Lebensregel

 

Konstitutionen

der Kongregation
des Heiligsten Erlösers


Rom 1986


Konstitutionen und Statuten der Kongregation des Heiligsten Erlösers.
Deutsche Übersetzung der «Constitutiones et Statuta Congregationis Ss.mi Redemptoris» Romae 1986, Consilium Generale C.Ss.R.

Herausgegeben von den Provinzialen des deutschen Sprachgebietes.

Die Übersetzung besorgten: P. Josef Heinzmann (1. Kapitel), P. Bernhard Mattes (2. und 3. Kapitel), P. Bruno Primetshofer (4. Kapitel), P. Rudolf Henseler (5. Kapitel u. And.)

Satz und Gestaltung: Resch, Innsbruck 1987

Druck und Buchbinder: Verlagsanstalt Tyrolia, 6020 Innsbruck

 

CONGREGATIO SS. REDEMPTORIS
Via Merulana, 31
SUPERIOR GENERALIS 
Roma, Italia


Gen. 283/83


AN
DIE PROVINZOBERN
DES DEUTSCHEN SPRACHGEBIETES

Am 24. Oktober 1983 hat P. General Joseph Pfab die deutsche Übersetzung der Konstitutionen und Statuten von 1982 approbiert.

Das XX. Generalkapitel von 1985 hat einige Änderungen beschlossen, die aufgrund des neuen Kirchenrechts notwendig geworden waren. Daraufhin erschien 1986 eine neue, veränderte Fassung der Konstitutionen und Statuten. Die deutsche Übersetzung der Konstitutionen und Statuten in der nun geltenden Fassung von 1986 wird hiermit approbiert. Authentischer Text bleibt aber stets das lateinische Original.

Rom, den 24. Juni 1987

Juan M. Lasso de la Vega, C.Ss.R.
Generaloberer

 

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1. Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils

AA       Apostolicam Actuositatem (Dekret über das Laienapostolat).

AG      Ad Gentes (Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche).

CD      Christus Dominus (Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche).

DV      Dei Verbum (Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung).

GE       Gravissimum Educationis (Erklärung über die christliche Erziehung).

GS       Gaudium et Spes (Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute).

IM       Inter Mirifica (Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel).

LG       Lumen Gentium (Dogmatische Konstitution über die Kirche).

OT       Optatam Totius (Dekret über die Ausbildung der Priester).

PC       Perfectae Caritatis (Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens).

PO       Presbyterprum Ordinis (Dekret über Dienst und Leben der Priester).

SC       Sacrosanctum Concilium (Konstitution über die Liturgie).

UR      Unitatis Redintegratio (Dekret über den Ökumenismus).

2. Andere kirchliche Dokumente

Can     Canon des Codex Juris Canonici (1983).

CR      Constitutiones et Regulae C.Ss.R. (1936).

DC      Directorium Capitulorum.

DM      Documenta miscellanea ad Regulam et Spiritum Congregationis nostrae illustrandam (1904).

DS       Directorium Superiorum.

EN       Evangelii Nuntiandi (Apostolisches Schreiben Papst Paul VI. vom 8.12.1975).

ES       Ecclesiae Sanctae (Motu Proprio Papst Paul VI. vom 6.8.1966).

MR     Mutuae Relationes (Instructio der Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute und der Kongregation für die Bischöfe vom 14. 4.1978).

PP        Populorum Progressio (Enzyklika Papst Paul VI. vom 26. 3.1967).

RC      Renovationis Causam (Instructio der Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute vom 6. 1. 1969).

SH       Spicilegium Historicum C.Ss.R.

VC       De Vita contemplativa Religiosorum (Die kontemplative Dimension des Ordenslebens. Dekret der Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, 1980).

 

J.MJ.A.

GRUSS IM HERRN

DEN IN CHRISTUS GELIEBTEN MITBRÜDERN DER KONGREGATION DES HEILIGSTEN ERLÖSERS

Das II. Vatikanische Konzil hat am 28. Oktober 1965 das Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens erlassen. Im Zuge dieser Erneuerung waren auch unsere Konstitutionen zu überprüfen und dem Hl. Stuhl zur Approbation vorzulegen. Die dementsprechend erneuerten Konstitutionen haben nun endlich die Approbation erlangt. Hier, liebe Brüder, liegt die Neuausgabe der Konstitutionen und Generalstatuten vor, die ich kraft meines Amtes hiermit promulgiere und Euch überreiche.

Die Aufgabe der Erneuerung, die unsere Kongregation zu erfüllen hat, besteht aber nicht nur im Erlassen von Gesetzen, sondern vielmehr in der Stärkung der geistlichen und apostolischen Lebenskraft der ganzen Kongregation. Aus diesem Grunde vertraut die Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, der von Papst Johannes Paul II. die Aufgabe übertragen worden ist, die Konstitutionen der klösterlichen Verbände zu approbieren, nach Abschluß unserer gesetzgeberischen Tätigkeit darauf, «daß die Mitglieder der Kongregation des Heiligsten Erlösers - angeleitet durch das Beispiel ihres Gründers -» durch die erneuerten Konstitutionen «neue Impulse zur Erfüllung der ihnen von der Kirche anvertrauten Sendung erhalten.»

Uns allen stellt sich also die drängende Aufgabe, die geistliche und apostolische Lebenskraft in den einzelnen Provinzen, Vizeprovinzen, Regionen und Kommunitäten und auch in uns selbst zu fördern.

«Letzte Norm des Ordenslebens ist die im Evangelium dargelegte Nachfolge Christi. Sie soll als oberste Regel in unserer Kongregation gelten» (Konst. 74). Daher sollen unsere erneuerten Konstitutionen und Statuten Fundament und Werkzeug zu dieser Nachfolge Christi und damit auch zur Stärkung der neuen Lebenskraft der Kongregation sein.

Nehmt also den Geist auf, der aus dem erneuerten Text hervorgeht. Diesen Geist möge der hl. Alfons uns allen von Christus, dem Erlöser, als Geschenk zum 250. Geburtstag der Gründung der Kongregation erbitten.

Dieses Geschenk bewahre uns die Selige Jungfrau Maria, die Patronin der Kongregation.

Rom, am 25. Februar 1982                                Joseph G. Pfab C.Ss.R.

Generaloberer



LIEBE MITBRÜDER IN CHRISTUS

Das 20. Generalkapitel, das 1985 in Rom tagte und am 20. November abgeschlossen wurde, widmete sich unter anderem dem Studium und der Überarbeitung einiger Konstitutionen und Generalstatuten unserer Kongregation. Schon ab 1985 hatte der Generalrat, ermächtigt durch ein Dekret der Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute vom 26. Februar 1984 (cf. Gen. 76/84 Communicanda 80), diese Überarbeitung vorgenommen. Das Generalkapitel hat sie mit wenigen Ausnahmen bestätigt; die vorgenommenen Veränderungen betreffen die Anpassung unserer Gesetzgebung an den neuen Codex Juris canonici.

Am 23. Juli 1986 hat die Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute die vorgelegten Anpassungen mit kleinen Veränderungen rechtskräftig bestätigt.

So liegt also die neue Ausgabe unserer Konstitutionen und Generalstatuten vor. Liebe Mitbrüder, die Konstitutionen und Statuten zeigen uns den Weg und die Art und Weise, wie wir als Redemptoristen an der Sendung des Erlösers Anteil haben, indem wir Christus innig nachfolgen und uns in den Dienst der Kirche und der Menschen unserer Zeit stellen. Sie sind das Fundament der Einheit unseres Lebens, das in besonderer Weise durch das Missionswerk der ganzen Kongregation Gott geweiht ist.

Somit veröffentliche ich offiziell die lateinische Ausgabe der neuen Konstitutionen und Statuten und verbinde damit die feste Hoffnung, daß sie die apostolische Lebensform der Mitbrüder und Kommunitäten in den Provinzen und Häusern festigen und fördern.

Dabei möge uns Maria, die Mutter von der immerwährenden Hilfe, und der heilige Alfons beistehen.

Rom, am 15. August 1986             

 

Juan M. Lasso de la Vega, C.Ss.R.

  Generaloberer

DIE KONGREGATION FÜR DIE ORDENSLEUTE

UND SÄKULARINSTITUTE

APPROBATIONSDEKRET DER KONSTITUTIONEN

Die Kongregation des Heiligsten Erlösers, die vom hl. Alfons Maria von Liguori gegründet wurde, um vor allem den Armen die Frohe Botschaft zu bringen, hat gemäß den Normen des II. Vatikanischen Konzils und anderen Anordnungen der Kirche in fleißiger und mutiger Arbeit einen neuen Text ihrer Konstitutionen erstellt. Nachdem dieser Text von den Generalkapiteln geprüft und ordnungsgemäß approbiert worden ist, hat der Generalobere der Kongregation ihn dem Hl. Stuhl mit der Bitte um Bestätigung vorgelegt.

So hat die Kongregation für die Ordensleute und Säkular-institute den Text der besonderen Prüfung durch die Konsultoren unterworfen. Sie ist unter Berücksichtigung des Votums im Kongreß und nach allseitiger, reiflicher Überlegung zu dem Beschluß gekommen, den vorgetragenen Bitten zu entsprechen. Somit approbiert und bestätigt sie unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften durch das vorliegende Dekret den überreichten Text mit den von ihrem Kongreß bestimmten Änderungen, so wie er in der lateinischen Fassung erstellt worden ist und - zusammen mit den Formeln der Ordensprofeß, die diesem Text beigefügt sind - in unserem Archiv aufbewahrt wird.

Die Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute vertraut darauf, daß die Mitglieder der Kongregation des Heiligsten Erlösers - angeleitet durch das Beispiel ihres Gründers - neue Impulse zur Erfüllung der ihnen von der Kirche anvertrauten Sendung erhalten.

Rom, am 2. Februar, dem Fest der Darstellung des Herrn, im Jahre 1982

E. Card. Pironio, Praef.

Augustinus Mayer

KONGREGATION FÜR ORDENSLEUTE UND SÄKULARINSTITUTE

Protn.R.57-1/86

DEKRET

Das Generalkapitel der Kongregation des Allerheiligsten Erlösers vom Jahre 1985 hat die Konstitutionen des Institutes, die entsprechend der Aufforderung des 2. Vatikanischen Konzils (PC nn. 2, 3, 4,) erneuert und vom Heiligen Stuhl im Jahre 1982 bestätigt worden waren, dem neuen Codex Juris canonici ordnungsgemäß und vollständig angeglichen. Bei dieser Gelegenheit hat ehen dieses Kapitel die vom Generalrat gemäß den Weisungen der Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute vom 2. Februar 1984 befristet vorgenommenen Anpassungen bestätigt und vervollständigt.

Der Generalobere des Institutes hat diese Änderungen dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt.

Die Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute hat die Anpassungen sorgfältig geprüft. Durch dieses Dekret bestätigt sie unter Beachtung aller Rechtsvorschriften diese Anpassungen nach Vornahme einiger Veränderungen, die in einem Beiblatt enthalten sind.

Gegenteilige Bestimmungen sind außer Kraft gesetzt.

Rom, 23. Juli 1986

Jesus Torres, CMF                                        +Vincentius Fagiolo

Subsecr.                                                       Secr.

URSPRUNG UND WACHSTUM DER KONGREGATION

1732 gründete der hl. Alfons Maria von Liguori in Scala (im Königreich Neapel) aus barmherziger Liebe zu den Armen, vor allem zu denen, die auf dem Lande lebten und damals einen großen Teil der Bevölkerung ausmachten, die Kongregation vom Heiligsten Heiland, die später (1749) Kongregation vom Heiligsten Erlöser genannt wurde. Ihre Mitglieder sollten in der Nachfolge des Erlösers den Armen das Evangelium bringen. «Er hat mich gesandt, den Armen die Frohe Botschaft zu verkünden» (Lk 4,18).

Alfons und seine Gefährten, unter ihnen besonders der hl. Gerhard Majella, versuchten der geistlichen Not, unter der die arme Landbevölkerung in der damaligen Zeit zu leiden hatte, vor allem durch Missionen, geistliche Exerzitien und religiöse Erneuerungen nach dem Vorbild des hl. Paulus abzuhelfen (Apg 15, 36). Wie er selbst mehrfach in seinen Briefen schreibt, trug Alfons in sich das brennende Verlangen, den Nichtchristen in Afrika und Asien und auch den von der katholischen Kirche getrennten Christen, wie z. B. den Nestorianern in Mesopotamien, das Evangelium zu predigen. Er bemühte sich, diesen apostolischen Eifer in seinen Söhnen zu entfachen, indem er in den Konstitutionen des Jahres 1743 das besondere Gelübde vorschrieb, den Nichtchristen das Evangelium zu verkünden. Dieses Gelübde wurde von den römischen Gutachtern im Jahre 1749 jedoch wieder gestrichen.

Alfons war fest davon überzeugt, daß seine Kongregation unter dem Schutz der seligen Jungfrau Maria eifrig mit der Kirche zusammenarbeiten werde, um die Welt für Christus zu gewinnen. Aus diesem Grunde bemühte er sich mit allen Kräften darum, die Kongregation auszubreiten, sie durch das Gelübde der Beharrlichkeit (1740) und die einfachen Gelübde zu festigen und die gesetzliche Anerkennung durch die oberste kirchliche Autorität zu erlangen. Dies geschah, als Papst Benedikt XIV. am 25. Februar 1749 sowohl die Kongregation als auch ihre Konstitutionen und Regeln feierlich approbierte.

Seitdem haben die Mitbrüder die von der päpstlichen Autorität anerkannten einfachen Gelübde abgelegt. Diese 'einfachen Gelübde erhielten durch die von Leo XIII. am 8. Dezember 1900 erlassene Apostolische Konstitution «Condita a Christo» den Charakter von öffentlichen Ordensgelübden.

Besonders durch das unermüdliche Wirken des hl. Klemens Maria Hofbauer (t 1820), eines Mannes «von bewundernswerter Glaubenskraft und unüberwindlicher Standhaftigkeit», wurde unsere Kongregation über die Alpen ausgebreitet, wo sie neue Felder für ihren apostolischen Eifer fand und mit Zustimmung des hl. Alfons, der davon unterrichtet war, neue Missionsmethoden anwandte.

Die Kongregation breitete sich allmählich in Europa aus, und von da - durch die Initiative von P. Joseph Amandus Passerat (t 1858) - über den Ozean nach Amerika, wo der hl. Johannes Nepomuk Neumann hervorragend wirkte. Schließlich gelangte sie in die übrigen Erdteile, bis sich ihre eigenen Grenzen mit denen der Erde deckten. So ist die Kongregation des Heiligsten Erlösers Schritt für Schritt in verschiedene Räume apostolischer Tätigkeit eingetreten und hat die Missionsarbeit sowohl unter den Gläubigen als auch unter den Heiden und den von der katholischen Kirche getrennten Brüdern aufgenommen.

Mit demselben missionarischen Eifer pflegt sie auch das wissenschaftliche Studium der Pastoral. Sie ahmt'darin den hl. Alfons nach, der im Jahre 1871 zum Kirchenlehrer und 1950 zum Patron der Beichtväter und Moraltheologen erklärt worden ist. Sie ist bestrebt, einen zuverlässigen Weg aufzuzeigen, dem Evangelium entsprechend zu leben und die christliche Vollkommenheit in den verschiedenen Lebensverhältnissen unserer Zeit zu erwerben.

Alle Mitglieder sollen daher in ihrem Bemühen, das missionarische Werk des Heiligsten Erlösers und der Apostel fortzusetzen, eifrig bedacht sein, den Geist des hl. Gründers Alfons zu bewahren. Sie sollen dabei ständig im Einklang bleiben mit der missionarischen Dynamik der Kirche, besonders hinsichtlich der Armen, und der heutigen Welt in ihren dringendsten Nöten nach Kräften zu Hilfe kommen.

DAS APOSTOLISCHE LEBEN DER REDEMPTORISTEN

DIE KONSTITUTIONEN

DIE SENDUNG DER KONGREGATION DES HEILIGSTEN ERLÖSERS IN DER KIRCHE

1.  Die vom hl. Alfons gegründete Kongregation des Heiligsten Erlösers ist eine missionarische Klerikergemeinschaft. Sie umfaßt Mitglieder verschiedener Riten, ist päpstlichen Rechtes und exemt. Ihr Ziel ist es, «das Beispiel unseres Erlösers Jesus Christus weiterzuführen, indem sie den Armen das Evangelium verkündet, wie er es von sich selbst gesagt hat: den Armen die Frohe Botschaft zu bringen, hat er mich gesandt». [1]

So hat die Kongregation Anteil am Sendungsauftrag der Kirche, welche als umfassendes Sakrament des Heiles ihrem Wesen nach missionarisch ist. [2]

Die Kongregation erfüllt ihren Auftrag, indem sie sich, von missionarischer Unruhe gedrängt, den pastoralen Notständen zuwendet und den verlassensten Menschen, besonders den Armen, das Evangelium verkündet.

Sie folgt dem Beispiel Christi durch das apostolische Leben, welches beides umfaßt: sowohl das in besonderer Weise Gott geweihte Leben als auch das missionarische Wirken der Redemptoristen.

2.  Um ihre Sendung in der Kirche zu erfüllen, [3] vereinigt die Kongregation Mitglieder, die in Gemeinschaft lebend eine missionarische Körperschaft bilden. Wenn auch die Dienste der einzelnen verschieden sind, so widmen sich doch alle in organischer Einheit dem einen Werk, dem sie sich durch die Profeß verpflichtet haben.

Allen Redemptoristen ist es aufgegeben, von apostolischem Geist geleitet und vom Eifer ihres Gründers beseelt, sowohl auf die Tradition ihrer Gemeinschaft als auch auf die Zeichen der Zeit zu achten.

Als Gefährten und Gehilfen im großen Erlösungswerk Jesu Christi verkünden sie den Armen das Wort des Heiles (l. Kapitel) und bilden eine apostolische Gemeinschaft (2. Kapitel), welche in besonderer Weise dem Herrn geweiht ist (3. Kapitel); sie bemüht sich um eine angemessene Ausbildung (4. Kapitel) und gibt sich entsprechende Leitungsorgane (5.Kapitel).

1. KAPITEL

DER MISSIONSAUFTRAG DER KONGREGATION

Erster Abschnitt

DEN ARMEN DIE FROHE BOTSCHAFT BRINGEN

3.  Die Menschen, zu denen die Kongregation in besonderer Weise gesandt ist, sind die am meisten verlassenen:

- denen die Kirche die notwendigen Heilsmittel noch nicht geben konnte;

- jene, welche die Botschaft der Kirche überhaupt noch nicht gehört oder zumindest nicht als Frohe Botschaft vernommen haben;

- jene, die durch die Spaltung der Kirche Schaden erleiden.

In missionarischer Sorge begleitet die Kongregation zudem jene Menschen, die sich einer geordneten Seelsorge erfreuen. [4]

Auch sie müssen im Glauben gefestigt werden, damit sie sich fortwährend zu Gott bekehren und im täglichen Leben Zeugen des Glaubens sein können.

4.  Unter diesen Menschen, die geistliche Hilfe am meisten brauchen, wenden sich die Redemptoristen mit Vorliebe den Armen, Kleinen und Unterdrückten zu. [5]

Es ist ja Zeichen des messianischen Wirkens, daß gerade ihnen das Evangelium verkündet wird (vgl. Lk 4, 18); mit ihnen wollte sich Christus gleichsam identifizieren (vgl. Mt 25, 40).

5.  Das Bevorzugen der pastoralen Notstände, die eigentliche Verkündigung des Evangeliums und die Entscheidung für die Armen geben der Kongregation ihre Daseinsberechtigung innerhalb der Kirche und bilden den Prüfstein ihrer Treue zur empfangenen Berufung.

Der Auftrag der Kongregation, nämlich die Evangelisation der Armen, zielt auf die Befreiung und Erlösung des ganzen Menschen hin. [6] Die Aufgabe der Redemptoristen besteht also darin: Ausdrücklich das Evangelium zu verkünden, sich mit den Armen zu verbinden und ihre Grundrechte in Freiheit und Gerechtigkeit zu fördern; dabei sind jene Mittel einzusetzen, die dem Evangelium entsprechen und zugleich wirksam sind.

Zweiter Abschnitt

DIE AUFGABE DER EVANGELISATION

1. Artikel: Die Heilsbotschaft

6.  Alle Redemptoristen haben die Pflicht, dem Lehramt der Kirche folgend, bescheiden und mutig unter den Menschen dem Evangelium unseres Herrn und Erlösers Jesus Christus zu dienen. Er ist ja Urgrund und Urbild der neuen Menschheit. [7]

Der Kern dieser Heilsbotschaft ist die Copiosa Redemptio, die überreiche Erlösung, [8] nämlich die Liebe Gottes des Vaters, «der uns zuerst geliebt und seinen Sohn als Sühne für unsere Sünden gesandt hat» (1 Joh 4, 10); durch den heiligen Geist schenkt er allen, die an ihn glauben, das Leben.

Diese Erlösung ergreift den ganzen Menschen. Sie vollendet und verklärt alle menschlichen Werte, um in Christus alles zu vereinen (vgl. Eph 1, 10; 1 Kor 3, 23) und zum Ziel zu führen: zur «neuen Erde und zum neuen Himmel» (vgl. Off 21, 1).

2. Artikel: Die Glaubensverkündigung

7.  Als Zeugen des Evangeliums von der Gnade Gottes (vgl. Apg 20, 24) verkünden die Redemptoristen vor allem die hohe Berufung des Menschen und der gesamten Menschheit. [9] Sie wissen zwar, daß alle Menschen Sünder sind. Sie wissen aber auch, daß die Menschen noch viel tiefer in Christus erwählt, gerettet und geeint sind (vgl. Röm 8, 29 ff).

Darum bemühen sie sich, dem Herrn dort zu begegnen, wo er schon anwesend ist und auf seine geheimnisvolle Weise wirkt.

8.  Die Redemptoristen werden aufmerksam prüfen, was sie je nach den Umständen tun und sagen können- ob sie Christus offen verkünden oder ihn mindestens in brüderlicher Nähe bei den Menschen schweigend bezeugen.

9.  Manchmal erlauben es die Umstände nämlich nicht, die Botschaft des Evangeliums sofort und in aller Offenheit darzulegen oder sie in vollem Umfang zu predigen. [10] Dann müssen die Missionare mit Geduld und Klugheit, aber auch mit großem Vertrauen, die Liebe Christi bezeugen und nach Kräften den Mitmenschen brüderlich nahe sein.

Ihre Liebe wird sich zeigen im Beten, im aufrichtigen Dienst für die anderen und im vielfältigen Zeugnis des Lebens.

Diese Art der Evangelisation bereitet Schritt für Schritt die Wege des Herrn; [11] somit entspricht sie der redemptoristischen Berufung.

10.  Das Zeugnis des Lebens und der Liebe wird entsprechend der konkreten Möglichkeit und der persönlichen Fähigkeit zum Zeugnis des Wortes führen (vgl. Röm 10, 17), weil die Redemptoristen in der Kirche den besonderen Auftrag haben, das Wort Gottes ausdrücklich zu verkünden, so daß es die grundlegende Umkehr bewirkt.

Wenn die Stunde kommt, da der Herr ihnen die Tür des Wortes öffnet (vgl. Kol 4, 9), müssen die Redemptoristen jederzeit bereit sein, von der in ihnen lebenden Hoffnung Zeugnis abzulegen (vgl. 1 Petr 3, 15). Sie werden dann das stille Zeugnis brüderlicher Nähe durch das des Wortes ergänzen, indem sie freimütig und beharrlich das Geheimnis Christi predigen (vgl. Apg 4, 13.29.31).

Um dem Erlösungsgeheimnis Christi immer besser dienen zu können, werden sie unermüdlich um den Heiligen Geist beten. Er ist es ja, der den Lauf der Ereignisse bestimmt, das rechte Wort gibt und die Herzen öffnet.

3. Artikel: Das Ziel der missionarischen Tätigkeit

11.  Mit dem Dienst der Versöhnung beschenkt (vgl. 2 Kor 5, 18), künden die Redemptoristen den Menschen die Frohbotschaft vom Heil und «die Zeit der Gnade» (vgl. 2 Kor 6, 2), damit sie umkehren und an das Evangelium glauben (vgl. Mk 1, 15), die Taufe wirklich leben und den neuen Menschen anziehen (vgl. Eph 4, 24).

Die Redemptoristen sind daher «Apostel der Bekehrung» [12] insofern ihre Predigt besonders darauf ausgeht, die Menschen in die Grundentscheidung für Christus zu führen und sie mit Festigkeit und Güte zur dauernden, vollen Umkehr anzuspornen.

12.  Die persönliche Bekehrung aber vollzieht sich in der kirchlichen Gemeinschaft. Daher muß jedes missionarische Wirken dahin zielen, solche Gemeinden zu wecken und zu bilden, [13] die würdig ihrer Berufung leben und jene Aufgaben, die Gott ihnen anvertraut hat, erfüllen, nämlich den priesterlichen, prophetischen und königlichen Auftrag.

Die Missionare führen die Bekehrten zur vollen Teilnahme an der Erlösung. Diese ist in der Liturgie wirksam, besonders im Sakrament der Versöhnung, in dem das Evangelium vom freundlichen Erbarmen Gottes in Christus vorzüglich verkündet und gefeiert wird; unübertrefflich aber ist die Erlösung in der Eucharistie wirksam, durch welche Kirche aufgebaut wird.

So wird die christliche Gemeinschaft zum Zeichen der Gegenwart Gottes in der Welt. Mit dem Wort Gottes genährt, legt sie Zeugnis für Christus ab; im Geheimnis der Eucharistie geht sie unablässig mit Christus zum Vater; vom Geist der Apostel beseelt schreitet sie in Liebe voran.

Dritter Abschnitt

DIE ART UND WEISE DER VERKÜNDIGUNG

4. Artikel: Die Dynamik im missionarischen Dienst

13.  Bei der Erfüllung ihrer Sendung wird die Kongregation mutige Initiativen wagen und ausdauernden Eifer an den Tag legen.

Da sie berufen ist, den ihr von Gott anvertrauten missionarischen Dienst durch die Zeiten hindurch treu zu erfüllen, muß sie auch die Formen ihrer Missionsarbeit ständig weiterentwickeln.

14.  Kennzeichnend für das apostolische Wirken der Kongregation sind nicht so sehr bestimmte Formen der Tätigkeit als vielmehr ihre missionarische Dynamik: die eigentliche Verkündigung des Evangeliums und der Dienst an jenen Menschen oder Gruppen, die in Kirche und menschlicher Gesellschaft besonders vernachlässigt und arm sind (vgl. K. 3-5).

15.  Die Sendung der Kongregation verlangt somit von den Redemptoristen, daß sie frei und beweglich bleiben in bezug auf die Methoden ihres Heilsdienstes und auf die Gruppen, an die sie sich wenden.

Da sie verpflichtet sind, unter der Leitung der rechtmäßigen Autorität, unablässig neue pastorale Initiativen zu entwickeln, dürfen sie sich nicht an solchen Gegebenheiten und Strukturen festklammern, in denen ihre Tätigkeit nicht mehr missionarisch wäre. Vielmehr sollen sie mit missionarischem Gespür neue Wege suchen, um allen Geschöpfen das Evangelium zu verkünden (vgl. Mk 16, 15).

16.  Deshalb schauen wir mit Hochachtung auf die vielfältigen Tätigkeiten, die unsere Vorfahren im Laufe der Zeit, jeweils den Ortsverhältnissen entsprechend, entfaltet haben. Auch in Zukunft soll die Kongregation für jene neuen Vorhaben offenbleiben, die ihre pastorale Liebe ihr nahelegt.

17.  Ob ein in der (Vize-)Provinz bestehendes oder geplantes Schwerpunktprogramm der missionarischen Eigenart unserer Kongregation entspricht oder nicht, hat das (Vize-) Provinzkapitel mit Zustimmung des Generalrates zu beurteilen.

Daraus ergibt sich: alle Redemptoristen, namentlich die im Kapitel versammelten, müssen sich von Zeit zu Zeit fragen, [14] ob ihre Methoden der Evangelisation im betreffenden Gebiet den Erwartungen von Kirche und Welt entsprechen; auch müssen sie sich fragen, [15] ob und wie die Missionsmethoden zu erneuern sind, so daß brauchbare erhalten, mangelhafte verbessert und ungeeignete aufgegeben werden.

5. Artikel: Die Zusammenarbeit in der Kirche

18.  Die pastorale Liebe der Redemptoristen wird die einzelnen und die Gemeinschaft motivieren, [16] ihr eigenes Missionswerk auf die pastoralen Vorhaben der Gesamtkirche und der Ortskirche abzustimmen.

Die von der Kongregation innerhalb der Kirche übernommene Aufgabe ist nämlich Dienst an Christus und somit auch Dienst an der Kirche.