Generalsekretariat
für die
Aus- und Weiterbildung


Übergangsphase zum pastoralen Dienst

Einführung

Von der Union der Generalsuperioren in Rom durchgeführte Untersuchungen haben ergeben, dass ein hoher Prozentsatz der Austritte aus dem Ordensleben in den ersten fünf Jahren nach der Erstausbildung erfolgt. Das zeigt, wie wichtig ein gut durchdachtes Programm für die Übergangsphase zum pastoralen Dienst ist.

Andererseits aber zeigen die Erfahrungen von Generalvisitationen, dass gerade diese Ausbildungsphase am häufigsten vernachlässigt wird, bzw. viel zu wenig Aufmerksamkeit erfährt.

Die Ratio Formationis C.Ss.R. 2003 bezeichnet die Übergangsphase zum pastoralen Dienst als die erste Stufe der Weiterbildung. „Sie soll den Mitbruder begleiten und ihm helfen, seinen Sinn für Gemeinschaft und Mitverantwortung in neuer Umgebung zu festigen. Es soll ein formales, strukturiertes Programm sein, das alle Dimensionen unseres apostolischen Lebens umfasst und von einem ausgeglichenen Mitbruder als Mentor geleitet wird. Dessen Rolle soll klar aufgezeichnet sein. Andere Mitbrüder oder professionelle Berater mögen ihm bei seiner Arbeit helfen. Es könnte für manche Einheiten empfehlenswert sein, wenigstens Teile dieses Programms in regionaler Zusammenarbeit zu entwickeln.“ (RF 104)

Wegen der großen Bedeutung dieser Ausbildungsstufe im Leben unserer jüngeren Mitbrüder ist es unbedingt notwendig, dass jede Einheit die Bestimmungen für das Programm einer guten Übergangsphase zum pastoralen Dienst sorgfältig plant und einhält.

Das Programm der Übergangsphase zum pastoralen Dienst

Das Programm der Übergangsphase zum pastoralen Dienst muss für fünf verschiedene Ebenen entworfen sein:

1.      den einzelnen Mitbruder in seinem Wechsel von der Ausbildungskommunität und dem Ausbildungsprogramm in eine apostolisch aktive Kommunität mit ihren apostolischen Arbeiten;

2.      den Mentor – seine Rolle und seine Aufgaben;

3.      die Hauskommunität, die den Mitbruder aufnimmt;

4.      die (Vize)Provinzkommunität;

5.      die interprovinzielle Zusammenarbeit.

Jede dieser fünf Ebenen muss eindeutig für sich, aber auch die anderen ergänzend, behandelt werden.

Der einzelne Mitbruder

Der Wechsel vom Ende der Erstausbildung und dem strukturierten Umfeld einer Ausbildungskommunität und eines Ausbildungsprogramms in eine anders strukturierte apostolisch aktive Kommunität mit ihren apostolischen Arbeiten kann für den einzelnen Mitbruder sehr schwierig sein.

Das kann so weit gehen, dass er wie eine „Entwurzelung“ erlebt wird. Die neue Umgebung des jungen Mitbruders wird ja oft völlig verschieden von der alten sein. Der Tagesablauf wird flexibler und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sein müssen, und er wird auch oft genug lieb gewordene Freunde und vertraute und geschätzte Formatoren, die ihm oft eine Hilfe waren, zurücklassen.

Dieser Wechsel wird auf jeder in der Ratio genannten Ebenen seine Auswirkungen auf ihn haben, und zwar auf der menschlichen Ebene, der spirituellen Ebene, der Gemeinschaftsebene, der akademisch-beruflichen Ebene und der pastoralen Ebene.  Natürlich ist er in erster Linie selbst dafür verantwortlich, dass er sich menschlich und geistlich weiterentwickelt, dass er immer tiefer in die apostolische Gemeinschaft hineinwächst und seine Bindung an sie vertieft, und dass er seine akademische, berufliche und pastorale  Bildung fortsetzt, aber er darf dabei nicht im Stich gelassen werden.

Die Begleitung in dieser Phase ist unbedingt notwendig. Deswegen wird auch ein ausgeglichener Mitbruder in der Ratio Formationis C.Ss.R. 2003 als Mentor verlangt.

Der Mentor

Die Rolle und die Aufgaben des Mentors müssen in jeder Einheit im Programm für die Übergangsphase zum pastoralen Dienst ausführlich beschrieben sein. Auf jeden Fall müssen folgende Punkte enthalten sein:

·  Der Mentor soll vom Oberen der Einheit ausgesucht werden.

·  Seine Rolle muss sowohl für ihn als auch für den Hausoberen ganz genau festgelegt sein. (In manchen Fällen kann dies ein und dieselbe Person sein).

·  Seine Rolle besteht darin, für persönliche Förderung, umsichtiges Vorgehen und Unterstützung zu sorgen.

·  Er soll darauf achten, dass im Leben des Mitbruders in der Übergangsphase zum pastoralen Dienst Ausgeglichenheit herrscht. Er muss sorgfältig auf Zeichen von Überarbeitung achten, von Vereinsamung, von Überengagement in emotionalen Situationen und auf andere Dinge, die den jungen Mitbruder aus der Bahn werfen könnten.

·  Er soll auch dafür sorgen, dass der Mitbruder genügend physische und psychische Freiräume und gesunde Ausgleichsmöglichkeiten hat.

·  Regelmäßige Treffen zwischen dem Mentor und dem Mitbruder sollen stattfinden.

·  Regelmäßige Berichte sind dem Oberen der Einheit vorzulegen.

Die Hausgemeinschaft

Die Hausgemeinschaft, die einen Mitbruder während der ersten fünf Jahre seines pastoralen Dienstes aufnimmt, trägt eine große Verantwortung. Sie hat nämlich sicherzustellen, dass die Chance einer erfolgreichen Übergangsphase gegeben ist, und er sich voll und ganz in das apostolisch aktive und gemeinschaftliche Leben der (Vize)Provinz einbringen kann.

Es ist wichtig, dass jede Hausgemeinschaft, welcher der junge Mitbruder in dieser Ausbildungsphase zugeschrieben ist, dafür sorgt:

1.      dass sie, wie vom XXII. Generalkapitel 1997 angeordnet, einen Plan für ihr Gemeinschaftsleben hat;

2.      dass sie die erforderlichen Strukturen zur Förderung und Unterstützung der Weiterentwicklung in den fünf Dimensionen einer guten Ausbildung anbieten kann: in der menschlichen Dimension, der spirituellen Dimension, der Gemeinschaftsdimension, der akademisch-beruflichen Dimension und der pastoralen Dimension;

3.      dass sie bereit und willens ist, einen jungen Mitbruder in ihr Leben und ihre Arbeit als Team zu integrieren.

Es liegt in der Verantwortung eines jeden Mitglieds der Hausgemeinschaft, die Fortbildung des Mitbruders in der Übergangsphase zum pastoralen Dienst zu fördern und zu unterstützen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Hausoberen, dafür zu sorgen, dass ein funktionierendes Gemeinschaftsleben und die erforderlichen Strukturen tatsächlich vorhanden sind.

Die (Vize)Provinzgemeinschaft

Eine gute Integration der Mitbrüder in das apostolisch aktive Leben der (Vize)Provinz ist am Ende der Erstausbildung von entscheidender Bedeutung für das Leben der gesamten Einheit.

Es liegt in der Verantwortung des Oberen der Einheit, zusammen mit seinem Rat dafür zu sorgen, dass die Hausgemeinschaften, denen diese jungen Mitbrüder zugeschrieben werden, alle erforderlichen Bedingungen für ihre weitere Integration und Bildung erfüllen.

Außerdem zeigt die Erfahrung vieler Einheiten, dass das Programm für die Übergangsphase zum pastoralen Dienst auch regelmäßige Veranstaltungen vorsehen muss, die alle Mitbrüder der Einheit in den ersten fünf Jahren nach der Erstausbildung zusammenbringt. Solche Veranstaltungen können sein: Workshops, Studientage, Einkehrtage, Gelegenheiten zum persönlichen Austausch usw. Unter der Aufsicht des Sekretariats für die Aus- und Weiterbildung soll ein dazu ernannter Mitbruder diese Veranstaltungen koordinieren. Sie sollen wenigstens einmal jährlich stattfinden.

Das Programm für die Übergangsphase zum pastoralen Dienst muss die auf sie gesetzten Erwartungen und die ihr gestellten Aufgaben zum Inhalt haben.

Interprovinzielle Zusammenarbeit

Wie die Ratio Formationis C.Ss.R. 2003 betont, dürften viele der oben angeführten Programme und Veranstaltungen besser in Zusammenarbeit zwischen den Einheiten einer bestimmten Region durchgeführt werden.

Die Kongregation befindet sich auf dem Weg in Richtung Neustrukturierung und einer größeren interprovinziellen Zusammenarbeit. Große Fortschritte könnten auf diesem Gebiet gemacht werden. Das würde Folgendes bedeuten:

·  die Weiterentwicklung und Festigung der Bande, die an früheren Stationen des Ausbildungsweges geknüpft worden waren;

·  die Weiterentwicklung und Festigung der Möglichkeiten einer interprovinziellen Zusammenarbeit in der Sendung und in der Aus- und Weiterbildung;

·  eine größere Zusammenarbeit zwischen den Einheiten auf allen Ebenen.

Schlussbemerkungen

Das Programm für die Übergangsphase zum pastoralen Dienst sollte im Einzelnen Folgendes enthalten:

·  das Bedürfnis des einzelnen Mitbruders speziell nach Begleitung in dieser Phase seines Ausbildungsweges;

·  die Rolle und die Aufgaben des Mentors, dem diese Begleitung obliegt;

·  die Hausgemeinschaft, welcher der Mitbruder zugeschrieben wurde;

·  die Verantwortung des (Vize)Provinzoberen, entsprechende Programme und Veranstaltungen in den ersten fünf Jahren anzubieten und durchzuführen;

·  Möglichkeiten der interprovinziellen Zusammenarbeit in dieser entscheidenden Phase der Ausbildung.