Communicanda - 1991-1997   

 

 

COMMUNICANDA 4

Rom, 8. September 1995
Prot. N. 0000 0257/95

DIE ZUSAMMENARBEIT
DER REDEMPTORISTEN MIT LAIEN

RICHTLINIEN UND NORMEN

EINLEITUNG

01.   Unter dem Einfluß der Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils wurde man sich in den letzten Jahren in der Kirche klarer darüber bewußt, wie die Berufungen zum Ordensleben und zum Laienstand einander ergänzen. Die Zusammenarbeit zwischen Laien und Ordensgemeinschaften wird als eines der geeignetsten Mittel gefordert, um die apostolische Dynamik sowohl der Ordensleute als auch der Laien zu stärken und als klares Zeugnis dafür, daß die kirchliche Gemeinschaft das Evangelium verwirklicht, (siehe VFiC, n. 70)

02.   Die Synode von 1994 über das gottgeweihte Leben hat den Instituten empfohlen, neue Strukturen zu schaffen und Bildungsprogramme auszuarbeiten, um die Mitarbeit der Laien zu unterstützen und zu fördern. Dabei ist auch die Rolle der Frau in Kirche und Gesellschaft neu gewertet worden. Zugleich aber hat die Synode daran erinnert, daß die Ordensleute bei einer stets engeren Zusammenarbeit mit den Laien ihre eigene Identität und Lebendigkeit bewahren müssen (siehe ILSVC, n. 80; Propositiones, n. 33). Es geht um eine bedeutsame und komplexe Entwicklung der heutigen Kirche.

03.   Unsere Kongregation stand von Anfang an dem Volk, besonders den ärmeren und verlassenen Menschen, immer sehr nahe und hat in ihrem apostolischen Wirken die Mitarbeit der Laien gesucht.

Als Beispiel mag genügen daran zu erinnern, wie der hl. Alfons in Neapel mit den "Capelle serotine" (abendliche Zusammenkünfte) gearbeitet hat: wie ihm die Nähe zu den Verlassenen und die Teilhabe mit ihnen am Herzen lagen, und mit welcher Beständigkeit er als Missionar und Schriftsteller eine wirkliche Volkstümlichkeit gesucht hat. Der hl. Klemens hat sich, namentlich in seiner Wiener Zeit um Ausstrahlung bemüht und versucht, die Laien in seinen vielfältigen apostolischen Dienst miteinzubeziehen, um auf diese Weise tiefgreifend und auf Dauer Einfluß auf die europäische Gesellschaft seiner Zeit zu nehmen.

04.   In der letzten Zeit hat die Kongregation konkrete Schritte unternommen, um die Zusammenarbeit mit den Laien zu steigern, zu prüfen und zu begleiten. Diesen Weg hat auch das XXI. Generalkapitel beschritten: es hat einen ganzen Abschnitt des Schlußdokumentes (SD) der "Zusammenarbeit mit den Laien auf der Basis der Partnerschaft" gewidmet, in dem das Generalkapitel

-        unterstützt, was auf diesem Gebiet getan wird, und fordert dazu auf, mit dieser Zusammenarbeit auch dort zu beginnen, wo sie noch nicht stattfindet (SD, n. 57),

-        den (V)Provinzen und Regionen empfiehlt, ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet auszutauschen, so daß alle von einander lernen und ihre Erfahrungen auswerten können (SD, n. 59b).

-        beschließt, den "Laienmissionar vom Heiligsten Erlöser als aktiven Mitarbeiter und Teilnehmer am apostolischen Leben der Kongregation der Redemptoristen" einzuführen (SD, n. 60a).

-        alle Kommunitäten ermuntert, sich den Laien zu öffnen, so daß sie besser an unserm Leben, unserer Arbeit und unserer Spiritualität teilnehmen können (SD, n. 60b).

05.   Damit die Kongregation auf ihrem Weg der Zusammenarbeit mit den Laien gemeinsame Bezugspunkte habe und damit die Zusammenarbeit nutzbringender werde, hat dasselbe Generalkapitel den Generalrat gebeten, folgendes vorzubereiten:

-        "Richtlinien für diese Zusammenarbeit, welche die verschiedenen (V)Provinzen an ihre eigene Situation anpassen können" (SD, n. 59a).

-        "Allgemeine Normen" für die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser, "die in allen (V)Provinzen Geltung haben" (SD, n. 60a).

06.   Nachdem das Generalsekretariat für die Laien der Kongregation bereits ein Gesamtbild der in den (V)Provinzen bestehenden Initiativen vorgelegt hatte, hat der Generalrat am 8. September 1995 die folgenden Richtlinien und Nonnen approbiert. Sie sind das Ergebnis umsichtigen Suchens und vieler Beratungen, bei denen versucht wurde, die ganze Kongregation einzubeziehen zusammen mit geeigneten Vertretern der Laien, die mit uns zusammenarbeiten. Diese Richtlinien und Normen richten sich in erster Linie an die verschiedenen (V)Provinzen der Kongregation als Ansporn und als Hilfsmittel zur Einmütigkeit bei der Suche nach den geeignetsten Formen der Zusammenarbeit mit Laien, sie betreffen aber auch die Laien selbst, die mit uns zusammenarbeiten.

07.   Der Beschluß, sie in einem und demselben Dokument vorzulegen, legte sich nahe von der Notwendigkeit, zwei Punkte deutlich heraus zustellen:

-        die Vielfalt der Formen der Zusammenarbeit von Laien und Redemptoristen, die bereits bestehen: für diese werden allgemeine Richtlinien aufgestellt, die je nach den Erfordernissen der (V)Provinzen genauer zu bestimmen sind,

-        die besondere Verpflichtung, die sich für den Laienmissionar vom Heiligsten Erlöser aus der aktiven Zusammenarbeit und der Teilhabe am apostolischen Leben der Kongregation ergibt. Für sie werden Allgemeine Normen aufgestellt, die in allen (V)Provinzen zu beobachten sind. (SD, n. 60a)

08.   Die folgenden Ausführungen decken sicher nicht das ganze Spektrum des Auftrags ab, den die Redemptoristen zur Förderung eines gereiften und apostolisch motivierten Laienstandes erfüllen sollen. Ein solcher Auftrag geht viel weiter und muß bei all unsern apostolischen Tätigkeiten gegenwärtig sein. Die Richtlinien und die Normen betreffen nur die "Zusammenarbeit mit Laien auf der Basis der Partnerschaft", das heißt, jene Zusammenarbeit, die den Laien aktive Teilnahme am apostolischen Leben der Kongregation beimißt. Und in diesem Sinn ist im ganzen vorliegenden Dokument, wie schon anfangs angedeutet, die "Zusammenarbeit auf Basis der Partnerschaft" zu verstehen,

09.   Die Richtlinien und die Normen wollen die (V)Provinzen und jeden Mitbruder zu überzeugtem und schöpferischem Handeln ermutigen, indem sie auf einige Erfordernisse und Voraussetzungen hinweisen, die bei aller Berücksichtigung der Besonderheit der örtlichen Verhältnisse doch ein einheitliches Vorgehen ermöglichen.

ERSTER TEIL

RICHTLINIEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT MIT LAIEN

1.1   Die Zusammenarbeit

10.   Die Tatsache, daß der Heilige Geist heute die gläubigen Laien zu stärkerem Mitwirken beim Verkünden der frohen Botschaft an die Armen bewegt, ist ein wertvolles Zeichen der Zeit für die Kirche und für unsere Kongregation. Es drängt, daß wir Redemptoristen bereit willig und überzeugend darauf antworten:

-        indem wir die Laien anspornen, sich ihrer besonderen Berufung, die in der Taufe gründet, bewußter zu werden und bereitwillig und großmütig darauf zu antworten;

-        indem wir sie freimütig einladen, an unserer Spiritualität und Sendung teilzunehmen;

-        indem wir ihnen unsere Kommunitäten öffnen und in unserer Aus- und Weiterbildung lernen, bereiter und fähiger zu werden, mit Laien zusammen zu arbeiten;

-        indem wir immer gern bereit sind, uns bereichern zu lassen von dem, was der Heilige Geist in ihnen wirkt.

11.   Geplant wird die Zusammenarbeit so, daß die Redemptoristen und die Laien miteinander Träger der Verkündigung an die Armen werden. Verwirklicht wird sie immer in aktiver Mitverantwortung und gegenseitiger Hochschätzung. Zielvorstellung ist die "redemptoristische Familie", die sich auf verschiedenen Stufen der Zugehörigkeit verwirklicht.

12.   Ergänzung und wechselseitige Beziehung der Charismen der jeweiligen kirchlichen Gemeinschaft müssen die Grundlage jeder Zusammenarbeit bilden. So ist darauf zu achten, daß die Gemeinschaft der Redemptoristen sich nicht in eine Gruppe von Laien wandelt, und daß die Laien weder klerikalisiert noch sakralisiert werden, sondern daß man sich gegenseitig bereichert. Es geht hier um ein Gleich gewicht, daß stets neu in den jeweils gegebenen Verhältnissen gefunden werden muß.

13.   Die Zusammenarbeit gründet auf der Teilhabe der Laien an der Erfüllung des apostolischen Auftrags der Kongregation. Ihre Weltnähe und ihre besonderen Charismen und Kompetenzen werden dazu beitragen, daß die Verkündigung der Redemptoristen näher bei den Menschen ist und an Bedeutung gewinnt. Die Kongregation ihrerseits bietet den Laien den Reichtum ihres geistigen und materiellen Erbes. So kann die apostolische Dynamik neuen Schwung und neue Prägung erhalten.

14.   Die Treue zu den Verlassenen, besonders zu den Armen und Randgruppen, wird die Redemptoristen und die Laien zu jenen konkreten Formen der Zusammenarbeit führen, die den verschiedenen Situationen am besten entspricht. Vom alfonsianischen Charisma beseelt, werden wir bewerkstelligen, daß den Armen die frohe Botschaft verkündet wird und daß diese Armen selbst zu Verkündern der Botschaft werden. Auf diese Weise sind wir miteinander in der Schule des Evangeliums um seinen Reichtum immer besser zu erfassen und in unserm Leben zu verwirklichen.

15.   Die Formen der Zusammenarbeit können richtigerweise nur im Dialog mit den Laien gefunden werden. Darum müssen die Redemptoristen sich von vornherein darum bemühen, die Anliegen und Bedürfnisse der Laien ernstzunehmen. (siehe SD, n. 58 e)

16.   Die Kriterien in einem solchen Entscheidungsprozeß sind vielfältig. Niemals darf aber außer acht gelassen werden:

-        die Ehrfurcht vor dem Weg der Laien in der Weltkirche und in der Ortskirche;

-        die Stärkung des Verantwortungsbewußtseins für die Veränderung der Welt im Sinn des Evangeliums;

-        ein ernsthaftes Bemühen um Inkulturation und die Berücksichtigung der verschiedenen sozialen Empfindsamkeiten;

-        das Floren auf die Wünsche und Bedürfnisse der Laien und das Achten auf die Erfordernisse, die sich aus ihrem Leben in Welt und Familie ergeben;

-        die Abstimmung auf die pastoralen Schwerpunkte der (V)Provinz;

-        der Grad der Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Redemptoristengemeinschaft und die gerechten Forderungen ihres Gemeinschaftslebens.

17.   Zu meiden sind alle Formen von Zusammenarbeit, die nachträglich wären für die Verantwortung, zu der die Laien in ihrer Familie und in der Welt berufen sind. Zu fördern sind hingegen jene Formen, die ihnen gestatten, das Evangelium zuerst in ihrem eigenen Heim und an ihrem Arbeitsplatz auszustrahlen.

18.   Bei allen Formen von Zusammenarbeit werden die Redemptoristen darauf achten, daß ein gerechter Lohn bezahlt wird und die Sozialversicherung gewährleistet ist. Die gegenseitigen Beziehungen und Verpflichtungen sollen in einem Vertrag festgehalten werden.

1.2   Die Beteiligung am apostolischen Leben der Redemptoristen

19.   Die Zusammenarbeit mit den Laien wird von der geistigen Einheit unseres apostolischen Lebens getragen, "welches beides umfaßt; sowohl das in besonderer Weise Gott geweihte Leben als auch das missionarische Wirken" (Konst. 1). Dieses apostolische Leben hat als entscheidende Lebensnorm: "in Gemeinschaft leben und die apostolische Aufgabe durch die Gemeinschaft erfüllen" (Konst. 21). Die Zusammenarbeit bringt daher auch immer eine gewisse Teilnahme der Laien an der spirituellen und brüderlichen Dynamik der Gemeinschaft mit sich.

20.   Die Art und Weise und das Maß der Zusammenarbeit und Teilhabe (d.h. die Partnerschaft) sollen mit Realismus und ehrlicher Bereitschaft zur Weiterentwicklung ins Auge gefaßt werden, mit Rücksicht einerseits auf die Verhältnisse in der Gemeinschaft, anderseits auf die Ausbildung und Erwartungen der Laien.

21.   Unsere Laienmitarbeiter werden eine aktive Rolle spielen beim Planen und Beurteilen gemeinsamer apostolischer Einsätze, wie auch um die Anlässe zu ihrer Teilnahme am Leben der Kommunität zu bestimmen. Die (V)Provinzstatuten müssen diesbezüglich genauere Regelungen treffen, je nach dem Grad der Zusammenarbeit und Beteiligung der Laien.

1.3   Die Art der Zusammenarbeit

1.3.1   Kriterien

22.   Mit Rücksicht auf die Erwartungen der Laienmissionare und die Möglichkeiten der Gemeinschaft kann die Partnerschaft vereinbart werden:

-    mit einzelnen Personen oder mit Gruppen;

-        für eine begrenzte Zeitspanne oder in einer mehr dauerhaften Bindung (z.B. für ein Jahr, fünf Jahre, fürs Leben);

-        vollamtlich (als Hauptberuf) oder nebenamtlich (als Teilzeitbeschäftigung);

-        ehrenamtlich (ohne Lohn) oder entlohnt.

23.  Die Gemeinschaft muß darauf achten, daß ihre Laienmissionare unter sich sein und den für ihren Lebensstil und ihre Aufgabe passenden Rahmen schaffen können.

24.  Die Formen der Zusammenarbeit, die zur Zeit in den verschiedenen (V)Provinzen der Kongregation zur Anwendung kommen, sind ständig zu entwickeln und zu erneuern, damit sie besser der Verkündigung an die Verlassenen entsprechen. So ist es angezeigt, daß wir immer offen seien für die neuen Erfordernisse und neuen Möglichkeiten, indem wir mit schöpferischer Bereitschaft auf das eingehen, was der Heilige Geist in der Kirche anregt. Es ist vor allem Aufgabe der Leitung der (V)Provinzen, in diesem Sinn anzuregen und zu entscheiden,

25,  Die aus dem christlichen Glauben motivierte freiwillige Mitarbeit soll aufgewertet und gefördert werden, als "Zeichen eines tiefen Verständnisses der Verbundenheit unter den Menschen". Wir werden eine sorgfaltige Wahl treffen bei denen, die sich zu freiwilligem Dienst berufen fühlen, gern bereit, sie an unserm Apostolat und Charisma teilnehmen zu lassen. (Propositiones, n. 33b)

26.  Besondere Aufmerksamkeit ist den jungen Menschen zu schenken; für sie sollen wir "Formen gemeinschaftlichen Lebens" und "Ordensleben auf Zeit" vorsehen, um sie ins Gebet und Apostolat einzuführen in einer Weise, die ihrem Empfinden und ihrer Bildung entspricht. (Propositiones, n. 33c),

1.3.2   Die verschiedenen Formen

27.   In vielen unserer Häuser stellen Laien ihre Kompetenz und ihre berufliche Tüchtigkeit in den Dienst der Kommunität. Auf der Grundlage der Beachtung der Forderungen der Gerechtigkeit und der Wünsche dieser Mitarbeiter, werden wir danach streben, daß solche Zusammenarbeit zur bewußten Teilnahme an unserem redemptoristischen Missionswerk wird.

28.   In manchen Bereichen unserer missionarischen Tätigkeit sind wir mit Laien zusammen, die zu einer Gruppierung oder Bewegung gehören, welche schon ihr eigenes spirituelles und apostolisches Gepräge hat.

Wir werden ihre Eigenart achten und sie in der Loyalität zu ihrem eigenen Charisma fördern und unterstützen. Wir werden aber zugleich treues Zeugnis von unserem redemptoristischen Charisma geben. Auf diese Weise können wir uns gegenseitig bereichern.

Wenn einer von ihnen enger mit uns in unserem Missionsauftrag arbeiten will, bieten wir ihm Möglichkeiten, tiefer an unserem Charisma teilzunehmen.

Umgekehrt werden wir oft zur Mitarbeit in verschiedenen Laienbewegungen eingeladen. Unsere Gemeinschaft muß bereit sein zu einer Begegnung, "die dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Gespräch und Austausch der Gaben des Geistes" dient. (VFiC, n. 62)

29.   Es kommt auch vor, daß Laien sich zusammentun und als Gruppe sich ausdrücklich unserer Kommunität anschließen wollen mit dem Ziel

-        des geistigen Wachstums,

-        eines größeren Einsatzes in der Verkündigung an die Armen.

Mit froher Bereitschaft sollen wir das annehmen und unterstützen, als Auswirkung der Fruchtbarkeit unseres redemptoristischen Charismas. Das Vertrauen auf den Heiligen Geist, der unsere Ordensfamilie mit immer neuen Früchten beschenkt, wird uns die schöpferische Einsicht eingeben, um die richtigen Schritte zu tun im Interesse der Laien und der Kommunität.

Es ist gut, wenn diese Gruppen

-        sich die unerläßlichen organisatorischen Strukturen geben, die ihre Vitalität und rechte Eigenständigkeit fördern,

-        in Absprache mit der Gemeinschaft die Art der Zusammenarbeit und die beiderseitigen Verpflichtungen festlegen,

-        nach dem notwendigen Entscheidungsprozeß von der (V)Provinzleitung anerkannt werden.

30.   Schließlich gibt es jene Laien, die eine engere Zusammenarbeit und Beteiligung am apostolischen Leben der Redemptoristen suchen. Für sie ist der Name "Laienmissionar vom Heiligsten Erlöser" reserviert. Die für sie geltenden Normen bilden den zweiten Teil dieses Dokumentes.

1.4   Die Ausbildung

31.   Alle Formen von Zusammenarbeit und Teilhabe setzen eine entsprechende Ausbildung voraus, sowohl bei den Redemptoristen als auch bei den Laien. In dieser Ausbildung dürfen nicht fehlen:

-        eine theologisch-spirituelles Studium der Berufung und Sendung der Laien;

-        eine gezielte pastorale Vorbereitung auf dem Gebiet der künftigen Zusammenarbeit;

-        eine gründliche Beschäftigung mit der Spiritualität des Apostolats und des Gemeinschaftslebens unserer Kongregation.

32.   Die (V)Provinzleitung wird ein umfassendes Bildungsprogramm für die Laien aufstellen und die nötigen Angebote machen. Zu beachten sind die interprovinziellen Bildungsangebote und die Angebote der Kirche am Ort.

33.   Desgleichen ist auch für die Redemptoristen eine Ausbildung zur Zusammenarbeit mit den Laien notwendig, (siehe SD Nr. 59c) Dieser Gesichtspunkt verdient besondere Beachtung bei der Grundausbildung und bei der Weiterbildung.

34.   Es empfiehlt sich, daß unsere Laienmitarbeiter an Bildungsmaßnahmen für Redemptoristen teilnehmen, sooft diese Teilnahme für sie selbst und die Gemeinschaft von Nutzen ist. Empfohlen wird auch ihre aktive Teilnahme in der Ausbildung der angehenden Redemptoristen.

1.5   Die Koordination

35.   Wegen der Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Laien für die Zukunft der Kongregation, muß die (V)Provinzleitung dazu besondere Anregung, Abklärung und Hilfe zur geordneten Durchführung geben. Dabei wird sie vor allem durch das Sekretariat für das apostolische Leben unterstützt.

36.   Die Provinzleitung wird vor allem darauf achten,

-        daß die Laienmitarbeiter die entsprechende Ausbildung erhalten,

-        daß für ihre ständige geistliche Begleitung gesorgt wird,

-        daß sie gemäß ihrer besonderen Berufung als Laien eingesetzt werden,

-        daß sie gerecht entlohnt werden und durch die Sozialversicherung auch für ihre Zukunft abgesichert sind;

-        daß gute Beziehungen entwickelt werden zwischen den Laienmissionaren und den Kommunitäten;

-        daß die Mitarbeiter sich ihrer Verpflichtungen bewußt sind, die sie gegenüber der Redemptoristengemeinde übernommen haben.

37.   Es steht der (V)ProvinzIeitung zu, gemäß den vom (V)Provinzkapitel festgesetzten Kriterien, redemptoristische Laiengruppen offiziell anzuerkennen und die entsprechenden Statuten zu genehmigen, gemäß den kanonischen Rechtsvorschriften. Eine solche Anerkennung sollte ihren Ausdruck in einer liturgischen Feier der Gemeinschaft finden.

38.   Es empfiehlt sich, daß in jeder (V)Provinz ein Ausschuß (Kommission oder Sekretariat) bestehe, der von der (V)Provinzleitung ausdrücklich beauftragt ist, die Zusammenarbeit mit den Laien zu fördern. Es ist vorteilhaft, wenn er aus Redemptoristen und Laien besteht.

Diesem Ausschuß obliegt es namentlich,

-        die Kommunitäten zu ermuntern, sich den Laien zu öffnen (SD, n. 60b),

-        bei den Mitbrüdern eine gezielte Vorbereitung auf die Zusammenarbeit mit Laien zu fordern,

-        erfolgversprechende Perspektiven und Wege der Zusammenarbeit herauszufinden, gemäß den Erwartungen der Laien, dem Weg der Ortskirche und den apostolischen Prioritäten der (V)Provinz (SD, n. 58f),

-        eine entsprechende Berufepastoral in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Laien zu fördern,

-        realistische Ausbildungspläne aufzustellen, die auf die unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit abgestimmt sind,

-        den Austausch von Erfahrungen und die Zusammenarbeit unter den (V)Provinzen, namentlich in derselben Region, anzuregen (SD, n. 59b).

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE NORMEN
FÜR DIE LAIENMISSIONARE
VOM HEILIGSTEN ERLÖSER

39.   Eingeführt durch das XXL Generalkapitel, verkörpern die "Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser" eine tiefere Zusammenarbeit und Teilnahme (d.h. Partnerschaft) der Laien am apostolischen Leben der Kongregation.

40.   Die "Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser" müssen im größeren Zusammenhang der Zusammenarbeit mit Laien gesehen werden, die in der Kongregation bereits eine Vielfalt von Formen umfaßt. In diesem Umfeld wollen sie die ausgeprägteste Form darstellen.

41.   Die "Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser" sind keine Kopien der Redemptoristenbrüder, welche Vollmitglieder unserer Kongregation sind, sie sind auch kein Ersatz für die Brüder. Sie stellen vielmehr eine weitere Entwicklung der Ausdrucksformen der redemptoristischen Gemeinschaft und ihrer Öffnung dar,

42.   Die "Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser" gelten zwar im streng rechtlichen Sinn nicht als Teil der Gemeinschaft, sie nehmen aber aktiv an ihrem Leben teil. Miteinander wollen wir "redemptoristische Familie" sein und mit verschiedener Art der Zugehörigkeit und Aufgabe miteinander "das Beispiel unseres Erlösers weiterführen" in der Verkündigung seiner Botschaft an die Armen.

2.1   Identität

43.   Die "Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser" sind gläubige Laien, Männer oder Frauen, verheiratet oder ledig, von reifem Glauben und glaubwürdigem Zeugnis. Vom Heiligen Geist in die besondere Nach folge Christi gerufen

-        sind sie entschlossen, an der Spiritualität und dem Sendungsauftrag der Redemptoristen teilzunehmen,

-        wählen sie, eine dauerhafte Form der Partnerschaft, d.h. der Zusammenarbeit und Teilnahme am apostolischen Leben, einzugehen,

- verpflichten sie sich, die redemptoristische Sendung als Laien zu erfüllen, das heißt, "in ihrer Lebenslage, ihren Pflichten und Verhältnissen und durch dies alles" (siehe LG, n. 41).

44.   Die Partnerschaft der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser kann für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer geltende nach den Bestimmungen der (V)Provinzstatuten.

45.   Das Recht der Zulassung der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser steht dem (V)Provinzial zu, unter Zustimmung des ordentlichen Provinzrates, nach Anhören der Kommunität am Ort, der die Laienmissionare eingegliedert werden. Vorausgesetzt ist, daß eine entsprechende Ausbildung und angemessene Probezeit vorausgingen, gemäß den Regelungen in den (V)Provinzstatuten. Die Zulassung ist dem Generalrat mitzuteilen,

2.2     Der Missionsauftrag

46.   Die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser verpflichten sich, am Missionsauftrag der Kongregation teilzunehmen ("das Beispiel unseres Erlösers Jesus Christus weiterzuführen, indem sie den Armen das Evangelium verkündet", Konst. 1), wie er sich in den apostolischen Prioritäten der jeweiligen (V)Provinz abzeichnet. Die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser leben aber diese Bevorzugung der pastoralen Notstände und die Option für die Armen (Konst. 5) entsprechend ihren Lebensbedingungen als Laien (Familie, Beruf, gesellschaftliche Verpflichtungen...).

47.   Die jeweilige Kommunität der Redemptoristen wird durch ihren Vorgesetzten die kirchliche Behörde vom Ort über die beschlossene Zusammenarbeit auf ihrem Gebiet informieren und, wenn nötig, die erforderlichen Erlaubnisse und Ermächtigungen einholen.

48.   Die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser werden sich bemühen, den Aspekt der Inkarnation und der Verbundenheit mit dem Volk, namentlich dem verlassenen, klarer und wirksamer zum Ausdruck zu bringen, wie es den Redemptoristen in ihrer ureigenen Auffassung von der ausdrücklichen Verkündigung des Evangeliums obliegt.

49.   Unterstützt von der redemptoristischen Gemeinschaft werden die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser "das Gebot Gottes im Leben der profanen Gesellschaft zur Geltung bringen" (Gaudium et spes, 43), indem sie immer die Erwartungen und Nöte der am meisten Verlassenen bevorzugen. So werden sie nicht nur selbst als Getaufte auf ihre Berufung zur Heiligkeit antworten, sondern auch den ändern Getauften Ermutigung und Hilfe sein,

50.   Die Beteiligung der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser wird den Redemptoristen helfen, das Evangelium so zu verkünden, daß es verstanden und erlebt wird als Befreiung und Erlösung des ganzen Menschen. Das Eintreten für die Grundrechte der Armen in Gerechtigkeit und Freiheit wird darum ein ständiges Anliegen der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser sein.

2.3   Die Beteiligung am apostolischen Leben der redemptoristischen Gemeinschaft

51.   Die konkreten Einzelheiten der Zusammenarbeit und der Teilname der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser am apostolischen Leben der redemptoristischen Gemeinschaft müssen durch die (V)Provinzstatuten im Licht der konkreten Verhältnisse und örtlichen Möglichkeiten festgelegt werden, unter Mitwirkung der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser selber, unter Beachtung der Vorschriften des kanonischen Rechts und unseres Eigenrechts.

52.   Sie müssen so abgefaßt werden, daß sie den Ordenscharakter der Kommunität einerseits und den Laienstand der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser andererseits sowie die gegenseitige Bereicherung respektieren und unterstützen.

Ferner müssen sie eine überzeugende Anerkennung und eine Weiterentwicklung des Charismas und der Rolle des Redemptoristenbruders ermöglichen, der integrierender Teil der Gemeinschaft ist.

53.   Da die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser aus demselben geistigen Quell schöpfen, sollen sie:

-        wenigstens bei gewissen Gelegenheiten am Gebetsleben der Kommunität und an Glaubensgesprächen teilnehmen,

-        bei besonderen Anlässen am "Familienleben" der Kommunität teilnehmen,

-        bei der pastoralen Planung der Kommunität eine anerkannte Rolle haben,

-        bei der Durchführung der pastoralen Prioritäten der (V)Provinz mitarbeiten.

54.   Die (V)Provinzstatuten bestimmen, wie weit die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser sich auf Kommunitäts- und (V)Provinzebene an Planungen, Beschlüssen und Auswertungen von pastoralen Projekten der redemptoristischen Gemeinschaft beteiligen sollen, wenigstens in jenen Bereichen, die ihre Zusammenarbeit betreffen.

55.   Die Übernahme der Verpflichtung (auf Zeit oder endgültig) der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser wird in einer angemessenen Liturgie der Kommunität vorgenommen.

56.   Die materiellen Beziehungen der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser zur Kommunität (Lohn, Versicherungen, Pensionskasse, Altersrente) müssen so vereinbart werden, wie es die staatliche Gesetzgebung des Landes erfordert, und zudem in einem schriftlichen Vertrag auch für die Zukunft abgesichert werden. Dies gilt sowohl für einen eigentlichen Arbeitsvertrag als auch für die freiwillige Mitarbeit.

57.   Die Kommunität der Redemptoristen soll den Laienmissionaren vom Heiligsten Erlöser, vor allem, wenn sie längere Zeit angestellt sind, brüderliche Verbundenheit und Beistand im Alter oder bei Krankheit gewährleisten. Die (V)Provinzstatuten werden diesbezüglich genauere Anweisungen geben.

2.4     Die Ausbildung

58.   Missionar sein läßt sich nicht improvisieren, sondern setzt eine entsprechende Allgemeinbildung sowie eine spirituelle und pastorale Aus- und Weiterbildung voraus. Letztere muß die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser ihr Leben lang begleiten. Dies ist ein Erfordernis, das sowohl die Laienmissionare vom Heiligsten Erlösers wie auch die Redemptoristen als vorrangig ansehen müssen.

59.   Erstverantwortlicher für seine Ausbildung ist der Laienmissionar vom Heiligsten Erlöser selber. Vor allem wird er darum bemüht sein, sich als Mensch und Christ mit professioneller Verantwortlichkeit für seine besondere Berufung weiterzubilden. Darin wurzelt jenes spirituelle und pastorale Element, das für das apostolische Leben der Redemptoristen kennzeichnend ist.

60.   Die Gemeinschaft der Redemptoristen wird ihrerseits nach Mitteln und Wegen für diese Ausbildung und Vorbereitung suchen,

-    indem sie, nach allen Aspekten, die zu berücksichtigen und auf einander abzustimmen sind, einen organischen Plan für die Aus- und Weiterbildung aufstellt, der von der (V)Provinzleitung zu genehmigen ist,

-        indem sie zu Fortbildungskursen einlädt, die sie für ihre eigenen Mitglieder organisiert,

-        indem auf (V)Provinzebene ein Verantwortlicher oder ein Ausschuß bestimmt wird, der, unter Beteiligung der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser, für ihren Bildungsweg zuständig ist.

61.   Die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser werden sich im Rahmen der (V)Provinz oder Region zu regelmäßigen Treffen unter sich zusammenfinden, um Erfahrungen, Informationen usw. auszutauschen.

62.   Die Gemeinschaft der Redemptoristen soll in der Anwesenheit und Mitarbeit der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser einen kostbaren Beitrag zu ihrer eigenen Aus- und Weiterbildung sehen, damit sie treffender auf die Nöte und Erwartungen jener eingehen kann, denen sie das Evangelium zu verkünden berufen ist. Diesen Beitrag der Laien wird sie vor allem in der Ausbildung der jungen Redemptoristen nutzen.

Im Namen des Generalrates,

Juan Manuel Lasso de la Vega, C.Ss.R.
Generaloberer

Der italienische Text ist ursprünglich und maßgebend.