| Communicanda
- 1991-1997 |
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COMMUNICANDA 4
Rom, 8. September 1995
Prot. N.
0000 0257/95
DIE
ZUSAMMENARBEIT
DER REDEMPTORISTEN MIT LAIEN
RICHTLINIEN UND NORMEN
EINLEITUNG
01.
Unter dem Einfluß der Ekklesiologie
des II. Vatikanischen Konzils wurde man sich
in den letzten Jahren in der Kirche klarer
darüber bewußt, wie die Berufungen zum Ordensleben
und zum Laienstand einander ergänzen. Die
Zusammenarbeit zwischen Laien und Ordensgemeinschaften
wird als eines der geeignetsten Mittel gefordert,
um die apostolische Dynamik sowohl der Ordensleute
als auch der Laien zu stärken und als klares
Zeugnis dafür, daß die kirchliche Gemeinschaft
das Evangelium verwirklicht, (siehe VFiC,
n. 70)
02.
Die Synode von 1994 über das gottgeweihte
Leben hat den Instituten empfohlen, neue Strukturen
zu schaffen und Bildungsprogramme auszuarbeiten,
um die Mitarbeit der Laien zu unterstützen und
zu fördern. Dabei ist auch die Rolle der Frau
in Kirche und Gesellschaft neu gewertet worden.
Zugleich aber hat die Synode daran erinnert, daß
die Ordensleute bei einer stets engeren Zusammenarbeit
mit den Laien ihre eigene Identität und Lebendigkeit
bewahren müssen (siehe ILSVC, n. 80; Propositiones, n. 33). Es geht um eine bedeutsame und komplexe Entwicklung
der heutigen Kirche.
03.
Unsere Kongregation stand von Anfang
an dem Volk, besonders den ärmeren und verlassenen
Menschen, immer sehr nahe und hat in ihrem
apostolischen Wirken die Mitarbeit der Laien
gesucht.
Als Beispiel mag genügen daran zu erinnern,
wie der hl. Alfons in Neapel mit den "Capelle serotine" (abendliche Zusammenkünfte) gearbeitet hat: wie
ihm die Nähe zu den Verlassenen und die Teilhabe
mit ihnen am Herzen lagen, und mit welcher
Beständigkeit er als Missionar und Schriftsteller
eine wirkliche Volkstümlichkeit gesucht hat.
Der hl. Klemens hat sich, namentlich in seiner
Wiener Zeit um Ausstrahlung bemüht und versucht,
die Laien in seinen vielfältigen apostolischen
Dienst miteinzubeziehen, um auf diese Weise
tiefgreifend und auf Dauer Einfluß auf die
europäische Gesellschaft seiner Zeit zu nehmen.
04.
In der letzten Zeit hat die Kongregation
konkrete Schritte unternommen, um die Zusammenarbeit
mit den Laien zu steigern, zu prüfen und zu
begleiten. Diesen Weg hat auch das XXI. Generalkapitel
beschritten: es hat einen ganzen Abschnitt
des Schlußdokumentes (SD) der "Zusammenarbeit
mit den Laien auf der Basis der Partnerschaft"
gewidmet, in dem das Generalkapitel
-
unterstützt, was auf diesem Gebiet getan wird, und fordert
dazu auf, mit dieser Zusammenarbeit auch dort
zu beginnen, wo sie noch nicht stattfindet
(SD, n. 57),
-
den (V)Provinzen und Regionen empfiehlt, ihre Erfahrungen auf
diesem Gebiet auszutauschen, so daß alle von
einander lernen und ihre Erfahrungen auswerten
können (SD, n. 59b).
-
beschließt, den "Laienmissionar
vom Heiligsten Erlöser als
aktiven Mitarbeiter und Teilnehmer am apostolischen
Leben der Kongregation der Redemptoristen"
einzuführen (SD, n. 60a).
-
alle Kommunitäten ermuntert, sich den Laien zu öffnen, so daß
sie besser an unserm Leben, unserer Arbeit
und unserer Spiritualität teilnehmen können
(SD, n. 60b).
05.
Damit die Kongregation auf ihrem Weg
der Zusammenarbeit mit den Laien gemeinsame
Bezugspunkte habe und damit die Zusammenarbeit
nutzbringender werde, hat dasselbe Generalkapitel
den Generalrat gebeten, folgendes vorzubereiten:
-
"Richtlinien für diese Zusammenarbeit, welche die verschiedenen
(V)Provinzen an ihre eigene Situation anpassen
können" (SD, n. 59a).
-
"Allgemeine Normen" für die Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser, "die in allen (V)Provinzen Geltung
haben" (SD, n. 60a).
06.
Nachdem das Generalsekretariat für
die Laien der Kongregation bereits ein Gesamtbild
der in den (V)Provinzen bestehenden Initiativen
vorgelegt hatte, hat der Generalrat am 8.
September 1995 die folgenden Richtlinien und Nonnen approbiert. Sie sind das Ergebnis umsichtigen Suchens und vieler
Beratungen, bei denen versucht wurde, die
ganze Kongregation einzubeziehen zusammen
mit geeigneten Vertretern der Laien, die mit
uns zusammenarbeiten. Diese Richtlinien
und Normen richten
sich in erster Linie an die verschiedenen
(V)Provinzen der Kongregation als Ansporn
und als Hilfsmittel zur Einmütigkeit bei der
Suche nach den geeignetsten Formen der Zusammenarbeit
mit Laien, sie betreffen aber auch die Laien
selbst, die mit uns zusammenarbeiten.
07.
Der Beschluß, sie in einem und demselben
Dokument vorzulegen, legte sich nahe von der
Notwendigkeit, zwei Punkte deutlich heraus
zustellen:
-
die Vielfalt der Formen der Zusammenarbeit von Laien und Redemptoristen,
die bereits bestehen: für diese werden allgemeine
Richtlinien aufgestellt, die je nach den Erfordernissen
der (V)Provinzen genauer zu bestimmen sind,
-
die besondere Verpflichtung, die sich für den Laienmissionar vom Heiligsten
Erlöser aus der aktiven Zusammenarbeit und
der Teilhabe am apostolischen Leben der Kongregation
ergibt. Für sie werden Allgemeine Normen aufgestellt,
die in allen (V)Provinzen zu beobachten sind.
(SD, n. 60a)
08.
Die folgenden Ausführungen decken sicher
nicht das ganze Spektrum des Auftrags ab,
den die Redemptoristen zur Förderung eines
gereiften und apostolisch motivierten Laienstandes
erfüllen sollen. Ein solcher Auftrag geht
viel weiter und muß bei all unsern apostolischen
Tätigkeiten gegenwärtig sein. Die Richtlinien und die Normen betreffen nur die "Zusammenarbeit mit Laien auf der Basis
der Partnerschaft", das heißt, jene Zusammenarbeit,
die den Laien aktive Teilnahme am apostolischen
Leben der Kongregation beimißt. Und in diesem
Sinn ist im ganzen vorliegenden Dokument,
wie schon anfangs angedeutet, die "Zusammenarbeit
auf Basis der Partnerschaft" zu verstehen,
09.
Die Richtlinien und die Normen wollen die (V)Provinzen und jeden Mitbruder zu überzeugtem
und schöpferischem Handeln ermutigen, indem
sie auf einige Erfordernisse und Voraussetzungen
hinweisen, die bei aller Berücksichtigung
der Besonderheit der örtlichen Verhältnisse
doch ein einheitliches Vorgehen ermöglichen.
ERSTER TEIL
RICHTLINIEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT MIT LAIEN
1.1 Die Zusammenarbeit
10.
Die Tatsache, daß der Heilige Geist
heute die gläubigen Laien zu stärkerem Mitwirken
beim Verkünden der frohen Botschaft an die
Armen bewegt, ist ein wertvolles Zeichen der
Zeit für die Kirche und für unsere Kongregation.
Es drängt, daß wir Redemptoristen bereit willig
und überzeugend darauf antworten:
-
indem wir die Laien anspornen, sich ihrer besonderen Berufung,
die in der Taufe gründet, bewußter zu werden
und bereitwillig und großmütig darauf zu antworten;
-
indem wir sie freimütig einladen, an unserer Spiritualität
und Sendung teilzunehmen;
-
indem wir ihnen unsere Kommunitäten öffnen und in unserer Aus-
und Weiterbildung lernen, bereiter und fähiger
zu werden, mit Laien zusammen zu arbeiten;
-
indem wir immer gern bereit sind, uns bereichern zu lassen
von dem, was der Heilige Geist in ihnen wirkt.
11.
Geplant wird die Zusammenarbeit so,
daß die Redemptoristen und die Laien miteinander
Träger der Verkündigung an die Armen werden.
Verwirklicht wird sie immer in aktiver Mitverantwortung
und gegenseitiger Hochschätzung. Zielvorstellung
ist die "redemptoristische Familie",
die sich auf verschiedenen Stufen der Zugehörigkeit
verwirklicht.
12.
Ergänzung und wechselseitige Beziehung
der Charismen der jeweiligen kirchlichen Gemeinschaft
müssen die Grundlage jeder Zusammenarbeit
bilden. So ist darauf zu achten, daß die Gemeinschaft
der Redemptoristen sich nicht in eine Gruppe
von Laien wandelt, und daß die Laien weder
klerikalisiert noch sakralisiert werden, sondern
daß man sich gegenseitig bereichert. Es geht
hier um ein Gleich gewicht, daß stets neu
in den jeweils gegebenen Verhältnissen gefunden
werden muß.
13.
Die Zusammenarbeit gründet auf der
Teilhabe der Laien an der Erfüllung des apostolischen
Auftrags der Kongregation. Ihre Weltnähe und
ihre besonderen Charismen und Kompetenzen
werden dazu beitragen, daß die Verkündigung
der Redemptoristen näher bei den Menschen
ist und an Bedeutung gewinnt. Die Kongregation
ihrerseits bietet den Laien den Reichtum ihres
geistigen und materiellen Erbes. So kann die
apostolische Dynamik neuen Schwung und neue
Prägung erhalten.
14.
Die Treue zu den Verlassenen, besonders
zu den Armen und Randgruppen, wird die Redemptoristen
und die Laien zu jenen konkreten Formen der
Zusammenarbeit führen, die den verschiedenen
Situationen am besten entspricht. Vom alfonsianischen
Charisma beseelt, werden wir bewerkstelligen,
daß den Armen die frohe Botschaft verkündet
wird und daß diese Armen selbst zu Verkündern
der Botschaft werden. Auf diese Weise sind
wir miteinander in der Schule des Evangeliums
um seinen Reichtum immer besser zu erfassen
und in unserm Leben zu verwirklichen.
15.
Die Formen der Zusammenarbeit können
richtigerweise nur im Dialog mit den Laien
gefunden werden. Darum müssen die Redemptoristen
sich von vornherein darum bemühen, die Anliegen
und Bedürfnisse der Laien ernstzunehmen. (siehe
SD, n. 58 e)
16.
Die Kriterien in einem solchen Entscheidungsprozeß
sind vielfältig. Niemals darf aber außer acht
gelassen werden:
-
die Ehrfurcht vor dem Weg der Laien in der Weltkirche und in
der Ortskirche;
-
die Stärkung des Verantwortungsbewußtseins für die Veränderung
der Welt im Sinn des Evangeliums;
-
ein ernsthaftes Bemühen um Inkulturation und die Berücksichtigung
der verschiedenen sozialen Empfindsamkeiten;
-
das Floren auf die Wünsche und Bedürfnisse der Laien und das
Achten auf die Erfordernisse, die sich aus
ihrem Leben in Welt und Familie ergeben;
-
die Abstimmung auf die pastoralen Schwerpunkte der (V)Provinz;
-
der Grad der Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Redemptoristengemeinschaft
und die gerechten Forderungen ihres Gemeinschaftslebens.
17.
Zu meiden sind alle Formen von Zusammenarbeit,
die nachträglich wären für die Verantwortung,
zu der die Laien in ihrer Familie und in der
Welt berufen sind. Zu fördern sind hingegen
jene Formen, die ihnen gestatten, das Evangelium
zuerst in ihrem eigenen Heim und an ihrem
Arbeitsplatz auszustrahlen.
18.
Bei allen Formen von Zusammenarbeit
werden die Redemptoristen darauf achten, daß
ein gerechter Lohn bezahlt wird und die Sozialversicherung
gewährleistet ist. Die gegenseitigen Beziehungen
und Verpflichtungen sollen in einem Vertrag
festgehalten werden.
1.2 Die Beteiligung
am apostolischen Leben der Redemptoristen
19.
Die Zusammenarbeit mit den Laien wird
von der geistigen Einheit unseres apostolischen
Lebens getragen, "welches beides umfaßt;
sowohl das in besonderer Weise Gott geweihte
Leben als auch das missionarische Wirken"
(Konst. 1). Dieses apostolische Leben hat
als entscheidende Lebensnorm: "in Gemeinschaft
leben und die apostolische Aufgabe durch die
Gemeinschaft erfüllen" (Konst. 21). Die
Zusammenarbeit bringt daher auch immer eine
gewisse Teilnahme der Laien an der spirituellen
und brüderlichen Dynamik der Gemeinschaft
mit sich.
20.
Die Art und Weise und das Maß der Zusammenarbeit
und Teilhabe (d.h. die Partnerschaft) sollen
mit Realismus und ehrlicher Bereitschaft zur
Weiterentwicklung ins Auge gefaßt werden,
mit Rücksicht einerseits auf die Verhältnisse
in der Gemeinschaft, anderseits auf die Ausbildung
und Erwartungen der Laien.
21.
Unsere Laienmitarbeiter werden eine
aktive Rolle spielen beim Planen und Beurteilen
gemeinsamer apostolischer Einsätze, wie auch
um die Anlässe zu ihrer Teilnahme am Leben
der Kommunität zu bestimmen. Die (V)Provinzstatuten
müssen diesbezüglich genauere Regelungen treffen,
je nach dem Grad der Zusammenarbeit und Beteiligung
der Laien.
1.3 Die Art der Zusammenarbeit
1.3.1 Kriterien
22.
Mit Rücksicht auf die Erwartungen der
Laienmissionare und die Möglichkeiten der
Gemeinschaft kann die Partnerschaft vereinbart
werden:
-
mit einzelnen Personen oder mit Gruppen;
-
für eine begrenzte Zeitspanne oder in einer mehr dauerhaften
Bindung (z.B. für ein Jahr, fünf Jahre, fürs
Leben);
-
vollamtlich (als Hauptberuf) oder nebenamtlich (als Teilzeitbeschäftigung);
-
ehrenamtlich (ohne Lohn) oder entlohnt.
23.
Die Gemeinschaft muß darauf achten,
daß ihre Laienmissionare unter sich sein und
den für ihren Lebensstil und ihre Aufgabe
passenden Rahmen schaffen können.
24.
Die Formen der Zusammenarbeit, die
zur Zeit in den verschiedenen (V)Provinzen
der Kongregation zur Anwendung kommen, sind
ständig zu entwickeln und zu erneuern, damit
sie besser der Verkündigung an die Verlassenen
entsprechen. So ist es angezeigt, daß wir
immer offen seien für die neuen Erfordernisse
und neuen Möglichkeiten, indem wir mit schöpferischer
Bereitschaft auf das eingehen, was der Heilige
Geist in der Kirche anregt. Es ist vor allem
Aufgabe der Leitung der (V)Provinzen, in diesem
Sinn anzuregen und zu entscheiden,
25,
Die aus dem christlichen Glauben motivierte
freiwillige Mitarbeit soll aufgewertet und gefördert
werden, als "Zeichen eines tiefen Verständnisses
der Verbundenheit unter den Menschen". Wir
werden eine sorgfaltige Wahl treffen bei denen,
die sich zu freiwilligem Dienst berufen fühlen,
gern bereit, sie an unserm Apostolat und Charisma
teilnehmen zu lassen. (Propositiones, n. 33b)
26.
Besondere Aufmerksamkeit ist den jungen
Menschen zu schenken; für sie sollen wir "Formen
gemeinschaftlichen Lebens" und "Ordensleben
auf Zeit" vorsehen, um sie ins Gebet und
Apostolat einzuführen in einer Weise, die ihrem
Empfinden und ihrer Bildung entspricht. (Propositiones, n. 33c),
1.3.2 Die verschiedenen
Formen
27.
In vielen unserer Häuser stellen Laien
ihre Kompetenz und ihre berufliche Tüchtigkeit
in den Dienst der Kommunität. Auf der Grundlage
der Beachtung der Forderungen der Gerechtigkeit
und der Wünsche dieser Mitarbeiter, werden
wir danach streben, daß solche Zusammenarbeit
zur bewußten Teilnahme an unserem redemptoristischen
Missionswerk wird.
28.
In manchen Bereichen unserer missionarischen
Tätigkeit sind wir mit Laien zusammen, die
zu einer Gruppierung oder Bewegung gehören,
welche schon ihr eigenes spirituelles und
apostolisches Gepräge hat.
Wir werden ihre Eigenart achten und sie
in der Loyalität zu ihrem eigenen Charisma
fördern und unterstützen. Wir werden aber
zugleich treues Zeugnis von unserem redemptoristischen
Charisma geben. Auf diese Weise können wir
uns gegenseitig bereichern.
Wenn einer von ihnen enger mit uns in
unserem Missionsauftrag arbeiten will, bieten
wir ihm Möglichkeiten, tiefer an unserem Charisma
teilzunehmen.
Umgekehrt werden wir oft zur Mitarbeit
in verschiedenen Laienbewegungen eingeladen.
Unsere Gemeinschaft muß bereit sein zu einer
Begegnung, "die dem gegenseitigen Kennenlernen,
dem Gespräch und Austausch der Gaben des Geistes"
dient. (VFiC, n. 62)
29.
Es kommt auch vor, daß Laien sich zusammentun
und als Gruppe sich ausdrücklich unserer Kommunität
anschließen wollen mit dem Ziel
-
des geistigen Wachstums,
-
eines größeren Einsatzes in der Verkündigung an die Armen.
Mit froher Bereitschaft sollen wir das
annehmen und unterstützen, als Auswirkung
der Fruchtbarkeit unseres redemptoristischen
Charismas. Das Vertrauen auf den Heiligen
Geist, der unsere Ordensfamilie mit immer
neuen Früchten beschenkt, wird uns die schöpferische
Einsicht eingeben, um die richtigen Schritte
zu tun im Interesse der Laien und der Kommunität.
Es ist gut, wenn diese Gruppen
-
sich die unerläßlichen organisatorischen Strukturen geben,
die ihre Vitalität und rechte Eigenständigkeit
fördern,
-
in Absprache mit der Gemeinschaft die Art der Zusammenarbeit
und die beiderseitigen Verpflichtungen festlegen,
-
nach dem notwendigen Entscheidungsprozeß von der (V)Provinzleitung
anerkannt werden.
30.
Schließlich gibt es jene Laien, die
eine engere Zusammenarbeit und Beteiligung
am apostolischen Leben der Redemptoristen
suchen. Für sie ist der Name "Laienmissionar
vom Heiligsten Erlöser" reserviert. Die
für sie geltenden Normen bilden den zweiten
Teil dieses Dokumentes.
1.4 Die Ausbildung
31.
Alle Formen von Zusammenarbeit und
Teilhabe setzen eine entsprechende Ausbildung
voraus, sowohl bei den Redemptoristen als
auch bei den Laien. In dieser Ausbildung dürfen
nicht fehlen:
-
eine theologisch-spirituelles Studium der Berufung und Sendung
der Laien;
-
eine gezielte pastorale Vorbereitung auf dem Gebiet der künftigen
Zusammenarbeit;
-
eine gründliche Beschäftigung mit der Spiritualität des Apostolats
und des Gemeinschaftslebens unserer Kongregation.
32.
Die (V)Provinzleitung wird ein umfassendes
Bildungsprogramm für die Laien aufstellen
und die nötigen Angebote machen. Zu beachten
sind die interprovinziellen Bildungsangebote
und die Angebote der Kirche am Ort.
33.
Desgleichen ist auch für die Redemptoristen
eine Ausbildung zur Zusammenarbeit mit den
Laien notwendig, (siehe SD Nr. 59c) Dieser
Gesichtspunkt verdient besondere Beachtung
bei der Grundausbildung und bei der Weiterbildung.
34.
Es empfiehlt sich, daß unsere Laienmitarbeiter
an Bildungsmaßnahmen für Redemptoristen teilnehmen,
sooft diese Teilnahme für sie selbst und die
Gemeinschaft von Nutzen ist. Empfohlen wird
auch ihre aktive Teilnahme in der Ausbildung
der angehenden Redemptoristen.
1.5 Die Koordination
35.
Wegen der Bedeutung der Zusammenarbeit
mit den Laien für die Zukunft der Kongregation,
muß die (V)Provinzleitung dazu besondere Anregung,
Abklärung und Hilfe zur geordneten Durchführung
geben. Dabei wird sie vor allem durch das
Sekretariat für das apostolische Leben unterstützt.
36.
Die Provinzleitung wird vor allem darauf
achten,
-
daß die Laienmitarbeiter die entsprechende Ausbildung erhalten,
-
daß für ihre ständige geistliche Begleitung gesorgt wird,
-
daß sie gemäß ihrer besonderen Berufung als Laien eingesetzt
werden,
-
daß sie gerecht entlohnt werden und durch die Sozialversicherung
auch für ihre Zukunft abgesichert sind;
-
daß gute Beziehungen entwickelt werden zwischen den Laienmissionaren
und den Kommunitäten;
-
daß die Mitarbeiter sich ihrer Verpflichtungen bewußt sind,
die sie gegenüber der Redemptoristengemeinde
übernommen haben.
37.
Es steht der (V)ProvinzIeitung zu,
gemäß den vom (V)Provinzkapitel festgesetzten
Kriterien, redemptoristische Laiengruppen
offiziell anzuerkennen und die entsprechenden
Statuten zu genehmigen, gemäß den kanonischen
Rechtsvorschriften. Eine solche Anerkennung
sollte ihren Ausdruck in einer liturgischen
Feier der Gemeinschaft finden.
38.
Es empfiehlt sich, daß in jeder (V)Provinz
ein Ausschuß (Kommission oder Sekretariat)
bestehe, der von der (V)Provinzleitung ausdrücklich
beauftragt ist, die Zusammenarbeit mit den
Laien zu fördern. Es ist vorteilhaft, wenn
er aus Redemptoristen und Laien besteht.
Diesem Ausschuß obliegt es namentlich,
-
die Kommunitäten zu ermuntern, sich den Laien zu öffnen (SD,
n. 60b),
-
bei den Mitbrüdern eine gezielte Vorbereitung auf die Zusammenarbeit
mit Laien zu fordern,
-
erfolgversprechende Perspektiven und Wege der Zusammenarbeit
herauszufinden, gemäß den Erwartungen der
Laien, dem Weg der Ortskirche und den apostolischen
Prioritäten der (V)Provinz (SD, n. 58f),
-
eine entsprechende Berufepastoral in Bezug auf die Zusammenarbeit
mit den Laien zu fördern,
-
realistische Ausbildungspläne aufzustellen, die auf die unterschiedlichen
Formen der Zusammenarbeit abgestimmt sind,
-
den Austausch von Erfahrungen und die Zusammenarbeit unter
den (V)Provinzen, namentlich in derselben
Region, anzuregen (SD, n. 59b).
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE
NORMEN
FÜR DIE LAIENMISSIONARE
VOM HEILIGSTEN ERLÖSER
39.
Eingeführt durch das XXL Generalkapitel,
verkörpern die "Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser" eine tiefere Zusammenarbeit
und Teilnahme (d.h. Partnerschaft) der Laien
am apostolischen Leben der Kongregation.
40.
Die "Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser" müssen im größeren Zusammenhang
der Zusammenarbeit mit Laien gesehen werden,
die in der Kongregation bereits eine Vielfalt
von Formen umfaßt. In diesem Umfeld wollen
sie die ausgeprägteste Form darstellen.
41.
Die "Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser" sind keine Kopien der Redemptoristenbrüder,
welche Vollmitglieder unserer Kongregation
sind, sie sind auch kein Ersatz für die Brüder.
Sie stellen vielmehr eine weitere Entwicklung
der Ausdrucksformen der redemptoristischen
Gemeinschaft und ihrer Öffnung dar,
42.
Die "Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser" gelten zwar im streng rechtlichen
Sinn nicht als Teil der Gemeinschaft, sie
nehmen aber aktiv an ihrem Leben teil. Miteinander
wollen wir "redemptoristische Familie"
sein und mit verschiedener Art der Zugehörigkeit
und Aufgabe miteinander "das Beispiel
unseres Erlösers weiterführen" in der
Verkündigung seiner Botschaft an die Armen.
2.1 Identität
43.
Die "Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser" sind gläubige Laien, Männer
oder Frauen, verheiratet oder ledig, von reifem
Glauben und glaubwürdigem Zeugnis. Vom Heiligen
Geist in die besondere Nach folge Christi
gerufen
-
sind sie entschlossen, an der Spiritualität und dem Sendungsauftrag
der Redemptoristen teilzunehmen,
-
wählen sie, eine dauerhafte Form der Partnerschaft, d.h. der
Zusammenarbeit und Teilnahme am apostolischen
Leben, einzugehen,
- verpflichten sie sich, die redemptoristische
Sendung als Laien zu erfüllen, das heißt,
"in ihrer Lebenslage, ihren Pflichten
und Verhältnissen und durch dies alles"
(siehe LG, n. 41).
44.
Die Partnerschaft der Laienmissionare
vom Heiligsten Erlöser kann für eine bestimmte
Zeit oder auf Dauer geltende nach den Bestimmungen
der (V)Provinzstatuten.
45.
Das Recht der Zulassung der Laienmissionare
vom Heiligsten Erlöser steht dem (V)Provinzial
zu, unter Zustimmung des ordentlichen Provinzrates,
nach Anhören der Kommunität am Ort, der die
Laienmissionare eingegliedert werden. Vorausgesetzt
ist, daß eine entsprechende Ausbildung und
angemessene Probezeit vorausgingen, gemäß
den Regelungen in den (V)Provinzstatuten.
Die Zulassung ist dem Generalrat mitzuteilen,
2.2 Der Missionsauftrag
46.
Die Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser verpflichten sich, am Missionsauftrag
der Kongregation teilzunehmen ("das Beispiel
unseres Erlösers Jesus Christus weiterzuführen,
indem sie den Armen das Evangelium verkündet",
Konst. 1), wie er sich in den apostolischen
Prioritäten der jeweiligen (V)Provinz abzeichnet.
Die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser
leben aber diese Bevorzugung der pastoralen
Notstände und die Option für die Armen (Konst.
5) entsprechend ihren Lebensbedingungen als
Laien (Familie, Beruf, gesellschaftliche Verpflichtungen...).
47.
Die jeweilige Kommunität der Redemptoristen
wird durch ihren Vorgesetzten die kirchliche
Behörde vom Ort über die beschlossene Zusammenarbeit
auf ihrem Gebiet informieren und, wenn nötig,
die erforderlichen Erlaubnisse und Ermächtigungen
einholen.
48.
Die Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser werden sich bemühen, den Aspekt der
Inkarnation und der Verbundenheit mit dem
Volk, namentlich dem verlassenen, klarer und
wirksamer zum Ausdruck zu bringen, wie es
den Redemptoristen in ihrer ureigenen Auffassung
von der ausdrücklichen Verkündigung des Evangeliums
obliegt.
49.
Unterstützt von der redemptoristischen
Gemeinschaft werden die Laienmissionare vom
Heiligsten Erlöser "das Gebot Gottes
im Leben der profanen Gesellschaft zur Geltung
bringen" (Gaudium
et spes, 43),
indem sie immer die Erwartungen und Nöte der
am meisten Verlassenen bevorzugen. So werden
sie nicht nur selbst als Getaufte auf ihre
Berufung zur Heiligkeit antworten, sondern
auch den ändern Getauften Ermutigung und Hilfe
sein,
50.
Die Beteiligung der Laienmissionare
vom Heiligsten Erlöser wird den Redemptoristen
helfen, das Evangelium so zu verkünden, daß
es verstanden und erlebt wird als Befreiung
und Erlösung des ganzen Menschen. Das Eintreten
für die Grundrechte der Armen in Gerechtigkeit
und Freiheit wird darum ein ständiges Anliegen
der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser
sein.
2.3 Die Beteiligung
am apostolischen Leben der redemptoristischen
Gemeinschaft
51.
Die konkreten Einzelheiten der Zusammenarbeit
und der Teilname der Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser am apostolischen Leben der redemptoristischen
Gemeinschaft müssen durch die (V)Provinzstatuten
im Licht der konkreten Verhältnisse und örtlichen
Möglichkeiten festgelegt werden, unter Mitwirkung
der Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser
selber, unter Beachtung der Vorschriften des
kanonischen Rechts und unseres Eigenrechts.
52.
Sie müssen so abgefaßt werden, daß
sie den Ordenscharakter der Kommunität einerseits
und den Laienstand der Laienmissionare vom
Heiligsten Erlöser andererseits sowie die
gegenseitige Bereicherung respektieren und
unterstützen.
Ferner müssen sie eine überzeugende Anerkennung
und eine Weiterentwicklung des Charismas und
der Rolle des Redemptoristenbruders ermöglichen,
der integrierender Teil der Gemeinschaft ist.
53.
Da die Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser aus demselben geistigen Quell schöpfen,
sollen sie:
-
wenigstens bei gewissen Gelegenheiten am Gebetsleben der Kommunität
und an Glaubensgesprächen teilnehmen,
-
bei besonderen Anlässen am "Familienleben" der Kommunität
teilnehmen,
-
bei der pastoralen Planung der Kommunität eine anerkannte Rolle
haben,
-
bei der Durchführung der pastoralen Prioritäten der (V)Provinz
mitarbeiten.
54.
Die (V)Provinzstatuten bestimmen, wie
weit die Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser
sich auf Kommunitäts- und (V)Provinzebene
an Planungen, Beschlüssen und Auswertungen
von pastoralen Projekten der redemptoristischen
Gemeinschaft beteiligen sollen, wenigstens
in jenen Bereichen, die ihre Zusammenarbeit
betreffen.
55.
Die Übernahme der Verpflichtung (auf
Zeit oder endgültig) der Laienmissionare vom
Heiligsten Erlöser wird in einer angemessenen
Liturgie der Kommunität vorgenommen.
56.
Die materiellen Beziehungen der Laienmissionare
vom Heiligsten Erlöser zur Kommunität (Lohn,
Versicherungen, Pensionskasse, Altersrente)
müssen so vereinbart werden, wie es die staatliche
Gesetzgebung des Landes erfordert, und zudem
in einem schriftlichen Vertrag auch für die
Zukunft abgesichert werden. Dies gilt sowohl
für einen eigentlichen Arbeitsvertrag als
auch für die freiwillige Mitarbeit.
57.
Die Kommunität der Redemptoristen soll
den Laienmissionaren vom Heiligsten Erlöser,
vor allem, wenn sie längere Zeit angestellt
sind, brüderliche Verbundenheit und Beistand
im Alter oder bei Krankheit gewährleisten.
Die (V)Provinzstatuten werden diesbezüglich
genauere Anweisungen geben.
2.4 Die Ausbildung
58.
Missionar sein läßt sich nicht improvisieren,
sondern setzt eine entsprechende Allgemeinbildung
sowie eine spirituelle und pastorale Aus-
und Weiterbildung voraus. Letztere muß die
Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser ihr
Leben lang begleiten. Dies ist ein Erfordernis,
das sowohl die Laienmissionare vom Heiligsten
Erlösers wie auch die Redemptoristen als vorrangig
ansehen müssen.
59.
Erstverantwortlicher für seine Ausbildung
ist der Laienmissionar vom Heiligsten Erlöser
selber. Vor allem wird er darum bemüht sein,
sich als Mensch und Christ mit professioneller
Verantwortlichkeit für seine besondere Berufung
weiterzubilden. Darin wurzelt jenes spirituelle
und pastorale Element, das für das apostolische
Leben der Redemptoristen kennzeichnend ist.
60.
Die Gemeinschaft der Redemptoristen
wird ihrerseits nach Mitteln und Wegen für
diese Ausbildung und Vorbereitung suchen,
-
indem sie, nach allen Aspekten, die
zu berücksichtigen und auf einander abzustimmen
sind, einen organischen Plan für die Aus-
und Weiterbildung
aufstellt, der von der (V)Provinzleitung zu
genehmigen ist,
-
indem sie zu Fortbildungskursen einlädt, die sie für ihre eigenen
Mitglieder organisiert,
-
indem auf (V)Provinzebene ein Verantwortlicher oder ein Ausschuß
bestimmt wird, der, unter Beteiligung der
Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser, für
ihren Bildungsweg zuständig ist.
61.
Die Laienmissionare vom Heiligsten
Erlöser werden sich im Rahmen der (V)Provinz
oder Region zu regelmäßigen Treffen unter
sich zusammenfinden, um Erfahrungen, Informationen
usw. auszutauschen.
62.
Die Gemeinschaft der Redemptoristen
soll in der Anwesenheit und Mitarbeit der
Laienmissionare vom Heiligsten Erlöser einen
kostbaren Beitrag zu ihrer eigenen Aus- und
Weiterbildung sehen, damit sie treffender
auf die Nöte und Erwartungen jener eingehen
kann, denen sie das Evangelium zu verkünden
berufen ist. Diesen Beitrag der Laien wird
sie vor allem in der Ausbildung der jungen
Redemptoristen nutzen.
Im Namen des Generalrates,
Juan
Manuel Lasso de la Vega, C.Ss.R.
Generaloberer
Der italienische Text ist ursprünglich und maßgebend.