Konstitutionen
der
Kongregation
des Heiligsten Erlösers
Rom 1986
Konstitutionen und Statuten der Kongregation
des Heiligsten Erlösers. Deutsche
Übersetzung der «Constitutiones et Statuta
Congregationis Ss.mi Redemptoris» Romae
1986, Consilium Generale C.Ss.R.
Herausgegeben
von den Provinzialen des deutschen Sprachgebietes.
Die
Übersetzung besorgten: P. Josef Heinzmann
(1. Kapitel), P. Bernhard Mattes (2. und
3. Kapitel), P. Bruno Primetshofer (4.
Kapitel), P. Rudolf Henseler (5. Kapitel
u. And.)
Satz
und Gestaltung: Resch, Innsbruck 1987
Druck
und Buchbinder: Verlagsanstalt Tyrolia,
6020 Innsbruck
| CONGREGATIO
SS. REDEMPTORIS |
Via
Merulana, 31 |
| SUPERIOR
GENERALIS |
Roma,
Italia |
Gen. 283/83
AN DIE PROVINZOBERN
DES
DEUTSCHEN SPRACHGEBIETES
Am
24. Oktober 1983 hat P. General Joseph
Pfab die deutsche Übersetzung der Konstitutionen
und Statuten von 1982 approbiert.
Das
XX. Generalkapitel von 1985 hat einige
Änderungen beschlossen, die aufgrund des
neuen Kirchenrechts notwendig geworden
waren. Daraufhin erschien 1986 eine neue,
veränderte Fassung der Konstitutionen
und Statuten. Die deutsche Übersetzung
der Konstitutionen und Statuten in der
nun geltenden Fassung von 1986 wird hiermit
approbiert. Authentischer Text bleibt
aber stets das lateinische Original.
Rom,
den 24. Juni 1987
Juan M. Lasso de la Vega, C.Ss.R.
Generaloberer
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1.
Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils
AA
Apostolicam
Actuositatem (Dekret über das Laienapostolat).
AG
Ad Gentes
(Dekret über die Missionstätigkeit der
Kirche).
CD
Christus Dominus
(Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe
in der Kirche).
DV
Dei Verbum
(Dogmatische Konstitution über die göttliche
Offenbarung).
GE
Gravissimum
Educationis (Erklärung über die christliche
Erziehung).
GS
Gaudium et
Spes (Pastoralkonstitution über die
Kirche in der Welt von heute).
IM
Inter Mirifica
(Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel).
LG
Lumen Gentium
(Dogmatische Konstitution über die Kirche).
OT
Optatam Totius
(Dekret über die Ausbildung der Priester).
PC
Perfectae
Caritatis (Dekret über die zeitgemäße
Erneuerung des Ordenslebens).
PO
Presbyterprum
Ordinis (Dekret über Dienst und Leben
der Priester).
SC
Sacrosanctum
Concilium (Konstitution über die Liturgie).
UR
Unitatis Redintegratio
(Dekret über den Ökumenismus).
2.
Andere kirchliche Dokumente
Can
Canon des
Codex Juris Canonici (1983).
CR
Constitutiones
et Regulae C.Ss.R. (1936).
DC
Directorium
Capitulorum.
DM
Documenta
miscellanea ad Regulam et Spiritum Congregationis
nostrae illustrandam (1904).
DS
Directorium
Superiorum.
EN
Evangelii
Nuntiandi (Apostolisches Schreiben
Papst Paul VI. vom 8.12.1975).
ES
Ecclesiae
Sanctae (Motu Proprio Papst Paul VI.
vom 6.8.1966).
MR
Mutuae Relationes
(Instructio der Kongregation für die Ordensleute
und Säkularinstitute und der Kongregation
für die Bischöfe vom 14. 4.1978).
PP
Populorum
Progressio (Enzyklika Papst Paul VI.
vom 26. 3.1967).
RC
Renovationis
Causam (Instructio der Kongregation
für die Ordensleute und Säkularinstitute
vom 6. 1. 1969).
SH
Spicilegium
Historicum C.Ss.R.
VC
De Vita contemplativa
Religiosorum (Die kontemplative Dimension
des Ordenslebens. Dekret der Kongregation
für die Ordensleute und Säkularinstitute,
1980).
J.MJ.A.
GRUSS
IM HERRN
DEN
IN CHRISTUS GELIEBTEN MITBRÜDERN DER KONGREGATION
DES HEILIGSTEN ERLÖSERS
Das
II. Vatikanische Konzil hat am 28. Oktober
1965 das Dekret über die zeitgemäße Erneuerung
des Ordenslebens erlassen. Im Zuge dieser
Erneuerung waren auch unsere Konstitutionen
zu überprüfen und dem Hl. Stuhl zur Approbation
vorzulegen. Die dementsprechend erneuerten
Konstitutionen haben nun endlich die Approbation
erlangt. Hier, liebe Brüder, liegt die
Neuausgabe der Konstitutionen und Generalstatuten
vor, die ich kraft meines Amtes hiermit
promulgiere und Euch überreiche.
Die
Aufgabe der Erneuerung, die unsere Kongregation
zu erfüllen hat, besteht aber nicht nur
im Erlassen von Gesetzen, sondern vielmehr
in der Stärkung der geistlichen und apostolischen
Lebenskraft der ganzen Kongregation. Aus
diesem Grunde vertraut die Kongregation
für die Ordensleute und Säkularinstitute,
der von Papst Johannes Paul II. die Aufgabe
übertragen worden ist, die Konstitutionen
der klösterlichen Verbände zu approbieren,
nach Abschluß unserer gesetzgeberischen
Tätigkeit darauf, «daß die Mitglieder
der Kongregation des Heiligsten Erlösers
- angeleitet durch das Beispiel ihres
Gründers -» durch die erneuerten Konstitutionen
«neue Impulse zur Erfüllung der ihnen
von der Kirche anvertrauten Sendung erhalten.»
Uns
allen stellt sich also die drängende Aufgabe,
die geistliche und apostolische Lebenskraft
in den einzelnen Provinzen, Vizeprovinzen,
Regionen und Kommunitäten und auch in
uns selbst zu fördern.
«Letzte
Norm des Ordenslebens ist die im Evangelium
dargelegte Nachfolge Christi. Sie soll
als oberste Regel in unserer Kongregation
gelten» (Konst. 74). Daher sollen unsere
erneuerten Konstitutionen und Statuten
Fundament und Werkzeug zu dieser Nachfolge
Christi und damit auch zur Stärkung der
neuen Lebenskraft der Kongregation sein.
Nehmt
also den Geist auf, der aus dem erneuerten
Text hervorgeht. Diesen Geist möge der
hl. Alfons uns allen von Christus, dem
Erlöser, als Geschenk zum 250. Geburtstag
der Gründung der Kongregation erbitten.
Dieses
Geschenk bewahre uns die Selige Jungfrau
Maria, die Patronin der Kongregation.
Rom,
am 25. Februar 1982
Joseph
G. Pfab C.Ss.R.
Generaloberer
LIEBE MITBRÜDER IN CHRISTUS
Das
20. Generalkapitel, das 1985 in Rom tagte
und am 20. November abgeschlossen wurde,
widmete sich unter anderem dem Studium
und der Überarbeitung einiger Konstitutionen
und Generalstatuten unserer Kongregation.
Schon ab 1985 hatte der Generalrat, ermächtigt
durch ein Dekret der Kongregation für
Ordensleute und Säkularinstitute vom 26.
Februar 1984 (cf. Gen. 76/84 Communicanda 80), diese Überarbeitung vorgenommen.
Das Generalkapitel hat sie mit wenigen
Ausnahmen bestätigt; die vorgenommenen
Veränderungen betreffen die Anpassung
unserer Gesetzgebung an den neuen Codex Juris canonici.
Am
23. Juli 1986 hat die Kongregation für
Ordensleute und Säkularinstitute die vorgelegten
Anpassungen mit kleinen Veränderungen
rechtskräftig bestätigt.
So
liegt also die neue Ausgabe unserer Konstitutionen
und Generalstatuten vor. Liebe Mitbrüder,
die Konstitutionen und Statuten zeigen
uns den Weg und die Art und Weise, wie
wir als Redemptoristen an der Sendung
des Erlösers Anteil haben, indem wir Christus
innig nachfolgen und uns in den Dienst
der Kirche und der Menschen unserer Zeit
stellen. Sie sind das Fundament der Einheit
unseres Lebens, das in besonderer Weise
durch das Missionswerk der ganzen Kongregation
Gott geweiht ist.
Somit
veröffentliche ich offiziell die lateinische
Ausgabe der neuen Konstitutionen und Statuten
und verbinde damit die feste Hoffnung,
daß sie die apostolische Lebensform der
Mitbrüder und Kommunitäten in den Provinzen
und Häusern festigen und fördern.
Dabei
möge uns Maria, die Mutter von der immerwährenden
Hilfe, und der heilige Alfons beistehen.
Rom,
am 15. August 1986
Juan
M. Lasso de la Vega, C.Ss.R.
Generaloberer
DIE KONGREGATION FÜR DIE ORDENSLEUTE
UND SÄKULARINSTITUTE
APPROBATIONSDEKRET DER KONSTITUTIONEN
Die
Kongregation des Heiligsten Erlösers,
die vom hl. Alfons Maria von Liguori gegründet
wurde, um vor allem den Armen die Frohe
Botschaft zu bringen, hat gemäß den Normen
des II. Vatikanischen Konzils und anderen
Anordnungen der Kirche in fleißiger und
mutiger Arbeit einen neuen Text ihrer
Konstitutionen erstellt. Nachdem dieser
Text von den Generalkapiteln geprüft und
ordnungsgemäß approbiert worden ist, hat
der Generalobere der Kongregation ihn
dem Hl. Stuhl mit der Bitte um Bestätigung
vorgelegt.
So
hat die Kongregation für die Ordensleute
und Säkular-institute den Text der besonderen
Prüfung durch die Konsultoren unterworfen.
Sie ist unter Berücksichtigung des Votums
im Kongreß und nach allseitiger, reiflicher
Überlegung zu dem Beschluß gekommen, den
vorgetragenen Bitten zu entsprechen. Somit
approbiert und bestätigt sie unter Beachtung
der rechtlichen Vorschriften durch das
vorliegende Dekret den überreichten Text
mit den von ihrem Kongreß bestimmten Änderungen,
so wie er in der lateinischen Fassung
erstellt worden ist und - zusammen mit
den Formeln der Ordensprofeß, die diesem
Text beigefügt sind - in unserem Archiv
aufbewahrt wird.
Die
Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute
vertraut darauf, daß die Mitglieder der
Kongregation des Heiligsten Erlösers -
angeleitet durch das Beispiel ihres Gründers
- neue Impulse zur Erfüllung der ihnen
von der Kirche anvertrauten Sendung erhalten.
Rom,
am 2. Februar, dem Fest der Darstellung
des Herrn, im Jahre 1982
E.
Card. Pironio, Praef.
Augustinus
Mayer
KONGREGATION FÜR ORDENSLEUTE UND
SÄKULARINSTITUTE
Protn.R.57-1/86
DEKRET
Das
Generalkapitel der Kongregation des Allerheiligsten
Erlösers vom Jahre 1985 hat die Konstitutionen
des Institutes, die entsprechend der Aufforderung
des 2. Vatikanischen Konzils (PC nn. 2,
3, 4,) erneuert und vom Heiligen Stuhl
im Jahre 1982 bestätigt worden waren,
dem neuen Codex Juris canonici ordnungsgemäß und vollständig
angeglichen. Bei dieser Gelegenheit hat
ehen dieses Kapitel die vom Generalrat
gemäß den Weisungen der Kongregation für
Ordensleute und Säkularinstitute vom 2.
Februar 1984 befristet vorgenommenen Anpassungen
bestätigt und vervollständigt.
Der
Generalobere des Institutes hat diese
Änderungen dem Heiligen Stuhl zur Approbation
vorgelegt.
Die
Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute
hat die Anpassungen sorgfältig geprüft.
Durch dieses Dekret bestätigt sie unter
Beachtung aller Rechtsvorschriften diese
Anpassungen nach Vornahme einiger Veränderungen,
die in einem Beiblatt enthalten sind.
Gegenteilige
Bestimmungen sind außer Kraft gesetzt.
Rom,
23. Juli 1986
Jesus
Torres, CMF
+Vincentius
Fagiolo
Subsecr.
Secr.
URSPRUNG UND WACHSTUM DER KONGREGATION
1732
gründete der hl. Alfons Maria von Liguori
in Scala (im Königreich Neapel) aus barmherziger
Liebe zu den Armen, vor allem zu denen,
die auf dem Lande lebten und damals einen
großen Teil der Bevölkerung ausmachten,
die Kongregation vom Heiligsten Heiland,
die später (1749) Kongregation vom Heiligsten
Erlöser genannt wurde. Ihre Mitglieder
sollten in der Nachfolge des Erlösers
den Armen das Evangelium bringen. «Er
hat mich gesandt, den Armen die Frohe
Botschaft zu verkünden» (Lk 4,18).
Alfons
und seine Gefährten, unter ihnen besonders
der hl. Gerhard Majella, versuchten der
geistlichen Not, unter der die arme Landbevölkerung
in der damaligen Zeit zu leiden hatte,
vor allem durch Missionen, geistliche
Exerzitien und religiöse Erneuerungen
nach dem Vorbild des hl. Paulus abzuhelfen
(Apg 15, 36). Wie er selbst mehrfach in
seinen Briefen schreibt, trug Alfons in
sich das brennende Verlangen, den Nichtchristen
in Afrika und Asien und auch den von der
katholischen Kirche getrennten Christen,
wie z. B. den Nestorianern in Mesopotamien,
das Evangelium zu predigen. Er bemühte
sich, diesen apostolischen Eifer in seinen
Söhnen zu entfachen, indem er in den Konstitutionen
des Jahres 1743 das besondere Gelübde
vorschrieb, den Nichtchristen das Evangelium
zu verkünden. Dieses Gelübde wurde von
den römischen Gutachtern im Jahre 1749
jedoch wieder gestrichen.
Alfons
war fest davon überzeugt, daß seine Kongregation
unter dem Schutz der seligen Jungfrau
Maria eifrig mit der Kirche zusammenarbeiten
werde, um die Welt für Christus zu gewinnen.
Aus diesem Grunde bemühte er sich mit
allen Kräften darum, die Kongregation
auszubreiten, sie durch das Gelübde der
Beharrlichkeit (1740) und die einfachen
Gelübde zu festigen und die gesetzliche
Anerkennung durch die oberste kirchliche
Autorität zu erlangen. Dies geschah, als
Papst Benedikt XIV. am 25. Februar 1749
sowohl die Kongregation als auch ihre
Konstitutionen und Regeln feierlich approbierte.
Seitdem
haben die Mitbrüder die von der päpstlichen
Autorität anerkannten einfachen Gelübde
abgelegt. Diese 'einfachen Gelübde erhielten
durch die von Leo XIII. am 8. Dezember
1900 erlassene Apostolische Konstitution
«Condita a Christo» den Charakter von öffentlichen
Ordensgelübden.
Besonders
durch das unermüdliche Wirken des hl.
Klemens Maria Hofbauer (t 1820), eines
Mannes «von bewundernswerter Glaubenskraft
und unüberwindlicher Standhaftigkeit»,
wurde unsere Kongregation über die Alpen
ausgebreitet, wo sie neue Felder für ihren
apostolischen Eifer fand und mit Zustimmung
des hl. Alfons, der davon unterrichtet
war, neue Missionsmethoden anwandte.
Die
Kongregation breitete sich allmählich
in Europa aus, und von da - durch die
Initiative von P. Joseph Amandus Passerat
(t 1858) - über den Ozean nach Amerika,
wo der hl. Johannes Nepomuk Neumann hervorragend
wirkte. Schließlich gelangte sie in die
übrigen Erdteile, bis sich ihre eigenen
Grenzen mit denen der Erde deckten. So
ist die Kongregation des Heiligsten Erlösers
Schritt für Schritt in verschiedene Räume
apostolischer Tätigkeit eingetreten und
hat die Missionsarbeit sowohl unter den
Gläubigen als auch unter den Heiden und
den von der katholischen Kirche getrennten
Brüdern aufgenommen.
Mit demselben missionarischen Eifer pflegt
sie auch das wissenschaftliche Studium
der Pastoral. Sie ahmt'darin den hl. Alfons
nach, der im Jahre 1871 zum Kirchenlehrer
und 1950 zum Patron der Beichtväter und
Moraltheologen erklärt worden ist. Sie
ist bestrebt, einen zuverlässigen Weg
aufzuzeigen, dem Evangelium entsprechend
zu leben und die christliche Vollkommenheit
in den verschiedenen Lebensverhältnissen
unserer Zeit zu erwerben.
Alle
Mitglieder sollen daher in ihrem Bemühen,
das missionarische Werk des Heiligsten
Erlösers und der Apostel fortzusetzen,
eifrig bedacht sein, den Geist des hl.
Gründers Alfons zu bewahren. Sie sollen
dabei ständig im Einklang bleiben mit
der missionarischen Dynamik der Kirche,
besonders hinsichtlich der Armen, und
der heutigen Welt in ihren dringendsten
Nöten nach Kräften zu Hilfe kommen.
DAS APOSTOLISCHE LEBEN DER REDEMPTORISTEN
DIE KONSTITUTIONEN
DIE
SENDUNG DER KONGREGATION DES HEILIGSTEN
ERLÖSERS IN DER KIRCHE
1. Die vom hl. Alfons gegründete Kongregation
des Heiligsten Erlösers ist eine missionarische
Klerikergemeinschaft. Sie umfaßt Mitglieder
verschiedener Riten, ist päpstlichen Rechtes
und exemt. Ihr Ziel ist es, «das Beispiel
unseres Erlösers Jesus Christus weiterzuführen,
indem sie den Armen das Evangelium verkündet,
wie er es von sich selbst gesagt hat:
den Armen die Frohe Botschaft zu bringen,
hat er mich gesandt».
[1]
So
hat die Kongregation Anteil am Sendungsauftrag
der Kirche, welche als umfassendes Sakrament
des Heiles ihrem Wesen nach missionarisch
ist.
[2]
Die
Kongregation erfüllt ihren Auftrag, indem
sie sich, von missionarischer Unruhe gedrängt,
den pastoralen Notständen zuwendet und
den verlassensten Menschen, besonders
den Armen, das Evangelium verkündet.
Sie
folgt dem Beispiel Christi durch das apostolische
Leben, welches beides umfaßt: sowohl das
in besonderer Weise Gott geweihte Leben
als auch das missionarische Wirken der
Redemptoristen.
2. Um ihre Sendung in der Kirche zu
erfüllen,
[3]
vereinigt die Kongregation
Mitglieder, die in Gemeinschaft lebend
eine missionarische Körperschaft bilden.
Wenn auch die Dienste der einzelnen verschieden
sind, so widmen sich doch alle in organischer
Einheit dem einen Werk, dem sie sich durch
die Profeß verpflichtet haben.
Allen
Redemptoristen ist es aufgegeben, von
apostolischem Geist geleitet und vom Eifer
ihres Gründers beseelt, sowohl auf die
Tradition ihrer Gemeinschaft als auch
auf die Zeichen der Zeit zu achten.
Als
Gefährten und Gehilfen im großen Erlösungswerk
Jesu Christi verkünden sie den Armen das
Wort des Heiles (l. Kapitel) und bilden
eine apostolische Gemeinschaft (2. Kapitel),
welche in besonderer Weise dem Herrn geweiht
ist (3. Kapitel); sie bemüht sich um eine
angemessene Ausbildung (4. Kapitel) und
gibt sich entsprechende Leitungsorgane
(5.Kapitel).
1.
KAPITEL
DER
MISSIONSAUFTRAG DER KONGREGATION
Erster Abschnitt
DEN ARMEN DIE FROHE BOTSCHAFT
BRINGEN
3. Die Menschen, zu denen die Kongregation
in besonderer Weise gesandt ist, sind
die am meisten verlassenen:
-
denen die Kirche die notwendigen Heilsmittel
noch nicht geben konnte;
-
jene, welche die Botschaft der Kirche
überhaupt noch nicht gehört oder zumindest
nicht als Frohe Botschaft vernommen haben;
-
jene, die durch die Spaltung der Kirche
Schaden erleiden.
In
missionarischer Sorge begleitet die Kongregation
zudem jene Menschen, die sich einer geordneten
Seelsorge erfreuen.
[4]
Auch
sie müssen im Glauben gefestigt werden,
damit sie sich fortwährend zu Gott bekehren
und im täglichen Leben Zeugen des Glaubens
sein können.
4. Unter diesen Menschen, die geistliche
Hilfe am meisten brauchen, wenden sich
die Redemptoristen mit Vorliebe den Armen,
Kleinen und Unterdrückten zu.
[5]
Es
ist ja Zeichen des messianischen Wirkens,
daß gerade ihnen das Evangelium verkündet
wird (vgl. Lk 4, 18); mit ihnen wollte
sich Christus gleichsam identifizieren
(vgl. Mt 25, 40).
5. Das Bevorzugen der pastoralen Notstände,
die eigentliche Verkündigung des Evangeliums
und die Entscheidung für die Armen geben
der Kongregation ihre Daseinsberechtigung
innerhalb der Kirche und bilden den Prüfstein
ihrer Treue zur empfangenen Berufung.
Der
Auftrag der Kongregation, nämlich die
Evangelisation der Armen, zielt auf die
Befreiung und Erlösung des ganzen Menschen
hin.
[6]
Die Aufgabe der Redemptoristen
besteht also darin: Ausdrücklich das Evangelium
zu verkünden, sich mit den Armen zu verbinden
und ihre Grundrechte in Freiheit und Gerechtigkeit
zu fördern; dabei sind jene Mittel einzusetzen,
die dem Evangelium entsprechen und zugleich
wirksam sind.
Zweiter Abschnitt
DIE AUFGABE DER EVANGELISATION
1.
Artikel: Die Heilsbotschaft
6. Alle Redemptoristen haben die Pflicht,
dem Lehramt der Kirche folgend, bescheiden
und mutig unter den Menschen dem Evangelium
unseres Herrn und Erlösers Jesus Christus
zu dienen. Er ist ja Urgrund und Urbild
der neuen Menschheit.
[7]
Der
Kern dieser Heilsbotschaft ist die Copiosa
Redemptio, die überreiche Erlösung,
[8]
nämlich die Liebe Gottes des
Vaters, «der uns zuerst geliebt und seinen
Sohn als Sühne für unsere Sünden gesandt
hat» (1 Joh 4, 10); durch den heiligen
Geist schenkt er allen, die an ihn glauben,
das Leben.
Diese
Erlösung ergreift den ganzen Menschen.
Sie vollendet und verklärt alle menschlichen
Werte, um in Christus alles zu vereinen
(vgl. Eph 1, 10; 1 Kor 3, 23) und zum
Ziel zu führen: zur «neuen Erde und zum
neuen Himmel» (vgl. Off 21, 1).
2.
Artikel: Die Glaubensverkündigung
7. Als Zeugen des Evangeliums von der
Gnade Gottes (vgl. Apg 20, 24) verkünden
die Redemptoristen vor allem die hohe
Berufung des Menschen und der gesamten
Menschheit.
[9]
Sie wissen zwar, daß alle Menschen
Sünder sind. Sie wissen aber auch, daß
die Menschen noch viel tiefer in Christus
erwählt, gerettet und geeint sind (vgl.
Röm 8, 29 ff).
Darum
bemühen sie sich, dem Herrn dort zu begegnen,
wo er schon anwesend ist und auf seine
geheimnisvolle Weise wirkt.
8. Die Redemptoristen werden aufmerksam
prüfen, was sie je nach den Umständen
tun und sagen können- ob sie Christus
offen verkünden oder ihn mindestens in
brüderlicher Nähe bei den Menschen schweigend
bezeugen.
9.
Manchmal
erlauben es die Umstände nämlich nicht,
die Botschaft des Evangeliums sofort und
in aller Offenheit darzulegen oder sie
in vollem Umfang zu predigen.
[10]
Dann müssen die Missionare
mit Geduld und Klugheit, aber auch mit
großem Vertrauen, die Liebe Christi bezeugen
und nach Kräften den Mitmenschen brüderlich
nahe sein.
Ihre
Liebe wird sich zeigen im Beten, im aufrichtigen
Dienst für die anderen und im vielfältigen
Zeugnis des Lebens.
Diese
Art der Evangelisation bereitet Schritt
für Schritt die Wege des Herrn;
[11]
somit entspricht sie der redemptoristischen
Berufung.
10. Das Zeugnis des Lebens und der
Liebe wird entsprechend der konkreten
Möglichkeit und der persönlichen Fähigkeit
zum Zeugnis des Wortes führen (vgl. Röm
10, 17), weil die Redemptoristen in der
Kirche den besonderen Auftrag haben, das
Wort Gottes ausdrücklich zu verkünden,
so daß es die grundlegende Umkehr bewirkt.
Wenn
die Stunde kommt, da der Herr ihnen die
Tür des Wortes öffnet (vgl. Kol 4, 9),
müssen die Redemptoristen jederzeit bereit
sein, von der in ihnen lebenden Hoffnung
Zeugnis abzulegen (vgl. 1 Petr 3, 15).
Sie werden dann das stille Zeugnis brüderlicher
Nähe durch das des Wortes ergänzen, indem
sie freimütig und beharrlich das Geheimnis
Christi predigen (vgl. Apg 4, 13.29.31).
Um
dem Erlösungsgeheimnis Christi immer besser
dienen zu können, werden sie unermüdlich
um den Heiligen Geist beten. Er ist es
ja, der den Lauf der Ereignisse bestimmt,
das rechte Wort gibt und die Herzen öffnet.
3.
Artikel: Das Ziel der missionarischen
Tätigkeit
11.
Mit
dem Dienst der Versöhnung beschenkt (vgl.
2 Kor 5, 18), künden die Redemptoristen
den Menschen die Frohbotschaft vom Heil
und «die Zeit der Gnade» (vgl. 2 Kor 6,
2), damit sie umkehren und an das Evangelium
glauben (vgl. Mk 1, 15), die Taufe wirklich
leben und den neuen Menschen anziehen
(vgl. Eph 4, 24).
Die
Redemptoristen sind daher «Apostel der
Bekehrung»
[12]
insofern ihre Predigt besonders
darauf ausgeht, die Menschen in die Grundentscheidung
für Christus zu führen und sie mit Festigkeit
und Güte zur dauernden, vollen Umkehr
anzuspornen.
12.
Die
persönliche Bekehrung aber vollzieht sich
in der kirchlichen Gemeinschaft. Daher
muß jedes missionarische Wirken dahin
zielen, solche Gemeinden zu wecken und
zu bilden,
[13]
die würdig ihrer Berufung leben
und jene Aufgaben, die Gott ihnen anvertraut
hat, erfüllen, nämlich den priesterlichen,
prophetischen und königlichen Auftrag.
Die
Missionare führen die Bekehrten zur vollen
Teilnahme an der Erlösung. Diese ist in
der Liturgie wirksam, besonders im Sakrament
der Versöhnung, in dem das Evangelium
vom freundlichen Erbarmen Gottes in Christus
vorzüglich verkündet und gefeiert wird;
unübertrefflich aber ist die Erlösung
in der Eucharistie wirksam, durch welche
Kirche aufgebaut wird.
So
wird die christliche Gemeinschaft zum
Zeichen der Gegenwart Gottes in der Welt.
Mit dem Wort Gottes genährt, legt sie
Zeugnis für Christus ab; im Geheimnis
der Eucharistie geht sie unablässig mit
Christus zum Vater; vom Geist der Apostel
beseelt schreitet sie in Liebe voran.
Dritter Abschnitt
DIE ART UND WEISE DER VERKÜNDIGUNG
4.
Artikel: Die Dynamik im missionarischen
Dienst
13. Bei der Erfüllung ihrer Sendung
wird die Kongregation mutige Initiativen
wagen und ausdauernden Eifer an den Tag
legen.
Da
sie berufen ist, den ihr von Gott anvertrauten
missionarischen Dienst durch die Zeiten
hindurch treu zu erfüllen, muß sie auch
die Formen ihrer Missionsarbeit ständig
weiterentwickeln.
14. Kennzeichnend für das apostolische
Wirken der Kongregation sind nicht so
sehr bestimmte Formen der Tätigkeit als
vielmehr ihre missionarische Dynamik:
die eigentliche Verkündigung des Evangeliums
und der Dienst an jenen Menschen oder
Gruppen, die in Kirche und menschlicher
Gesellschaft besonders vernachlässigt
und arm sind (vgl. K. 3-5).
15. Die Sendung der Kongregation verlangt
somit von den Redemptoristen, daß sie
frei und beweglich bleiben in bezug auf
die Methoden ihres Heilsdienstes und auf
die Gruppen, an die sie sich wenden.
Da
sie verpflichtet sind, unter der Leitung
der rechtmäßigen Autorität, unablässig
neue pastorale Initiativen zu entwickeln,
dürfen sie sich nicht an solchen Gegebenheiten
und Strukturen festklammern, in denen
ihre Tätigkeit nicht mehr missionarisch
wäre. Vielmehr sollen sie mit missionarischem
Gespür neue Wege suchen, um allen Geschöpfen
das Evangelium zu verkünden (vgl. Mk 16,
15).
16. Deshalb schauen wir mit Hochachtung
auf die vielfältigen Tätigkeiten, die
unsere Vorfahren im Laufe der Zeit, jeweils
den Ortsverhältnissen entsprechend, entfaltet
haben. Auch in Zukunft soll die Kongregation
für jene neuen Vorhaben offenbleiben,
die ihre pastorale Liebe ihr nahelegt.
17. Ob ein in der (Vize-)Provinz bestehendes
oder geplantes Schwerpunktprogramm der
missionarischen Eigenart unserer Kongregation
entspricht oder nicht, hat das (Vize-)
Provinzkapitel mit Zustimmung des Generalrates
zu beurteilen.
Daraus
ergibt sich: alle Redemptoristen, namentlich
die im Kapitel versammelten, müssen sich
von Zeit zu Zeit fragen,
[14]
ob ihre Methoden der Evangelisation
im betreffenden Gebiet den Erwartungen
von Kirche und Welt entsprechen; auch
müssen sie sich fragen,
[15]
ob und wie die Missionsmethoden
zu erneuern sind, so daß brauchbare erhalten,
mangelhafte verbessert und ungeeignete
aufgegeben werden.
5.
Artikel: Die Zusammenarbeit in der Kirche
18. Die pastorale Liebe der Redemptoristen
wird die einzelnen und die Gemeinschaft
motivieren,
[16]
ihr eigenes Missionswerk auf
die pastoralen Vorhaben der Gesamtkirche
und der Ortskirche abzustimmen.
Die
von der Kongregation innerhalb der Kirche
übernommene Aufgabe ist nämlich Dienst
an Christus und somit auch Dienst an der
Kirche.