Generalsekretariat
für die
Aus- und Weiterbildung


Zulassungskriterien
Eintritt ins Ordensleben

VORWORT

1.      Es gibt kein Zaubermittel für absolute sichere Entscheidungen, wenn es darum geht, einen Kandidaten aufzunehmen oder auszuschließen. Wir sind Menschen und können uns täuschen. Und Berufungen sind "Gottes Werk"! Er erwählt die Seinigen und führt die Ausbildung zum Erfolg. Wir wollen mitwirken nach unserem besten Können und verantwortungsbewusst dem Kandidaten und der Kongregation gegenüber.

2.      Die hier aufgeführten Kriterien haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind kein Ersatz für Erfahrung, Intuition und gesunden Menschenverstand. Erfahrung ergibt sich aus den vielen Gesprächen mit Kandidaten und aus den Fehlern, die man gemacht hat. Intuition ist eine Art Gespür, das auf unscheinbaren Fakten beruht. Der gesunde Menschenverstand sieht die Dinge, wie sie sind, und vertraut auf die Hilfe Gottes.

I.        DAS AUSWAHLVERFAHREN

3.      Das Zulassungsverfahren geschieht auf mehreren Stufen. Die erste ist vor der Aufnahme in den Stand eines Postulanten, die zweite vor Ablegung der zeitlichen Gelübde, die dritte vor den ewigen Gelübden und vor der Priesterweihe. Diese Darlegung beschränkt sich auf die Anwärter, die als Postulanten eintreten möchten.

Richtlinien für die Aufnahme

4.      Jede Einheit sollte in ihrer Ratio Formationis klar formulierte Richtlinien für die Aufnahme von Postulanten haben. Diese sollten auf Feststellungen beruhen, die von den Berufwerbern und Ausbildenden gemacht wurden. Wenn Zweifel bestehen, soll man den Bewerber nicht aufnehmen. Zu beachten ist die Wirkung, die der Bewerber auf die Kommunität haben wird. Sodann gilt der Grundsatz, dass die Einführung in das Ordensleben kein Ort für Langzeittherapie ist. Jegliche Bedenken müssen vor der Aufnahme behoben werden.

II.     Erste Kontakte und Erkundigungen

5.   Erste Kontakte entstehen durch Mitbrüder, durch Freunde der Redemptoristen oder andere Ordenleute, durch Zusammenarbeit mit Redemptoristen oder gar durch Websites.

6    Diesen ersten Begegnungen folgt der Kontakt mit dem Hauptverantwortlichen für Berufförderung. Dabei tauscht man Informationen aus über die Kongregation und über den Kandidaten: Namen, Alter, E-Mail-Adresse, bisherige Ausbildung und Beschäftigung, Beweggründe.

7.   Zunächst ist festzustellen, dass der Kandidat die richtigen Voraussetzungen und ernstes Interesse am Eintritt hat. Dann können mannigfache Treffen und Besinnungstage oder Aufenthalte bei den Redemptoristen folgen, wo er das Ordensleben kennen lernt. In vielen Einheiten dauert diese Phase mindestens ein Jahr.

8.   Generell müssen die Bewerber körperlich und geistig gesund sein, guten Charakter, festen Glauben und die richtige Motivation haben. Sie müssen auch die Sprache kennen, in welcher die Ausbildung geschehen wird. Wenn sie aus einem anderen Kulturkreis kommen, muss man ihnen helfen, dass sie die Sprache lernen können.

Psychologische Beurteilung

9.   Eine psychologische Beurteilung findet gewöhnlich statt, bevor der Kandidat in die Ausbildung aufgenommen wird. Das Urteil sollte professionell gefällt werden und die Sprache sowie das kulturelle Umfeld des Kandidaten berücksichtigen. Für ausführliche Darlegungen über die psychologische Beurteilung siehe den Abschnitt “Psychologische Beurteilung der Kandidaten für das Ordensleben.”

Aufnahmeverfahren

10. Wer als Postulant eintreten will, muss sorgfältig geprüft werden. Dazu gehört ein offenes Gespräch über seine Lebenserfahrungen. Wie weit ist er fähig sich selbst zu erkennen und über sich zu reden? Wie geht er mit Vorgesetzten um?

11. Zu besprechen sind auch seine Familiengeschichte, die akademischen und anderen Beschäftigungen, geistliche Erfahrungen, sexuelle Vergangenheit, Beziehungen, Freunde und was er mit seinen Freunden erlebte, wie oft er sie traf. Passt sein gegenwärtiger Lebensstil zur klösterlichen Lebensweise? Der Bewerber sollte beweisen, dass er wenigstens die zwei letzten Jahre ehelos und enthaltsam gelebt hat. War er früher einmal sexuell missbraucht worden? Ein Fachmann sollte abklären, ob der Entschluss des Kandidaten ernst zu nehmen ist.

Prüfung der Motivationen

12. Prüfung der Motivationen ist wesentlich. Manche Kandidaten suchen Bildung und spielen etwas vor. Andere sind überzeugt, dass sie berufen sind und lassen sich von niemandem etwas sagen. Wieder andere suchen im Ordensleben eine Lösung für ihre Probleme wie Arbeitslosigkeit, Homosexualität, Schwierigkeiten im Sexualverhalten, oder betrachten das Ordensleben als gesellschaftlichen Aufstieg. Eine andere Gruppe ist ratlos und findet mit sich selbst nicht zurecht. Diese letzten befassen sich mehr mit ihrem Innenleben und lassen sich auch helfen, wenn es darum geht, den Willen Gottes zu erkennen.

Referenzen und Gutachten

13  Vor der Aufnahme eines Postulanten sind weitere Informationsquellen zu benützen: ein frisches ärztliches Zeugnis, Empfehlungsschreiben des Pfarrers, – wenigstens vom Priester bei dem er die Messe besucht, akademische und sakramentale Zeugnisse, psychologisches Gutachten, (siehe den Abschnitt “Psychologische Beurteilung der Kandidaten für das Ordensleben ). Falls der Kandidat verheiratet war, muss bewiesen werden, dass er nun frei ist um in den Ordensstand einzutreten. Manche Provinzen verlangen auch den Beweis, dass der Kandidat keine Verbrechen begangen hat.

III.   Spezielle Voraussetzungen

Altersbedingungen

14. Das Alter zwischen 18 und 35 ist wohl am besten. Jünger als 18 würde bedeuten, dass der Kandidat das Gymnasium nicht abgeschlossen hat. In Einheiten, wo die Mittelschulen unzureichend sind, mag ein propädeutisches Jahr die Voraussetzungen für höhere Studien schaffen. In vielen Provinzen der Kongregation müssen die Kandidaten die unterste Stufe der Universitätsstudien absolviert haben, bevor sie bei uns eintreten dürfen.

15. Ältere Kadidaten haben oft eine ausgeprägte Spiritualität und Lebenserfahrung, jedoch eher etwas Mühe mit den bevorstehenden Studien. Nach 35 verändert sich die Persönlichkeit gewöhnlich nicht mehr stark. Da ist es angezeigt zu prüfen, ob diese Kandidaten flexibel und gelehrig, willig und anpassungsfähig sind.

Familienverhältnisse

16. Es ist auch wichtig, dass der zuständige Pater zu diesem Zeitpunkt die Familie des Kandidaten besucht, um zu erfahren, welche Verhältnisse dort herrschen und wie man dort zum Ordens- und Priesterstand eingestellt ist. Da manche Kandidaten aus unregelmäßigen Familien stammen, ist es wichtig, den natürlichen Vater und die natürliche Mutter zu kennen. Wenn ein gespanntes Verhältnis besteht, muss die Sache professionell abgeklärt werden. Beim Besuch der Familie zeigt sich, ob die Eltern die freie Berufswahl wünschen, oder aber den Eintritt in den Ordensstand verhindern oder maßlos fördern wollen.

Finanzen

17. Es muss auch abgeklärt werden, ob der Kandidat verschuldet ist, ob er mit Geld umzugehen weiß, ob er verschwenderisch ist und wie er mit Kreditkarten umgeht. Wie steht er finanziell und wie steht seine Familie? Erwartet die Familie finanzielle Unterstützung? Hat er Sinn für Ordnung, bescheidenen Lebensstil ohne Streberallüren?

Ärztliches Zeugnis samt HIV Test

18. Im Zeugnis des Arztes muss auch ein HIV-Test und ein Bericht über Drogenabhängigkeit enthalten sein. Wenn der Kandidat HIV-positiv ist oder verbotene Substanzen eingenommen hat, gilt er als ungeeignet. Auch gesundheitliche Schwierigkeiten, die eine normale pastorale Tätigkeit behindern oder hohe Kosten verursachen, müssen als entscheidende Hindernisse gelten.

Alkohol, Drogenabhängigkeit und Ähnliches

19. Was nun, wenn ein Kandidat alkohol- oder drogenabhängig ist? Laut gewissen Statistiken missbraucht jeder zwölfte Erwachsene alkoholische Getränke. Andere Untersuchungen ergeben, dass junge Erwachsene zwischen 18 und 25 am stärksten der Trunkenheit ausgesetzt sind. In diesem Alter sind die meisten unserer Kandidaten. Darum liegt es nahe, sich auch über deren Trinkgewohnheiten, Betrunkenheit, Teilnahme an Partis und das Maß ihres Alkoholkonsums pro Monat zu erkundigen.

20. Alkoholismus ist ein schwerwiegendes Übel und darf nicht übersehen werden. Wenn ein Kandidat zugibt, dass er Alkoholprobleme hatte, muss er beweisen, dass er seit wenigstens zwei Jahren nicht mehr betrunken war.

21. Versuche mit leichten Drogen, “recreational” drugs (Marijuana oder Hashish), schließen einen Kandidaten nicht automatisch aus. Sorgfältige Abklärung muss zeigen, dass es nur um Neugierde und Experimentieren ging, nicht um tiefer liegende Probleme. Gewöhnlich aber verhindert der Genuss von harten Drogen (andere als die bereits erwähnten) endgültig die Aufnahme des Kandidaten.

22. Heute haben junge Menschen manchmal auch andere Süchte, namentlich im übermäßigen Gebrauch von Computer und Internet, indem sie die reale Welt aus den Augen verlieren. Darum ist es sinnvoll, den Kandidaten zu fragen, wie viel Zeit er für solche Dinge verwendet und was ihn dabei besonders interessiert. Andere Süchte wären Pornographie und Spiele.

Sexualität und Zölibat

23. Wer Ordensmann oder Priester werden will, muss eine gesunde Auffassung von Sexualität und Zölibat haben. Diesbezüglich sollte man die Vergangenheit der Kandidaten kennen. Waren sie sexuell zu aktiv oder absolut kühl? Das ist von Bedeutung für jemanden, der sich für den Zölibat und mündigen Umgang mit Sexualität entscheidet. Falls einer sexuell missbraucht wurde, sollte man die Auswirkungen auf die Persönlichkeit ermessen können.

24. Man muss auch erforschen, wie die sexuellen Neigungen des Kandidaten sind und wie er damit umgegangen ist. Betrachtet er sich selber als fähig, den Zölibat einzuhalten? Generell müsste er wenigstens zwei Jahre ehelos und enthaltsam gelebt haben, bevor er als Postulant angenommen wird.

25. Welches sind seine Freunde und was tut er mit ihnen? Welches ist seine beste Freundschaft und worauf beruht sie? Was hat er für eine Einstellung zu den Frauen?

26. Wie ist bei ihm die Sexualerziehung verlaufen? Wie ist die sexuelle Aufklärung in der Familie und außerhalb der Familie geschehen?

27. Hatte der Kandidat sexuelle Beziehungen zu männlichen Partnern? Wie oft und in welcher Weise prägten sie seine sexuelle Identität? Wie beurteilt der Kandidat selber seine Neigungen? Wie verbinden Kandidaten, die sich selber als homosexuell einstufen, ihr Leben in männlicher Gemeinschaft und Enthaltung von lustbezogenen Verhaltensweisen?

28. Weitere Ausführungen zum Thema Aufnahme homosexueller Kandidaten findet man im "Appendix".

Frisch Bekehrte

29. Besondere Aufmerksamkeit ist Kandidaten zu schenken, die sich vor kurzem zum katholischen Glauben bekehrt haben. Man hat geraten, dass mindest zwei Jahre vergehen müssten, bevor sie in die Ausbildung aufgenommen werden. Das gilt auch für solche, die eine plötzliche Bekehrung oder außerordentliche mystische Erlebnisse erfahren haben. Man muss äußerst vorsichtig sein mit Kandidaten, die von sonderbaren religiösen Erlebnissen sprechen, denn es könnte sich um Schizophrenie handeln. Nicht praktizierende Katholiken sollten erst aufgenommen werden, nachdem sie ihren Glauben unter geistlicher Leitung vertieft und den Weg zur regelmäßigen Teilnahme an den Eucharistiefeiern gefunden haben.

Umsteiger

30. Wenn ein Bewerber aus einem Seminar oder einer anderen Schule kommt, soll man bei diesen Instituten Erkundigungen einholen. Wenn in den Berichten Probleme erwähnt sind, muss man sicher sein, dass die Probleme gelöst sind. Generell sind solche Kandidaten ein Risiko, besonders wenn sie aus dem Institut weggeschickt worden sind. Dementsprechend ist Vorsicht geboten.

Rechtliche Belange

31.  Mancherorts ist ein Leumundszeugnis erfordert. Sexuelle Vergehen mit Minderjährigen schließen automatisch einen Bewerber aus. Kanonische Hindernisse müssen beachtet werden: der Kandidat darf keine Stellung haben, die Klerikern verboten ist; er darf sich nicht der Apostasie, Häresie oder des Schismas schuldig gemacht haben; er darf nicht gemordet oder bei Abtreibung geholfen haben, darf nicht sich oder einen anderen verstümmelt haben oder Taten simuliert haben, die Priestern und Bischöfen zustehen.

APPENDIX

Richtlinien für Aufnahme
bei homosexueller Veranlagung

32.  Es ist wichtig, dass jede Provinz klare Grundsätze hat für den Fall, dass Kandidaten homosexuell veranlagt sind. Klare Richtlinien sind eine grosse Hilfe für alle Verantwortlichen und die Kandidaten. Sie sollen mit Hilfe von Fachleuten verfasst sein und von den zuständigen Instanzen verabschiedet werden.

33.  In den letzten zwanzig Jahren wurde mehr als je zuvor in allen Kreisen der Politik und Gesellschaft über das Phänomen Homosexualität diskutiert. Es ist wichtig, dass unsere Bildungssekretariate und unsere Lehrer nicht verfrühte Schlüsse ziehen. Sexuelle Fragen führen oft zu kulturellen Vorurteilen und Befürchtungen. Am besten ist es, Verständnis, Respekt und Aufrichtigkeit walten zu lassen.

34.  Verantwortliche für Berufepastoral und Begleiter von Kandidaten müssen wissen, was homosexuelle Veranlagung ist. Es gibt junge Menschen, die einfach Zweifel haben über ihre sexuelle Identität; andere wurden von einem Homosexuellen missbraucht oder verführt; andere haben Angst vor Frauen; weitere haben aus reiner Neugierde oder unter Drogeneinfluss experimentiert; wieder andere wurden durch schriftliches Propagandamaterial oder Internet beeindruckt. Das sind an sich noch keine sicheren Beweise. Oft muss man einen Fachmann beiziehen, um den Begleitern und den Kandidaten zu helfen.

35.  Untersuchungen haben ergeben, dass etwa 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung exklusiv homosexuell und 7 bis 8 Prozent vorwiegend homosexuell veranlagt sind. Eine andere Gruppe hält sich fälschlich für homosexuell. Solche Menschen brauchen offenbar Hilfe von Fachleuten.

36.  Hormone, namentlich Testosteron, spielen eine Rolle beim Geschlechtstrieb. Menschen mit durchschnittlichem Hormonspiegel eignen sich offenbar am besten, um den Erfordernissen des Zölibats zu entsprechen.

37.  Eine exklusive oder vorwiegend homosexuelle Veranlagung gilt nicht automatisch als Grunds gegen die Aufnahme eines Kandidaten. So lautete es 1997 im Dokument: “New Vocations for a New Europe”, das nach einem Kongress über Priesterberufe von der Kongregation für das gottgeweihte Leben und die Institute des apostolischen Lebens bestätigt wurde. Das Dokument wurde 1998 durch das päpstliche Werk für kirchliche Berufe veröffentlicht. Da stehen die folgenden Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kandidaten: 1. Es muss Klarheit herrschen über seine sexuelle Dynamik. 2. Er muss den Willen haben, dagegen zu kämpfen. 3. Er muss seine Triebe unter Kontrolle haben.

38.  Im früheren Dokument aus dem Vatikan “Potissimum Institutioni” (2. Februar 1990) hiess es in Bezug auf homosexuell veranlagte Kandidaten: “nicht solche, die so veranlagt sind, sondern diejenigen, die solche Triebe nicht beherrschen konnten, müssen ausgeschlossen werden” (#39).

39.  Im November 2005 veröffentlichte der Vatikan ein Dokument unter dem Titel “Concerning the Criteria of Vocational Discernment Regarding Persons with Homosexual Tendencies in View of their Admission to Seminaries and Holy Orders”. Darin heisst es: “This Dicastry deems it necessary to clearly affirm that the Church, even while deeply respecting the persons in question, cannot admit to Seminary or Holy Orders those who are actively homosexual, have deep-seated homosexual tendencies, or support the so-called gay culture.”

40.  Somit ist es klar, dass keine Provinz Kandidaten aufnehmen darf, die aktiv homosexuell sind. Das gilt auch für solche die heterosexuell aktiv sind. Bevor ein Kandidat aufgenommen wird, muss er beweisen, dass er in allem Ernst enthaltsam leben kann. Das heisst, er muss mindestens zwei Jahre lang enthaltsam gelebt haben, bevor er aufgenommen wird.

41.  Das gilt auch für solche, die Verbindungen mit der sogenannten‚’Gay Culture’ pflegen. Menschen, die weiterhin an Gesellschaft mit Männern aus diesem Milieu Freude haben, beweisen, dass es ihnen an gesunder Reife fehlt. Damit sind aber nicht Seelsorger gemeint, die sich um solche Menschen kümmern oder deren Diskriminierung bekämpfen. Dieselbe Vorsicht ist auch erfordert, wenn Kandidaten sich in einem ungesunden heterosexuellen Milieu wohl fühlen, sich zu viel an Frauen interessieren und sich viel in Bars und Clublokalen aufhalten.

42.  Es ist nicht klar was ‘deep-seated homosexual tendencies’ bedeutet. Das Dokument aus dem Vatikan ist sehr nuanciert. Das Wort ‘homosexual orientation’ wird darin gar nicht verwendet.

43.  Timothy Radcliffe, OP, früherer Generaloberer der Dominikaner, meint: “Perhaps (deep-seated tendencies) is best understood as meaning that someone whose sexual orientation is so central to his self-perception as to be obsessive, dominating his imagination.” William Barry, SJ, Priesterpsychiater, stimmt zu: “I interpret the words of the paragraph about ‘deep-seated tendencies’ to refer to people whose life seems to be focused on sexuality, who seem obsessed with it, who are on the lookout for every sexual innuendo in conversations, and not to men and women who are comfortable with their sexuality, and able to love unselfishly and to work effectively alone and with others.”

44.  Jemand, der im Bann seiner Sexualität lebt, ob homosexuell oder heterosexuell, sich nicht beherrschen kann und nicht zu gesunder Reife gelangt, eignet sich nicht für eine Existenz als Priester oder Ordensmann.

45.  Das Dokument von 2005 hat zum Ziel eine gesunde menschliche, moralische und geistliche Reife, die Fähigkeit, unbelastet mit Männern und Frauen umzugehen, und die Gewähr, den Zölibat einzuhalten. Wenn ein Kandidat diese Voraussetzungen erfüllt, darf man ihn nicht ausschliessen.

46.  Damit die Einheiten zu klarer Sicht und Praxis in diesen Angelegenheiten gelangen, ist es ratsam, die Verlautbarungen des Vatikans, die Erklärungen der Spezialisten und die Erfahrungen aus dem Apostolischen Leben zu beherzigen.