche und missionarische Liebe.
Wo die monatliche Rekollektion gemeinschaftlich
gehalten wird, ist es angebracht, diese
Überprüfung damit zu verbinden.
039. Die (Vize-)Provinzstatuten
legen für den einen oder anderen Wochentag
und für bestimmte Zeiten des Kirchenjahres
einige gemeinsame Bußwerke fest.
[25]
040. Unsere Priester, denen von einem Obern der Kongregation
Beichtvollmacht erteilt wurde, haben diese
damit für alle Gemeinschaften und Mitglieder
der Kongregation, wenn nicht der eigene
Obere oder ein anderer zuständiger Vorgesetzter
diese Ausdehnung der Jurisdiktion ausdrücklich
verweigert.
Jeder von irgendeinem Ordinarius bevollmächtigte
Beichtvater hat auch Jurisdiktion für jeden
Mitbruder, der bei ihm das Bußsakrament
empfangen will.
6. Artikel: Die geordnete Gemeinschaft
041. Bei der Erstellung einer guten Gemeinschaftsordnung
sind vor allem folgende Punkte zu regeln:
a) Die Formen, die einzuhalten sind z. B. bei
Ausgängen, bei Besuchen von Angehörigen
und anderen, usw;
b) Die günstigen Voraussetzungen für das Studium,
das gemeinsame Gebet, die Erholung und das
Wohl des einzelnen, z. B. Stillschweigen
und Tagesordnung. Die (Vize)Provinzstatuten
regeln, was über diese und ähnliche Fragen
die Hausgemeinde und was der Provinzrat
zu entscheiden hat (vgl. Konst. 137 b).
3. KAPITEL
DIE APOSTOLISCHE GEMEINSCHAFT IN IHRER
HINGABE AN CHRISTUS DEN ERLÖSER
(Zu den Konstitutionen 46 - 76)
l. Artikel: Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches
willen
042. Bei dem Bemühen, die Ehelosigkeit treu zu leben,
mögen die Mitbrüder dem Wort des Herrn vertrauen,
sich auf Gottes Hilfe und den Beistand und
dauernden Schutz der seligen Jungfrau Maria
verlassen und die eigene Kraft nicht überschätzen.
2. Artikel: Die Armut
043. Das Eigenrecht der Kongregation, von dem in
Konstitution 68 die Rede ist, findet sich
in den Dekreten Pius' X. «Ut tollatur»
vom 31. August 1909 und Benedikts XV. vom
7. Mai 1918.
044. Das freiwillige Zusammenlegen aller Güter in
der Gemeinschaft fördert in besonderer Weise
den Willen zur Einheit und zum Teilen, besonders
mit den Kleinen und Armen.
Denn nach dem Beispiel Christi, der uns alles
geschenkt hat, gehört zur Armut das Teilen
mit anderen. Als Mitglieder einer Gemeinschaft,
welche die Verkündigung der frohen Botschaft
an die Armen zum Ziel hat, sollen die Redemptoristen
ein waches Empfinden haben für die Armut
in der Welt und für die großen sozialen
Probleme, die fast überall die Menschen
bedrücken.
Jede Art von Armut – materielle, sittliche und
geistige – muß ihren apostolischen Eifer
herausfordern. Die berechtigten Erwartungen
der Armen machen sie zu ihren eigenen.
045. In manchen Fällen können sich Mitbrüder veranlaßt
sehen, mit Zustimmung der Gemeinschaft die
Not und Unsicherheit der ärmeren Schichten
auch tatsächlich zu teilen. Je nach den
Erfordernissen der einzelnen (Vize-)Provinzen
können in dieser Richtung geeignete Experimente
gemacht werden. Sie können die menschliche
und christliche Reife des apostolischen
Arbeiters kundtun und fördern.
046. 1. Die Gemeinschaft
ist verpflichtet, den Mitbrüdern alles Notwendige
zur Verfügung zu stellen. Näheres regeln
die (Vize-)Provinzstatuten.
2. Damit das gemeinschaftliche Leben den Gegebenheiten
jeder Region angepaßt ist und zu einem wirksamen
Zeugnis der Armut und der Solidarität mit
den Armen wird, sollen die (Vize-)Provinzstatuten
konkrete Bestimmungen festlegen über:
a) den Gebrauch der Dinge des täglichen Lebens
und die Erlaubnis, die dafür einzuholen
ist;
b) den Lebensstil und Lebensstandard der einzelnen
und der Gemeinschaften, wie er im jeweiligen
Land angemessen ist;
c) die regelmäßige Überprüfung der Armutspraxis,
um diese wirklich zu fördern;
d) neue Ausdrucksformen der Armut und Möglichkeiten,
wie hierin persönliche Verantwortung übernommen
werden kann.